Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG
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4 Eine Ausgliederung der Revisionsfunktion auf Externe oder ein Konzernunternehmen des Unternehmens<br />
i.S.d. § 18 des Aktiengesetzes ist vollständig oder teilweise auf Grundlage einer schriftlichen<br />
Vereinbarung zulässig (vgl. Nr. 8 dieses Rundschreibens). Bei einer Ausgliederung auf Externe<br />
hat sich das Unternehmen davon zu überzeugen, dass der Dritte über ausreichende Kenntnisse<br />
sowie über genügend Kapazitäten verfügt, um eine ordnungsgemäße Revisionstätigkeit zu gewährleisten.<br />
<strong>Die</strong> Geschäftsleitung hat <strong>im</strong> Fall einer Ausgliederung einen Revisionsbeauftragten zu<br />
benennen, der eine ordnungsgemäße Durchführung der internen Revision sicherstellen muss. Der<br />
Revisionsbeauftragte sollte entweder ein Geschäftsleiter oder ein Mitarbeiter mit ausreichenden<br />
Kenntnissen und der erforderlichen Unabhängigkeit sein. <strong>Die</strong> Aufgaben der internen Revision<br />
können vollständig durch die Konzernrevision wahrgenommen werden, sofern die erforderlichen<br />
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• Informations- und Prüfungsrecht<br />
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist der internen<br />
Revision jederzeit ein vollständiges und uneingeschränktes<br />
Informationsrecht einzuräumen. Der<br />
internen Revision sind insoweit unverzüglich die<br />
angeforderten Informationen zu erteilen, die notwendigen<br />
Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Einblick<br />
in die Aktivitäten und Prozesse sowie die IT-Systeme<br />
des Unternehmens zu gewähren.<br />
<strong>Die</strong> interne Revision verfügt über ein unbeschränktes<br />
Prüfungsrecht. <strong>Die</strong> interne Revision des Konzerns<br />
erstreckt sich mindestens auf alle verbundenen<br />
Unternehmen <strong>im</strong> Sinne von § 271 Abs. 2 HGB.<br />
• Unterstellung der Geschäftsleitung<br />
<strong>Die</strong> interne Revision ist ein Instrument der Geschäftsleitung,<br />
ihr unmittelbar unterstellt und berichtspflichtig.<br />
Sie kann auch einem Mitglied der Geschäftsleitung,<br />
nach Möglichkeit dem Vorsitzenden, unterstellt sein.<br />
<strong>Die</strong> Aufgaben der internen Revision sind in der Regel von<br />
Unternehmensmitarbeitern wahrzunehmen. Eine Übertragung<br />
auf Externe kommt dann, wenn dies unter Risikoaspekten<br />
vertretbar ist, in Betracht. Im Falle einer Ausgliederung<br />
innerhalb des Konzerns erwartet die Aufsicht, dass das auslagernde<br />
Unternehmen ebenfalls einen Revisionsbeauftragten<br />
benennt.<br />
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