Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG
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ewertung (7.3.2.2) und der unternehmensindividuellen Skalierung der Wesentlichkeit. Durch die<br />
Implementierung von wirksamen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen muss<br />
sichergestellt werden, dass keine wesentlichen Fehler auftreten, die zur Akzeptanz eines<br />
untragbaren Risikos durch das Unternehmen führen. Für Risiken, die als nicht wesentlich<br />
eingestuft werden, sind angemessene Vorkehrungen zu treffen.<br />
2 Aufsichtsrechtlich zur Erfüllung des Risikomanagements mindestens vom Unternehmen zu<br />
berücksichtigende Risikokategorien sind:<br />
www.<strong>ifb</strong>-group.com<br />
negativen Zielabweichungen.<br />
Risikobewertung sollte in einem ersten Schritt <strong>im</strong>mer<br />
qualitativ erfolgen. Hierbei hat das Unternehmen sowohl<br />
die bilanziellen als auch außerbilanziellen Auswirkungen<br />
von Risiken zu berücksichtigen. Letztere resultieren<br />
häufig aus schwer zuzuordnenden Risiken, die gleichwohl<br />
erfasst werden müssen, wie z.B. Risiken in Zweckgesellschaften,<br />
für die das Unternehmen haftet oder die<br />
sich negativ auf seine Wirtschafts-, Finanz- oder Ertragslage<br />
auswirken können. Erst nach Einschätzung auf einer<br />
Referenzskala des Unternehmens als wesentliches Risiko<br />
sollte eine Quantifizierung erfolgen.<br />
Eine Risikokategorisierung stellt eine Komplexitätsreduktion<br />
dar.<br />
Entfallen: „Für eine derartige Risikokategorisierung stehen<br />
unterschiedliche Ansätze zur Verfügung. Das Rundschreiben<br />
folgt der Solvency II Risikokategorisierung. Um einen<br />
Umstellungsaufwand beispielsweise bei der Risikobericht-<br />
erstattung zu vermeiden, können die Risiken entsprechend<br />
den Unternehmensbedürfnissen auch neu zusammengefasst<br />
werden.“<br />
<strong>Die</strong> Aufsicht erwartet, dass Unternehmen sich in den nach<br />
§ 55c <strong>VA</strong>G einzureichenden Risikoberichten inhaltlich zumindest<br />
mit den hier aufgelisteten Risiken auseinandersetzen.<br />
Unternehmen können auch eine andere Risikokategorisierung<br />
als die <strong>im</strong> Rundschreiben vorgeschlagene<br />
verwenden, soweit alle in dem Erläuterungsteil<br />
beschriebenen Risiken abgedeckt werden.<br />
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