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Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG

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7.2 Organisatorische Rahmenbedingungen<br />

1 Das Unternehmen hat zur Umsetzung des § 64a <strong>VA</strong>G bzw. des § 104s <strong>VA</strong>G sicherzustellen, dass<br />

die mit wesentlichen Risiken behafteten Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage von innerbetrieblichen<br />

Leitlinien betrieben werden. <strong>Die</strong> innerbetrieblichen Leitlinien haben die rechtlich, satzungsmäßig<br />

und strategisch definierten Grenzen der Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen und die<br />

organisatorischen Rahmenbedingungen festzulegen, innerhalb derer das Unternehmen tätig wird,<br />

insbesondere<br />

• die Aufbauorganisation<br />

• die Ablauforganisation, mit<br />

a) der organisatorischen Einbindung von neuen Geschäftsfeldern und neuen Kapitalmarkt-,<br />

Versicherungs- oder Rückversicherungsprodukten,<br />

b) betrieblichen Anreizsystemen und Ressourcen,<br />

c) der Organisationsentwicklung,<br />

• die Einrichtung eines geeigneten internen Steuerungs- und Kontrollsystems mit<br />

a) einem Risikotragfähigkeitskonzept,<br />

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Entfallen: „d) den Schlüsselkontrollen.“<br />

empfiehlt die Aufsicht der Geschäftsleitung, die von<br />

ihnen vorgegebene Risikostrategie regelmäßig einer<br />

kritischen Qualitätsanalyse (sog. „Strategieaudit“) zu<br />

unterziehen oder schriftlich darzulegen, warum sie dies<br />

für entbehrlich hält. Das Strategieaudit könnte zum<br />

Beispiel in Zusammenarbeit mit der internen Revision<br />

oder dem Aufsichtsorgan durchgeführt werden.<br />

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