Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG
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7.2 Organisatorische Rahmenbedingungen<br />
1 Das Unternehmen hat zur Umsetzung des § 64a <strong>VA</strong>G bzw. des § 104s <strong>VA</strong>G sicherzustellen, dass<br />
die mit wesentlichen Risiken behafteten Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage von innerbetrieblichen<br />
Leitlinien betrieben werden. <strong>Die</strong> innerbetrieblichen Leitlinien haben die rechtlich, satzungsmäßig<br />
und strategisch definierten Grenzen der Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen und die<br />
organisatorischen Rahmenbedingungen festzulegen, innerhalb derer das Unternehmen tätig wird,<br />
insbesondere<br />
• die Aufbauorganisation<br />
• die Ablauforganisation, mit<br />
a) der organisatorischen Einbindung von neuen Geschäftsfeldern und neuen Kapitalmarkt-,<br />
Versicherungs- oder Rückversicherungsprodukten,<br />
b) betrieblichen Anreizsystemen und Ressourcen,<br />
c) der Organisationsentwicklung,<br />
• die Einrichtung eines geeigneten internen Steuerungs- und Kontrollsystems mit<br />
a) einem Risikotragfähigkeitskonzept,<br />
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Entfallen: „d) den Schlüsselkontrollen.“<br />
empfiehlt die Aufsicht der Geschäftsleitung, die von<br />
ihnen vorgegebene Risikostrategie regelmäßig einer<br />
kritischen Qualitätsanalyse (sog. „Strategieaudit“) zu<br />
unterziehen oder schriftlich darzulegen, warum sie dies<br />
für entbehrlich hält. Das Strategieaudit könnte zum<br />
Beispiel in Zusammenarbeit mit der internen Revision<br />
oder dem Aufsichtsorgan durchgeführt werden.<br />
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