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Kapitel 13 - Bundesärztekammer

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Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 11<br />

Gebrauch machen. Besonders ausführlich sollen Personen beraten werden, die sich auf<br />

Grund eines Familienbefunds für einen genetischen Test entscheiden.<br />

Die möglicherweise weit reichenden Konsequenzen eines Gentests bergen auch das Risiko<br />

einer Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer genetischen Anlagen. Daraus leitet<br />

sich vor allem für die Versicherungswirtschaft und die Arbeitgeber eine besondere<br />

Verpflichtung ab. Deshalb begrüßt die Ärzteschaft die von der Versicherungswirtschaft<br />

getroffene und zunächst bis 2006 befristete Verpflichtung, die Durchführung von prädiktiven<br />

Gentests nicht zur Voraussetzung eines Vertragsabschlusses zu machen.<br />

Ärztepräsident Hoppe fordert Parteien zum Handeln auf<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Berlin, 20.06.2003: „Wir haben eine Finanzierungskrise im Gesundheitswesen. Aber diese<br />

Krise ist zu großen Teilen auf politische Fehler und Versäumnisse zurückzuführen. Deshalb<br />

müssen Regierung und Opposition nun endlich ihrer gemeinsamen Verantwortung für eine<br />

dauerhafte Stabilisierung des Gesundheitswesens in vollem Umfang gerecht werden“, fordert<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>-Präsident Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe unmittelbar vor<br />

Beginn der am Montag beginnenden Ausschuss-Anhörung zum Gesundheitssystem-<br />

Modernisierungsgesetz (GMG). Durch politische Manipulationen zur Entlastung anderer<br />

Sozialversicherungsbereiche seien der gesetzlichen Krankenversicherung allein in den letzten<br />

zehn Jahren 32,6 Milliarden Euro entzogen worden. Auch die Wiedervereinigung habe<br />

zusätzliche Lasten mit sich gebracht. Im gleichen Maße seien die Einnahmen der Kassen -<br />

unter anderem als Folge der hohen Arbeitslosigkeit - immer weiter gesunken. „Das<br />

Gesundheitswesen ist nicht zu teuer, sondern nur schlecht finanziert“, sagte Hoppe. Er<br />

widersprach damit ausdrücklich dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, in dem<br />

unterstellt wird, das Gesundheitswesen sei zu teuer und vor allem von „Unter-, Über- und<br />

Fehlversorgung“ geprägt.<br />

Der Vorwurf mangelnder Qualität im Gesundheitswesen durchziehe den Gesetzentwurf wie<br />

einen roten Faden, ohne dass dafür ausreichende Belege vorgebracht würden, kritisiert die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> in ihrer aktuellen Stellungnahme das Gesetzesvorhaben der Koalition.<br />

Eine weitere gravierende Fehleinschätzung des Entwurfs sei der Glaube, mit einem 'qualitätsorientierten<br />

Wettbewerb in einem solidarischen Ordnungsrahmen' könnten bessere<br />

Ergebnisse erzielt werden. „Mit dem geplanten 'Vertragswettbewerb' würde eine der wichtigsten<br />

Säulen des Gesundheitswesens, die kollektivvertragliche Absicherung der flächendeckenden<br />

und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung, zerstört und die Machtbalance<br />

in Richtung Krankenkassen verschoben. Mit Qualitätsorientierung und Solidarität hat das<br />

nichts tun, wohl aber mit Kostenreduktion zu Lasten der Patienten“, so Ärztepräsident<br />

Hoppe.<br />

Nach wie vor kritisch betrachtet die <strong>Bundesärztekammer</strong> die geplante Einrichtung eines<br />

'Deutschen Zentrums für Qualität in der Medizin'. „Der Maßstab einer guten medizinischen<br />

Versorgung ist in der Ärzteschaft und der medizinischen Wissenschaft zu entwickeln. Dafür<br />

brauchen wir kein Bundesamt für Kassenmedizin“, sagte Hoppe. Statt dessen müssten die<br />

bereits bestehenden Institutionen der Selbstverwaltung gestärkt und ein Gesamtkonzept zur<br />

Qualitätssicherung entwickelt werden, das Aufgaben und Ziele des jeweiligen<br />

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