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Kapitel 13 - Bundesärztekammer

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Die Organisation der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Statut der Paracelsus-Medaille<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

(in der vom Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 15. Dezember 1989 beschlossenen<br />

Fassung)<br />

1. Das Präsidium des Deutschen Ärztetages beschloss am 6. Juli 1952 die Stiftung einer<br />

Paracelsus-Medaille.<br />

Die Paracelsus-Medaille wird jährlich in der Regel an drei Ärzte verliehen, die sich<br />

durch vorbildliche ärztliche Haltung oder durch erfolgreiche berufsständische Arbeit<br />

oder hervorragende wissenschaftliche Leistungen besondere Verdienste um das<br />

Ansehen des Arztes erworben haben.<br />

Die Verleihung erfolgt durch Beschluss des Vorstandes der <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der<br />

Beschluss wird auf dem Deutschen Ärztetag verkündet. Über die Verleihung wird eine<br />

Urkunde ausgestellt, in der die besonderen Verdienste gewürdigt werden.<br />

2. Aus den vorgelegten Entwürfen wird der Entwurf der Medaille mit der großen<br />

Darstellung des Kopfes des Paracelsus gewählt und den Vorschlägen des Vorstandes zur<br />

äußeren Gestaltung der Medaille und der Art der Ausgestaltung ihrer Verleihungsurkunde<br />

zugestimmt. Die Medaille soll an silberner Kette am Hals getragen werden,<br />

die Verleihungsurkunde in Form eines ledergebundenen Buches überreicht werden.<br />

<strong>13</strong><br />

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