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Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG

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2 Im Rahmen der strategischen Überlegungen hat die Geschäftsleitung die angestrebten Ertrags-<br />

bzw. Kapitalziele zu best<strong>im</strong>men und sich einen Überblick über das Gesamtrisikoprofil des<br />

Unternehmens auf Basis einer - soweit technisch möglich - ökonomischen Bewertung zu<br />

verschaffen. Entsprechend der Risikoneigung der Geschäftsleitung ist darauf aufbauend dann der<br />

Anteil an Risikodeckungspotenzial <strong>im</strong> Risikotragfähigkeitskonzept festzulegen, der tatsächlich zur<br />

Abdeckung der Risiken eingesetzt werden soll.<br />

3 <strong>Die</strong> Methoden und Annahmen bei der Erstellung des Risikotragfähigkeitskonzeptes sind zu<br />

dokumentieren und nachvollziehbar zu begründen.<br />

4 <strong>Die</strong> Annahmen zur Ermittlung des für die Abdeckung der Risiken notwendigen Risikodeckungspotenzials<br />

sind von der Geschäftsleitung zu dokumentieren und zu begründen. <strong>Die</strong> Höhe des<br />

ermittelten erforderlichen Betrags ist <strong>im</strong> Rahmen der Geschäftsstrategie, die die Geschäftsleitung<br />

zur Erreichung ihrer Ertrags- und Kapitalziele verfolgt, zu berücksichtigen und bei der Risikol<strong>im</strong>itierung<br />

darzulegen.<br />

www.<strong>ifb</strong>-group.com<br />

Entfallen: „Einem Risikotragfähigkeitskonzept liegt die Über-<br />

legung zu Grunde, dass ein effektives, eher qualitativ<br />

geprägtes Risikomanagement besser als die bloße Erfüllung<br />

von rein quantitativen Solvabilitätsvorschriften vor Unter-<br />

nehmenskrisen schützt. Deshalb sollte schon jetzt jedes<br />

Unternehmen eine Gegenüberstellung der von ihm zu<br />

tragenden Risiken und des dadurch <strong>im</strong>plizierten Kapital-<br />

bedarfs einerseits, und der überhaupt vorhandenen bzw.<br />

generierbaren Eigenmitteln andererseits aufstellen. <strong>Die</strong>s<br />

gehört zur Umsetzung der künftig unter Solvency II<br />

geforderten sog. Internen Bewertung des Risikos und der<br />

Solvabilität. “<br />

Sofern es um die Best<strong>im</strong>mung aufsichtsrechtlicher Eigenmittel<br />

geht, sind vom Unternehmen die geltenden aufsichtsrechtlichen<br />

Anforderungen einzuhalten. Möchte das Unternehmen<br />

über das vorhandene hinaus weiteres Risikodeckungspotenzial<br />

darstellen, können für diesen Teil andere als die aufsichtsrechtlichen<br />

Maßstäbe herangezogen werden.<br />

Zu den Annahmen zählen z. B. der Planungshorizont der Risikomessung,<br />

die Berücksichtigung von Konjunkturzyklen und zu<br />

den Methoden etwa die Behandlung von Diversifikationseffekten.<br />

Entfallen: „Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Risikotragfähigkeit<br />

eines Unternehmens sind z.B. die Reduktion des notwendigen Solvenz-<br />

kapitals durch Reduzierung der eingegangenen Risiken; die Erhöhung der<br />

Eigenmittel durch eine Kapitalerhöhung und / oder Aufnahme von Hybrid-<br />

/Nachrangkapital; die Verringerung der Risikoübernahme durch Diversi-<br />

fikation oder Kumulreduktion, die Reduktion der Risikopositionen bzw. des<br />

Geschäftsvolumens oder Einkauf von Rückversicherung/ Retrozession oder<br />

27<br />

Hedging sowie Ausplatzierung von Risikopositionen an den Kapitalmarkt.“

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