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Kapitel 13 - Bundesärztekammer

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Patientenversorgung gehen“, sagte Hoppe. Nun gebe es die große Chance, die Attraktivität<br />

des Arztberufes wieder zu erhöhen und dadurch die Folgen des drohenden<br />

Nachwuchsmangels abzumildern. Die Nachwuchsentwicklung sei ohnehin schon alarmierend,<br />

wie erst kürzlich eine Studie von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher<br />

Bundesvereinigung ergeben habe. Denn inzwischen entscheide sich jeder vierte<br />

Medizinabsolvent für eine Tätigkeit außerhalb der Patientenversorgung, sodass schon jetzt<br />

4800 Arztstellen in den Krankenhäusern vakant seien.<br />

Eine rechtskonforme Umsetzung des europäischen Urteils in das Tarifrecht erfordere<br />

zwangsläufig Neueinstellungen. „Wir rechnen damit, dass mindestens 15000 Arztstellen<br />

geschaffen werden müssen“, so Hoppe. Mit den notwendigen Veränderungen des Tarifrechts<br />

müssten deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen zur Finanzierung dieser zusätzlichen<br />

Personalkosten in Höhe von etwa 1 Milliarde Euro geschaffen werden. Die bislang von der<br />

Bundesregierung im Rahmen des Fallpauschalengesetzes zugestandenen zusätzlichen finanziellen<br />

Mittel für die Jahre 2003 und 2004 reichten dazu bei weitem nicht aus.<br />

BÄK gegen Förderung verbrauchender Embryonenforschung<br />

Berlin, 19.09.2003: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> fordert die Forschungsminister der<br />

Europäischen Union auf, weiterhin von einer Förderung verbrauchender Embryonenforschung<br />

abzusehen. „Die gemeinschaftlichen Fördermittel des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms<br />

sollten ausschließlich für ethisch vertretbare Projekte eingesetzt werden.<br />

Deshalb plädieren wir mit Nachdruck dafür, das Moratorium zur Förderung embryonaler<br />

Stammzellforschung über das Jahresende hinaus unbestimmt zu verlängern“, betonte der<br />

Präsident der <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Geschehe dies nicht,<br />

würden auch deutsche Finanzmittel zur Förderung von Forschungsprojekten eingesetzt, die<br />

gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. „Ein solches Vorgehen wäre eine grobe<br />

Missachtung unserer Wertvorstellungen und ethischen Grundsätze, wie sie im Grundgesetz<br />

und im Embryonenschutzgesetz verankert sind“, sagte Hoppe.<br />

Das Moratorium, das unter dänischer Präsidentschaft auf Druck von Deutschland, Österreich,<br />

Italien und Irland eingerichtet worden ist, läuft zum 31.12.2003 aus. Am 22. und 23.<br />

September wird das Thema „Embryonenforschung“ auf der Tagesordnung des EU-<br />

Ministerrates Forschung/Wettbewerb stehen. „Ich hoffe, dass Deutschland die Partner in der<br />

EU überzeugen kann und eine Lösung gefunden wird, die den ethischen Bedenken und<br />

gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland Rechnung trägt“, sagte Ärztepräsident Hoppe.<br />

Er sprach sich ferner dafür aus, die ethisch unbedenkliche Forschung an adulten<br />

Stammzellen stärker zu fördern. „Die Forschung an adulten Stammzellen hat deutliche<br />

Fortschritte gemacht. Bereits heute gibt es eine Reihe von Therapieansätzen mit adulten<br />

Stammzellen. Dafür sollten die begrenzten Fördergelder ausgegeben werden und nicht für<br />

Forschung, die die Menschenwürde verletzt“, forderte Hoppe. Auch um das<br />

Forschungsniveau der USA zu erreichen, sei es sinnvoll, den Schwerpunkt auf die adulten<br />

Stammzellen zu legen.<br />

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