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Kapitel 13 - Bundesärztekammer

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Ärztepräsident plädiert für umfassendes Klonverbot<br />

Berlin, 15.10.2003: „Der Deutsche Bundestag hat sich für ein umfassendes Klonverbot ausgesprochen.<br />

Diesem Votum sollte sich die Bundesregierung auch bei den Verhandlungen der<br />

Vereinten Nationen über ein Verbot des Klonens menschlicher Embryonen verpflichtet fühlen“,<br />

forderte <strong>Bundesärztekammer</strong>-Präsident Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe vor der morgigen<br />

Beratung des Parlaments über ein internationales Klonverbot. „In Deutschland ist das<br />

Klonen von menschlichen Embryonen verboten - unabhängig von dem damit verfolgten<br />

Zweck. Schon der Versuch ist strafbar. An dieser eindeutigen Ablehnung jedweden Klonens<br />

sollten wir festhalten“, sagte Hoppe. Sowohl beim reproduktiven als auch beim so genannten<br />

therapeutischen Klonen bzw. Forschungsklonen würden menschliche Embryonen regelrecht<br />

verbraucht, was im eklatanten Widerspruch zum Embryonenschutzgesetz stünde.<br />

„Die befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle ist schützenswertes menschliches Leben, das<br />

nicht zur Disposition gestellt werden darf. Durch das Klonen von Embryonen würde aber<br />

menschliches Leben auf eine bloße Funktion reduziert. Klonierte Embryonen wären dann<br />

nur so genannter Biorohstoff für medizinische Experimente“, kritisierte Hoppe. Die Ärzteschaft<br />

habe die Ablehnung des reproduktiven und des so genannten therapeutischen Klonens<br />

durch den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament begrüßt. Jetzt seien die<br />

Bundesregierung und die Europäische Kommission gefordert, diese Ablehnung des Klonens<br />

nicht weiter zu unterlaufen, zu relativieren oder in Frage zu stellen.<br />

Zugleich forderte der Ärztepräsident die Forschungsminister der Europäischen Union auf,<br />

weiterhin von einer Förderung verbrauchender Embryonenforschung abzusehen. „Die<br />

gemeinschaftlichen Fördermittel des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms sollten ausschließlich<br />

für ethisch vertretbare Projekte eingesetzt werden“, betonte Hoppe. Geschehe<br />

dies nicht, würden auch deutsche Finanzmittel zur Förderung von Forschungsprojekten eingesetzt,<br />

die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. „Ein solches Vorgehen wäre eine<br />

grobe Missachtung unserer Wertvorstellungen und ethischen Grundsätze, wie sie im<br />

Grundgesetz und im Embryonenschutzgesetz verankert sind“, sagte Hoppe.<br />

Vom Erzeugen zum Erzeugnis?<br />

Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 11<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Berlin, 30.10.2003: „Menschlichem Leben den Grundrechtsschutz auf Menschenwürde<br />

abzusprechen, heißt menschliches Leben in die willkürliche Verfügbarkeit Dritter zu stellen.<br />

Menschen dürfen selbst im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht für andere verfügbar<br />

gemacht werden. Es darf deshalb niemals dazu kommen, dass menschliches Leben als<br />

Erzeugnis für den Heilungsprozess anderer ausgenutzt wird“, mahnt <strong>Bundesärztekammer</strong>-<br />

Präsident Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe angesichts der durch die jüngste Rede von<br />

Bundesjustizministerin Zypries ausgelösten Debatte über die Menschenwürde von künstlich<br />

erzeugten Embryonen.<br />

Weiter erklärte Hoppe: „Wenn auch der Mensch bei uns in seiner Entwicklung von der<br />

befruchteten Eizelle an einen unterschiedlichen Lebensschutz genießt, so hat doch das<br />

Embryonenschutzgesetz endlich Rechtssicherheit in der Frage der Menschenwürde begin-<br />

<strong>13</strong><br />

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