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Kapitel 13 - Bundesärztekammer

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Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 11<br />

Durch Ausschalten der Warnleuchte wird kein Motor repariert Hoppe<br />

kritisiert EU-Pläne zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie<br />

Berlin, 06.01.2004: „Durch das Ausschalten der Warnleuchte wird kein defekter Motor<br />

repariert“, kritisierte der Präsident der <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich<br />

Hoppe, die jüngsten Bestrebungen von EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou,<br />

Bereitschaftsdienste in Krankenhäusern nicht mehr als Arbeitszeit werten zu wollen. Der<br />

Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dagegen im September 2003 festgestellt, dass<br />

Bereitschaftsdienste von Ärzten in Krankenhäusern auch in Deutschland als Arbeitszeit zu<br />

gelten haben.<br />

„Das Problem besteht doch keineswegs darin, dass Krankenhausärzte jetzt ihr Geld im<br />

Schlaf verdienen können. Unser Problem besteht doch vielmehr darin, dass<br />

Krankenhausärzte nach durchgearbeiteten Nächten nicht wie bisher zum Risiko für die<br />

Patienten werden dürfen“, mahnte Ärztepräsident Hoppe. „Mit dem Urteil des Europäischen<br />

Gerichtshofes sind die unsäglichen 30-Stunden-Dauerdienste in deutschen Krankenhäusern<br />

aufgehoben worden. Die Sicherheit und die Qualität in der Patientenbehandlung hätten<br />

dadurch gesteigert werden können. Jetzt aber will die EU-Kommission aus rein ökonomischen<br />

Gründen diesen Zugewinn an Patientensicherheit aufs Spiel setzen; das ist unverantwortlich“,<br />

kritisierte Hoppe die Brüsseler Pläne. „Die Revision des EuGH-Urteils wäre<br />

gerade auch für das deutsche Gesundheitswesen ein katastrophales Signal. Denn die Gefahr<br />

ist größer denn je, dass der hiesige Ärztemangel dadurch endgültig manifestiert wird.“<br />

Bereits jetzt gebe es in Deutschland erhebliche Probleme in der hausärztlichen Versorgung,<br />

beispielsweise in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, und komme es zu spürbaren<br />

Versorgungsengpässen in den Krankenhäusern. Inzwischen entscheide sich jeder vierte<br />

Medizin-Absolvent für eine Tätigkeit außerhalb der Patientenversorgung, so dass schon jetzt<br />

nahezu 5.000 Stellen in den Krankenhäusern vakant seien.<br />

Hoppe appellierte deshalb eindringlich an die Europäische Kommission, ihrer<br />

Verantwortung für den ‚gesundheitlichen Verbraucherschutz' gerecht zu werden und die<br />

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu akzeptieren.<br />

Leichenschau: Einheitliche gesetzliche Vorschriften nötig<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Köln, 08.01.2004: Über 1.000 Tötungsdelikte werden jährlich als solche nicht erkannt.<br />

Darauf hat Prof. Dr. Burkhard Madea, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der<br />

Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn, beim 28. Interdisziplinären Forum der<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> in Köln hingewiesen. „Die Häufigkeit falsch eingeschätzter<br />

Todesursachen auf der Todesbescheinigung liegt zwischen 20 und 50 Prozent“, kritisierte<br />

Prof. Madea. Die Ursache für diese Misere sei nicht zuletzt die konkurrierende<br />

Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer, die nach wie vor die Regeln des Leichenschauund<br />

Obduktionswesens allein bestimmten. Experten schätzen, dass ca. 30 Prozent der<br />

Klinikärzte auch bei Gewalteinwirkung, Vergiftung, Suizid oder ärztlichem Eingriff einen<br />

natürlichen Tod ankreuzten.<br />

<strong>13</strong><br />

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