Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG
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7. Elemente eines angemessenen Risikomanagements<br />
1 Unternehmen müssen ein Risikomanagement einrichten, welches die in § 64a Abs. 1 Satz 4 <strong>VA</strong>G<br />
genannten Elemente enthält. <strong>Die</strong> notwendigen Elemente des Risikomanagements stehen nicht<br />
unabhängig nebeneinander, sondern sind miteinander zu einem konsistenten und ineinander<br />
greifenden Ganzen zu verzahnen (ganzheitlicher Ansatz), so dass ein effektiver Umgang mit den<br />
unternehmensindividuellen Risiken möglich ist.<br />
7.1 Risikostrategie<br />
1 <strong>Die</strong> Festlegung der Geschäftsstrategie und der daraus abgeleiteten adäquaten Risikostrategie liegt<br />
in der nicht delegierbaren Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung und ist von dieser zu<br />
dokumentieren.<br />
www.<strong>ifb</strong>-group.com<br />
Entfallen: „Alle Mitarbeiter haben bei der Erledigung ihres<br />
Tagesgeschäfts risikobewusst <strong>im</strong> Sinne des unter-<br />
nehmensindividuellen Risikomanagements zu agieren. Dazu<br />
ist insbesondere auch eine angemessene Information des<br />
direkten Vorgesetzten über alle risikorelevanten Vorgänge<br />
erforderlich, so dass dieser Risiken kontrollieren und eine<br />
erste Steuerung dieser Risiken vornehmen kann. <strong>Die</strong>sem<br />
Ansatz liegt die Vorstellung zu Grunde, dass derjenige, der<br />
dem Risiko am Nächsten ist (z.B. der Vermittler bei<br />
Vertragsabschluss bzw. der Vorgesetzte des Vermittlers),<br />
auch den ersten steuernden und kontrollierenden Einfluss<br />
auf dieses Risiko hat.“<br />
Der ganzheitliche Ansatz verlangt, dass die dem Gesamtrisikoprofil<br />
angemessene Risikostrategie von oben nach unten in<br />
notwendigem Umfang in das operative Tagesgeschäft umgesetzt<br />
wird und Risiken des operativen Tagesgeschäfts wiederum<br />
von unten nach oben berichtet werden (Gegenstromplanung),<br />
so dass ein Gesamtrisikoprofil erstellt werden kann.<br />
Unter Geschäftsstrategie versteht die Aufsicht die geschäftspolitische<br />
Ausrichtung, die Zielsetzungen und Planungen des<br />
Unternehmens über einen angemessenen Zeithorizont, unter<br />
Risikostrategie hingegen die Beschreibung des Umgangs mit<br />
den sich aus der Geschäftsstrategie ergebenden Risiken. <strong>Die</strong><br />
Geschäftstrategie ist nicht Gegenstand von Prüfungshand-<br />
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