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Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG

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7 Es ist sicherzustellen, dass alle mit Risiken behafteten Geschäfte auf die einschlägigen L<strong>im</strong>ite<br />

angerechnet werden und der jeweilige Geschäftsbereich über die für ihn relevanten L<strong>im</strong>ite und ihre<br />

Auslastung laufend und umfassend informiert ist.<br />

8 <strong>Die</strong> Einhaltung der L<strong>im</strong>ite ist zu überwachen. Über L<strong>im</strong>itüberschreitungen und die deswegen ggf.<br />

getroffenen Maßnahmen ist Bericht zu erstatten. In dem Bericht sind Begründungen für die<br />

L<strong>im</strong>itüberschreitung und daraus abgeleitete Maßnahmen anzugeben. In innerbetrieblichen Leitlinien<br />

ist festzulegen, wer <strong>im</strong> Falle von L<strong>im</strong>itverletzungen wann und in welcher Form informiert werden<br />

muss, und welche Konsequenzen die L<strong>im</strong>itüberschreitung auslöst (Eskalationsverfahren).<br />

www.<strong>ifb</strong>-group.com<br />

Um die Risikotragfähigkeit jederzeit sicherzustellen, sollten die<br />

quantitativen L<strong>im</strong>ite soweit als möglich „selbst<br />

verzehrend“ sein, d.h.<br />

Entfallen: „Gewinne und“<br />

Verluste müssen neben den Risiken aus<br />

bereits bestehenden Geschäften auf das jeweilige L<strong>im</strong>it<br />

angerechnet werden. <strong>Die</strong>s hat zur Folge, dass das L<strong>im</strong>it nur<br />

einmal eingesetzt und ggf. verbraucht werden kann. Sollte <strong>im</strong><br />

Ausnahmefall ein L<strong>im</strong>it durch Verluste vollständig aufgezehrt<br />

sein, können keine weiteren Geschäfte mehr auf dieses L<strong>im</strong>it<br />

abgeschlossen werden. Vielmehr hat die Geschäftsleitung in<br />

diesem Fall neu zu entscheiden, ob ein weiteres L<strong>im</strong>it erteilt<br />

werden kann oder ob die diesbezügliche Geschäftsaktivität auf<br />

das L<strong>im</strong>it eingestellt wird.<br />

L<strong>im</strong>ite werden aus der Risikotragfähigkeit abgeleitet, ihre Auslastung<br />

ist anhand von geeigneten Risikokennzahlen laufend<br />

durch die unabhängige Risikocontrollingfunktion zu kontrollieren<br />

und das Ergebnis der Kontrolle ist periodisch an die Geschäftsleitung<br />

zu berichten. Sollten ausnahmsweise die vorgegebenen<br />

L<strong>im</strong>ite überschritten werden, sind die in diesem Bereich<br />

eingegangenen Risiken <strong>im</strong> Rahmen eines durch die Geschäftsleitung<br />

festgelegten Verfahrens <strong>im</strong> Regelfall zurückzuführen.<br />

Dauer und Überschreitung der vorab definierten<br />

Schwellenwerte (z.B. Größenordnung, Dauer der Überschreitung)<br />

sind der Geschäftsleitung zu berichten. Beispiele für<br />

mögliche L<strong>im</strong>itierungen:<br />

• Versicherungstechnische Risiken: Begrenzungen<br />

z.B. durch VaR-L<strong>im</strong>ite, Selbstbehalte, Zeichnungsl<strong>im</strong>ite,<br />

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