Kapitel 13 - Bundesärztekammer
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Patientenversorgung gehen“, sagte Hoppe. Nun gebe es die große Chance, die Attraktivität<br />
des Arztberufes wieder zu erhöhen und dadurch die Folgen des drohenden<br />
Nachwuchsmangels abzumildern. Die Nachwuchsentwicklung sei ohnehin schon alarmierend,<br />
wie erst kürzlich eine Studie von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher<br />
Bundesvereinigung ergeben habe. Denn inzwischen entscheide sich jeder vierte<br />
Medizinabsolvent für eine Tätigkeit außerhalb der Patientenversorgung, sodass schon jetzt<br />
4800 Arztstellen in den Krankenhäusern vakant seien.<br />
Eine rechtskonforme Umsetzung des europäischen Urteils in das Tarifrecht erfordere<br />
zwangsläufig Neueinstellungen. „Wir rechnen damit, dass mindestens 15000 Arztstellen<br />
geschaffen werden müssen“, so Hoppe. Mit den notwendigen Veränderungen des Tarifrechts<br />
müssten deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen zur Finanzierung dieser zusätzlichen<br />
Personalkosten in Höhe von etwa 1 Milliarde Euro geschaffen werden. Die bislang von der<br />
Bundesregierung im Rahmen des Fallpauschalengesetzes zugestandenen zusätzlichen finanziellen<br />
Mittel für die Jahre 2003 und 2004 reichten dazu bei weitem nicht aus.<br />
BÄK gegen Förderung verbrauchender Embryonenforschung<br />
Berlin, 19.09.2003: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> fordert die Forschungsminister der<br />
Europäischen Union auf, weiterhin von einer Förderung verbrauchender Embryonenforschung<br />
abzusehen. „Die gemeinschaftlichen Fördermittel des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms<br />
sollten ausschließlich für ethisch vertretbare Projekte eingesetzt werden.<br />
Deshalb plädieren wir mit Nachdruck dafür, das Moratorium zur Förderung embryonaler<br />
Stammzellforschung über das Jahresende hinaus unbestimmt zu verlängern“, betonte der<br />
Präsident der <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Geschehe dies nicht,<br />
würden auch deutsche Finanzmittel zur Förderung von Forschungsprojekten eingesetzt, die<br />
gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. „Ein solches Vorgehen wäre eine grobe<br />
Missachtung unserer Wertvorstellungen und ethischen Grundsätze, wie sie im Grundgesetz<br />
und im Embryonenschutzgesetz verankert sind“, sagte Hoppe.<br />
Das Moratorium, das unter dänischer Präsidentschaft auf Druck von Deutschland, Österreich,<br />
Italien und Irland eingerichtet worden ist, läuft zum 31.12.2003 aus. Am 22. und 23.<br />
September wird das Thema „Embryonenforschung“ auf der Tagesordnung des EU-<br />
Ministerrates Forschung/Wettbewerb stehen. „Ich hoffe, dass Deutschland die Partner in der<br />
EU überzeugen kann und eine Lösung gefunden wird, die den ethischen Bedenken und<br />
gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland Rechnung trägt“, sagte Ärztepräsident Hoppe.<br />
Er sprach sich ferner dafür aus, die ethisch unbedenkliche Forschung an adulten<br />
Stammzellen stärker zu fördern. „Die Forschung an adulten Stammzellen hat deutliche<br />
Fortschritte gemacht. Bereits heute gibt es eine Reihe von Therapieansätzen mit adulten<br />
Stammzellen. Dafür sollten die begrenzten Fördergelder ausgegeben werden und nicht für<br />
Forschung, die die Menschenwürde verletzt“, forderte Hoppe. Auch um das<br />
Forschungsniveau der USA zu erreichen, sei es sinnvoll, den Schwerpunkt auf die adulten<br />
Stammzellen zu legen.<br />
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