08.02.2013 Aufrufe

Kapitel 13 - Bundesärztekammer

Kapitel 13 - Bundesärztekammer

Kapitel 13 - Bundesärztekammer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Das freiwillige Fortbildungszertifikat der<br />

Ärztekammern – ein Angebot der Ärztekammern<br />

zum freiwilligen Fortbildungsnachweis<br />

–<br />

(Anlage zur Drucksache V-01 des Beschlussprotokolls des 106. Deutschen Ärztetags<br />

(20. - 23. Mai 2003) in Köln)<br />

Die Fortbildung dient dem Erhalt, der Erweiterung und Aktualisierung der in der Aus- und<br />

Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zum Nutzen der Patienten und zur Förderung der<br />

Gesundheit.<br />

Die Fortbildungszertifizierung ist ein Angebot der Ärztekammern zur Würdigung der freiwilligen<br />

Fortbildungsbemühungen ihrer Mitglieder.<br />

Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind auch von der Berufsordnung her verpflichtet,<br />

sich in dem Umfange fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu<br />

ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Ärztinnen und Ärzte<br />

müssen ihre Fortbildung gegenüber der Ärztekammer in geeigneter Form nachweisen können<br />

[§ 4 der (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte].<br />

Ärztinnen und Ärzten, die belegen, dass sie sich auf freiwilliger Basis besonders qualifiziert<br />

fortbilden, wird auf Antrag von der zuständigen Ärztekammer ein Fortbildungszertifikat<br />

ausgestellt.<br />

Durch ein Fortbildungszertifikat wird den Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit gegeben,<br />

ihre regelmäßige qualifizierte Fortbildung als Bestandteil einer Qualitätssicherungsmaßnahme<br />

[§ 5 der (Muster-)Berufsordnung] zu dokumentieren.<br />

Die individuell unterschiedlichen Formen des Lernverhaltens und der ärztlichen Tätigkeit<br />

spiegeln sich in der Vielfalt der Fortbildungsmethoden und -medien wider.<br />

Bei der Auswahl der Fortbildungsveranstaltungen sind sowohl fachspezifische als auch<br />

interdisziplinäre Themen zu berücksichtigen.<br />

Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikats<br />

Das Fortbildungszertifikat wird ausgestellt, wenn<br />

(a) die/der approbierte Ärztin/Arzt innerhalb von 3 Jahren 150 Fortbildungspunkte erworben<br />

und dokumentiert hat<br />

und<br />

(b) einen Antrag auf Ausstellung bei der zuständigen Ärztekammer gestellt hat.<br />

588

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!