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Kapitel 13 - Bundesärztekammer

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Lehrstuhlinhaberinnen an den medizinischen Fakultäten spricht für sich: im Jahr 2001<br />

betrug der Frauenanteil bei C4-Professorinnen in den klinischen Abteilungen nur 2,8 %, bei<br />

den C3-Professorinnen lag er bei 6,6 %. Das bedeutet, dass die mit Einfluss, Macht und<br />

Entscheidungsbefugnis ausgestatteten Positionen in den Universitäten nach wie vor zu über<br />

90 % von Männern eingenommen werden. Der Verzicht auf die Humanressourcen der<br />

Frauen stellt eine volkswirtschaftliche Verschwendung dar, die sich die heutige Gesellschaft<br />

nicht mehr leisten kann.<br />

Ärztinnen in der ärztlichen Selbstverwaltung<br />

Ärztinnen sind nicht entsprechend ihrem Anteil in der ärztlichen Versorgung in den Gremien<br />

der ärztlichen Selbstverwaltung angemessen vertreten. Die Erfahrung von Ärztinnen muss<br />

verstärkt in die Arbeit der Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung einfließen, denn hier<br />

werden die Weichen für die Berufstätigkeit von Ärztinnen und Ärzten gestellt. Die Erfahrung<br />

von Ärztinnen muss auch im Hinblick auf die Patientinnen- und Patienten-Versorgung einfließen.<br />

Auf Grund der spezifischen Berufswege von Ärztinnen ergeben sich Nachteile in der<br />

Weiterbildung, der Niederlassung, den allgemeinen Karrierechancen und in der<br />

Altersversorgung. Dieses Wissen sollte gemäß den Zielsetzungen des<br />

Bundesgremienbesetzungsgesetzes von 1994 stärker in alle Gremien der Selbstverwaltung<br />

eingebracht werden. Ein erfolgreiches Beispiel stellt die Änderung des Heilberufegesetzes in<br />

Schleswig-Holstein von 1996 dar. Die Wahlordnung dieser Ärztekammer wurde dahingehend<br />

geändert, dass in jedem Wahlvorschlag mindestens so viele Bewerberinnen und<br />

Bewerber enthalten sind, wie es erforderlich ist, um die anteilige Verteilung der Sitze in der<br />

Kammerversammlung auf Frauen und Männer zu ermöglichen. Darauf hin stieg der Ärztinnen-Anteil<br />

in der Delegiertenversammlung bei den Kammerwahlen 2001 von vorher 21 %<br />

auf 37,2 % an, welcher dem Anteil der Ärztinnen unter den Kammermitgliedern entspricht.<br />

Ärztinnen als Chance zur Behebung des Ärztemangels<br />

Derzeit entwickelt sich die prognostizierte „Ärzteschwemme“ zu einem zunehmenden „Ärztemangel“.<br />

Zwar ist die Zahl der Studienanfänger von 12.000 in den letzen acht Jahren relativ<br />

konstant geblieben, aber die Zahl der Studienabschlüsse um 20 % rückläufig. Die Zahl<br />

der Studienabbrecher steigt kontinuierlich an. Die Zahl der Ärztinnen/Ärzte im Praktikum<br />

ist um ein Viertel gesunken. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren mehr Ärztinnen und<br />

Ärzte in den Ruhestand gehen als nachwachsen, insbesondere in den östlichen<br />

Bundesländern wird sich der Ärztemangel dramatisch verstärken. Dem muss wirksam<br />

begegnet werden.<br />

Ein Lösungsweg wäre, Ärztinnen, die aus unterschiedlichsten Gründen keine ärztliche<br />

Tätigkeit ausüben, die Möglichkeit zur Integration in den Arbeitsprozess zu geben. Von den<br />

fast 150.000 Ärztinnen in Deutschland ist jede vierte Ärztin „ohne ärztliche Tätigkeit“. Auch<br />

wenn berücksichtigt werden muss, dass sich einige Ärztinnen im Ruhestand befinden oder in<br />

andere Berufsfelder abgewandert sind, stellt diese Gruppe ein großes Potenzial für den ärztlichen<br />

Arbeitsmarkt dar.<br />

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