Kapitel 13 - Bundesärztekammer
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Ärztepräsident plädiert für umfassendes Klonverbot<br />
Berlin, 15.10.2003: „Der Deutsche Bundestag hat sich für ein umfassendes Klonverbot ausgesprochen.<br />
Diesem Votum sollte sich die Bundesregierung auch bei den Verhandlungen der<br />
Vereinten Nationen über ein Verbot des Klonens menschlicher Embryonen verpflichtet fühlen“,<br />
forderte <strong>Bundesärztekammer</strong>-Präsident Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe vor der morgigen<br />
Beratung des Parlaments über ein internationales Klonverbot. „In Deutschland ist das<br />
Klonen von menschlichen Embryonen verboten - unabhängig von dem damit verfolgten<br />
Zweck. Schon der Versuch ist strafbar. An dieser eindeutigen Ablehnung jedweden Klonens<br />
sollten wir festhalten“, sagte Hoppe. Sowohl beim reproduktiven als auch beim so genannten<br />
therapeutischen Klonen bzw. Forschungsklonen würden menschliche Embryonen regelrecht<br />
verbraucht, was im eklatanten Widerspruch zum Embryonenschutzgesetz stünde.<br />
„Die befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle ist schützenswertes menschliches Leben, das<br />
nicht zur Disposition gestellt werden darf. Durch das Klonen von Embryonen würde aber<br />
menschliches Leben auf eine bloße Funktion reduziert. Klonierte Embryonen wären dann<br />
nur so genannter Biorohstoff für medizinische Experimente“, kritisierte Hoppe. Die Ärzteschaft<br />
habe die Ablehnung des reproduktiven und des so genannten therapeutischen Klonens<br />
durch den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament begrüßt. Jetzt seien die<br />
Bundesregierung und die Europäische Kommission gefordert, diese Ablehnung des Klonens<br />
nicht weiter zu unterlaufen, zu relativieren oder in Frage zu stellen.<br />
Zugleich forderte der Ärztepräsident die Forschungsminister der Europäischen Union auf,<br />
weiterhin von einer Förderung verbrauchender Embryonenforschung abzusehen. „Die<br />
gemeinschaftlichen Fördermittel des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms sollten ausschließlich<br />
für ethisch vertretbare Projekte eingesetzt werden“, betonte Hoppe. Geschehe<br />
dies nicht, würden auch deutsche Finanzmittel zur Förderung von Forschungsprojekten eingesetzt,<br />
die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. „Ein solches Vorgehen wäre eine<br />
grobe Missachtung unserer Wertvorstellungen und ethischen Grundsätze, wie sie im<br />
Grundgesetz und im Embryonenschutzgesetz verankert sind“, sagte Hoppe.<br />
Vom Erzeugen zum Erzeugnis?<br />
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 11<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Berlin, 30.10.2003: „Menschlichem Leben den Grundrechtsschutz auf Menschenwürde<br />
abzusprechen, heißt menschliches Leben in die willkürliche Verfügbarkeit Dritter zu stellen.<br />
Menschen dürfen selbst im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht für andere verfügbar<br />
gemacht werden. Es darf deshalb niemals dazu kommen, dass menschliches Leben als<br />
Erzeugnis für den Heilungsprozess anderer ausgenutzt wird“, mahnt <strong>Bundesärztekammer</strong>-<br />
Präsident Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe angesichts der durch die jüngste Rede von<br />
Bundesjustizministerin Zypries ausgelösten Debatte über die Menschenwürde von künstlich<br />
erzeugten Embryonen.<br />
Weiter erklärte Hoppe: „Wenn auch der Mensch bei uns in seiner Entwicklung von der<br />
befruchteten Eizelle an einen unterschiedlichen Lebensschutz genießt, so hat doch das<br />
Embryonenschutzgesetz endlich Rechtssicherheit in der Frage der Menschenwürde begin-<br />
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