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Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG

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7. Elemente eines angemessenen Risikomanagements<br />

1 Unternehmen müssen ein Risikomanagement einrichten, welches die in § 64a Abs. 1 Satz 4 <strong>VA</strong>G<br />

genannten Elemente enthält. <strong>Die</strong> notwendigen Elemente des Risikomanagements stehen nicht<br />

unabhängig nebeneinander, sondern sind miteinander zu einem konsistenten und ineinander<br />

greifenden Ganzen zu verzahnen (ganzheitlicher Ansatz), so dass ein effektiver Umgang mit den<br />

unternehmensindividuellen Risiken möglich ist.<br />

7.1 Risikostrategie<br />

1 <strong>Die</strong> Festlegung der Geschäftsstrategie und der daraus abgeleiteten adäquaten Risikostrategie liegt<br />

in der nicht delegierbaren Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung und ist von dieser zu<br />

dokumentieren.<br />

www.<strong>ifb</strong>-group.com<br />

Entfallen: „Alle Mitarbeiter haben bei der Erledigung ihres<br />

Tagesgeschäfts risikobewusst <strong>im</strong> Sinne des unter-<br />

nehmensindividuellen Risikomanagements zu agieren. Dazu<br />

ist insbesondere auch eine angemessene Information des<br />

direkten Vorgesetzten über alle risikorelevanten Vorgänge<br />

erforderlich, so dass dieser Risiken kontrollieren und eine<br />

erste Steuerung dieser Risiken vornehmen kann. <strong>Die</strong>sem<br />

Ansatz liegt die Vorstellung zu Grunde, dass derjenige, der<br />

dem Risiko am Nächsten ist (z.B. der Vermittler bei<br />

Vertragsabschluss bzw. der Vorgesetzte des Vermittlers),<br />

auch den ersten steuernden und kontrollierenden Einfluss<br />

auf dieses Risiko hat.“<br />

Der ganzheitliche Ansatz verlangt, dass die dem Gesamtrisikoprofil<br />

angemessene Risikostrategie von oben nach unten in<br />

notwendigem Umfang in das operative Tagesgeschäft umgesetzt<br />

wird und Risiken des operativen Tagesgeschäfts wiederum<br />

von unten nach oben berichtet werden (Gegenstromplanung),<br />

so dass ein Gesamtrisikoprofil erstellt werden kann.<br />

Unter Geschäftsstrategie versteht die Aufsicht die geschäftspolitische<br />

Ausrichtung, die Zielsetzungen und Planungen des<br />

Unternehmens über einen angemessenen Zeithorizont, unter<br />

Risikostrategie hingegen die Beschreibung des Umgangs mit<br />

den sich aus der Geschäftsstrategie ergebenden Risiken. <strong>Die</strong><br />

Geschäftstrategie ist nicht Gegenstand von Prüfungshand-<br />

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