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Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG

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ewertung (7.3.2.2) und der unternehmensindividuellen Skalierung der Wesentlichkeit. Durch die<br />

Implementierung von wirksamen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen muss<br />

sichergestellt werden, dass keine wesentlichen Fehler auftreten, die zur Akzeptanz eines<br />

untragbaren Risikos durch das Unternehmen führen. Für Risiken, die als nicht wesentlich<br />

eingestuft werden, sind angemessene Vorkehrungen zu treffen.<br />

2 Aufsichtsrechtlich zur Erfüllung des Risikomanagements mindestens vom Unternehmen zu<br />

berücksichtigende Risikokategorien sind:<br />

www.<strong>ifb</strong>-group.com<br />

negativen Zielabweichungen.<br />

Risikobewertung sollte in einem ersten Schritt <strong>im</strong>mer<br />

qualitativ erfolgen. Hierbei hat das Unternehmen sowohl<br />

die bilanziellen als auch außerbilanziellen Auswirkungen<br />

von Risiken zu berücksichtigen. Letztere resultieren<br />

häufig aus schwer zuzuordnenden Risiken, die gleichwohl<br />

erfasst werden müssen, wie z.B. Risiken in Zweckgesellschaften,<br />

für die das Unternehmen haftet oder die<br />

sich negativ auf seine Wirtschafts-, Finanz- oder Ertragslage<br />

auswirken können. Erst nach Einschätzung auf einer<br />

Referenzskala des Unternehmens als wesentliches Risiko<br />

sollte eine Quantifizierung erfolgen.<br />

Eine Risikokategorisierung stellt eine Komplexitätsreduktion<br />

dar.<br />

Entfallen: „Für eine derartige Risikokategorisierung stehen<br />

unterschiedliche Ansätze zur Verfügung. Das Rundschreiben<br />

folgt der Solvency II Risikokategorisierung. Um einen<br />

Umstellungsaufwand beispielsweise bei der Risikobericht-<br />

erstattung zu vermeiden, können die Risiken entsprechend<br />

den Unternehmensbedürfnissen auch neu zusammengefasst<br />

werden.“<br />

<strong>Die</strong> Aufsicht erwartet, dass Unternehmen sich in den nach<br />

§ 55c <strong>VA</strong>G einzureichenden Risikoberichten inhaltlich zumindest<br />

mit den hier aufgelisteten Risiken auseinandersetzen.<br />

Unternehmen können auch eine andere Risikokategorisierung<br />

als die <strong>im</strong> Rundschreiben vorgeschlagene<br />

verwenden, soweit alle in dem Erläuterungsteil<br />

beschriebenen Risiken abgedeckt werden.<br />

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