Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG
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7 Es ist sicherzustellen, dass alle mit Risiken behafteten Geschäfte auf die einschlägigen L<strong>im</strong>ite<br />
angerechnet werden und der jeweilige Geschäftsbereich über die für ihn relevanten L<strong>im</strong>ite und ihre<br />
Auslastung laufend und umfassend informiert ist.<br />
8 <strong>Die</strong> Einhaltung der L<strong>im</strong>ite ist zu überwachen. Über L<strong>im</strong>itüberschreitungen und die deswegen ggf.<br />
getroffenen Maßnahmen ist Bericht zu erstatten. In dem Bericht sind Begründungen für die<br />
L<strong>im</strong>itüberschreitung und daraus abgeleitete Maßnahmen anzugeben. In innerbetrieblichen Leitlinien<br />
ist festzulegen, wer <strong>im</strong> Falle von L<strong>im</strong>itverletzungen wann und in welcher Form informiert werden<br />
muss, und welche Konsequenzen die L<strong>im</strong>itüberschreitung auslöst (Eskalationsverfahren).<br />
www.<strong>ifb</strong>-group.com<br />
Um die Risikotragfähigkeit jederzeit sicherzustellen, sollten die<br />
quantitativen L<strong>im</strong>ite soweit als möglich „selbst<br />
verzehrend“ sein, d.h.<br />
Entfallen: „Gewinne und“<br />
Verluste müssen neben den Risiken aus<br />
bereits bestehenden Geschäften auf das jeweilige L<strong>im</strong>it<br />
angerechnet werden. <strong>Die</strong>s hat zur Folge, dass das L<strong>im</strong>it nur<br />
einmal eingesetzt und ggf. verbraucht werden kann. Sollte <strong>im</strong><br />
Ausnahmefall ein L<strong>im</strong>it durch Verluste vollständig aufgezehrt<br />
sein, können keine weiteren Geschäfte mehr auf dieses L<strong>im</strong>it<br />
abgeschlossen werden. Vielmehr hat die Geschäftsleitung in<br />
diesem Fall neu zu entscheiden, ob ein weiteres L<strong>im</strong>it erteilt<br />
werden kann oder ob die diesbezügliche Geschäftsaktivität auf<br />
das L<strong>im</strong>it eingestellt wird.<br />
L<strong>im</strong>ite werden aus der Risikotragfähigkeit abgeleitet, ihre Auslastung<br />
ist anhand von geeigneten Risikokennzahlen laufend<br />
durch die unabhängige Risikocontrollingfunktion zu kontrollieren<br />
und das Ergebnis der Kontrolle ist periodisch an die Geschäftsleitung<br />
zu berichten. Sollten ausnahmsweise die vorgegebenen<br />
L<strong>im</strong>ite überschritten werden, sind die in diesem Bereich<br />
eingegangenen Risiken <strong>im</strong> Rahmen eines durch die Geschäftsleitung<br />
festgelegten Verfahrens <strong>im</strong> Regelfall zurückzuführen.<br />
Dauer und Überschreitung der vorab definierten<br />
Schwellenwerte (z.B. Größenordnung, Dauer der Überschreitung)<br />
sind der Geschäftsleitung zu berichten. Beispiele für<br />
mögliche L<strong>im</strong>itierungen:<br />
• Versicherungstechnische Risiken: Begrenzungen<br />
z.B. durch VaR-L<strong>im</strong>ite, Selbstbehalte, Zeichnungsl<strong>im</strong>ite,<br />
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