Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG
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2 Im Rahmen der strategischen Überlegungen hat die Geschäftsleitung die angestrebten Ertrags-<br />
bzw. Kapitalziele zu best<strong>im</strong>men und sich einen Überblick über das Gesamtrisikoprofil des<br />
Unternehmens auf Basis einer - soweit technisch möglich - ökonomischen Bewertung zu<br />
verschaffen. Entsprechend der Risikoneigung der Geschäftsleitung ist darauf aufbauend dann der<br />
Anteil an Risikodeckungspotenzial <strong>im</strong> Risikotragfähigkeitskonzept festzulegen, der tatsächlich zur<br />
Abdeckung der Risiken eingesetzt werden soll.<br />
3 <strong>Die</strong> Methoden und Annahmen bei der Erstellung des Risikotragfähigkeitskonzeptes sind zu<br />
dokumentieren und nachvollziehbar zu begründen.<br />
4 <strong>Die</strong> Annahmen zur Ermittlung des für die Abdeckung der Risiken notwendigen Risikodeckungspotenzials<br />
sind von der Geschäftsleitung zu dokumentieren und zu begründen. <strong>Die</strong> Höhe des<br />
ermittelten erforderlichen Betrags ist <strong>im</strong> Rahmen der Geschäftsstrategie, die die Geschäftsleitung<br />
zur Erreichung ihrer Ertrags- und Kapitalziele verfolgt, zu berücksichtigen und bei der Risikol<strong>im</strong>itierung<br />
darzulegen.<br />
www.<strong>ifb</strong>-group.com<br />
Entfallen: „Einem Risikotragfähigkeitskonzept liegt die Über-<br />
legung zu Grunde, dass ein effektives, eher qualitativ<br />
geprägtes Risikomanagement besser als die bloße Erfüllung<br />
von rein quantitativen Solvabilitätsvorschriften vor Unter-<br />
nehmenskrisen schützt. Deshalb sollte schon jetzt jedes<br />
Unternehmen eine Gegenüberstellung der von ihm zu<br />
tragenden Risiken und des dadurch <strong>im</strong>plizierten Kapital-<br />
bedarfs einerseits, und der überhaupt vorhandenen bzw.<br />
generierbaren Eigenmitteln andererseits aufstellen. <strong>Die</strong>s<br />
gehört zur Umsetzung der künftig unter Solvency II<br />
geforderten sog. Internen Bewertung des Risikos und der<br />
Solvabilität. “<br />
Sofern es um die Best<strong>im</strong>mung aufsichtsrechtlicher Eigenmittel<br />
geht, sind vom Unternehmen die geltenden aufsichtsrechtlichen<br />
Anforderungen einzuhalten. Möchte das Unternehmen<br />
über das vorhandene hinaus weiteres Risikodeckungspotenzial<br />
darstellen, können für diesen Teil andere als die aufsichtsrechtlichen<br />
Maßstäbe herangezogen werden.<br />
Zu den Annahmen zählen z. B. der Planungshorizont der Risikomessung,<br />
die Berücksichtigung von Konjunkturzyklen und zu<br />
den Methoden etwa die Behandlung von Diversifikationseffekten.<br />
Entfallen: „Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Risikotragfähigkeit<br />
eines Unternehmens sind z.B. die Reduktion des notwendigen Solvenz-<br />
kapitals durch Reduzierung der eingegangenen Risiken; die Erhöhung der<br />
Eigenmittel durch eine Kapitalerhöhung und / oder Aufnahme von Hybrid-<br />
/Nachrangkapital; die Verringerung der Risikoübernahme durch Diversi-<br />
fikation oder Kumulreduktion, die Reduktion der Risikopositionen bzw. des<br />
Geschäftsvolumens oder Einkauf von Rückversicherung/ Retrozession oder<br />
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Hedging sowie Ausplatzierung von Risikopositionen an den Kapitalmarkt.“