Kapitel 13 - Bundesärztekammer
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Lehrstuhlinhaberinnen an den medizinischen Fakultäten spricht für sich: im Jahr 2001<br />
betrug der Frauenanteil bei C4-Professorinnen in den klinischen Abteilungen nur 2,8 %, bei<br />
den C3-Professorinnen lag er bei 6,6 %. Das bedeutet, dass die mit Einfluss, Macht und<br />
Entscheidungsbefugnis ausgestatteten Positionen in den Universitäten nach wie vor zu über<br />
90 % von Männern eingenommen werden. Der Verzicht auf die Humanressourcen der<br />
Frauen stellt eine volkswirtschaftliche Verschwendung dar, die sich die heutige Gesellschaft<br />
nicht mehr leisten kann.<br />
Ärztinnen in der ärztlichen Selbstverwaltung<br />
Ärztinnen sind nicht entsprechend ihrem Anteil in der ärztlichen Versorgung in den Gremien<br />
der ärztlichen Selbstverwaltung angemessen vertreten. Die Erfahrung von Ärztinnen muss<br />
verstärkt in die Arbeit der Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung einfließen, denn hier<br />
werden die Weichen für die Berufstätigkeit von Ärztinnen und Ärzten gestellt. Die Erfahrung<br />
von Ärztinnen muss auch im Hinblick auf die Patientinnen- und Patienten-Versorgung einfließen.<br />
Auf Grund der spezifischen Berufswege von Ärztinnen ergeben sich Nachteile in der<br />
Weiterbildung, der Niederlassung, den allgemeinen Karrierechancen und in der<br />
Altersversorgung. Dieses Wissen sollte gemäß den Zielsetzungen des<br />
Bundesgremienbesetzungsgesetzes von 1994 stärker in alle Gremien der Selbstverwaltung<br />
eingebracht werden. Ein erfolgreiches Beispiel stellt die Änderung des Heilberufegesetzes in<br />
Schleswig-Holstein von 1996 dar. Die Wahlordnung dieser Ärztekammer wurde dahingehend<br />
geändert, dass in jedem Wahlvorschlag mindestens so viele Bewerberinnen und<br />
Bewerber enthalten sind, wie es erforderlich ist, um die anteilige Verteilung der Sitze in der<br />
Kammerversammlung auf Frauen und Männer zu ermöglichen. Darauf hin stieg der Ärztinnen-Anteil<br />
in der Delegiertenversammlung bei den Kammerwahlen 2001 von vorher 21 %<br />
auf 37,2 % an, welcher dem Anteil der Ärztinnen unter den Kammermitgliedern entspricht.<br />
Ärztinnen als Chance zur Behebung des Ärztemangels<br />
Derzeit entwickelt sich die prognostizierte „Ärzteschwemme“ zu einem zunehmenden „Ärztemangel“.<br />
Zwar ist die Zahl der Studienanfänger von 12.000 in den letzen acht Jahren relativ<br />
konstant geblieben, aber die Zahl der Studienabschlüsse um 20 % rückläufig. Die Zahl<br />
der Studienabbrecher steigt kontinuierlich an. Die Zahl der Ärztinnen/Ärzte im Praktikum<br />
ist um ein Viertel gesunken. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren mehr Ärztinnen und<br />
Ärzte in den Ruhestand gehen als nachwachsen, insbesondere in den östlichen<br />
Bundesländern wird sich der Ärztemangel dramatisch verstärken. Dem muss wirksam<br />
begegnet werden.<br />
Ein Lösungsweg wäre, Ärztinnen, die aus unterschiedlichsten Gründen keine ärztliche<br />
Tätigkeit ausüben, die Möglichkeit zur Integration in den Arbeitsprozess zu geben. Von den<br />
fast 150.000 Ärztinnen in Deutschland ist jede vierte Ärztin „ohne ärztliche Tätigkeit“. Auch<br />
wenn berücksichtigt werden muss, dass sich einige Ärztinnen im Ruhestand befinden oder in<br />
andere Berufsfelder abgewandert sind, stellt diese Gruppe ein großes Potenzial für den ärztlichen<br />
Arbeitsmarkt dar.<br />
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