Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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114 Ich brauche therapeutische Unterstützung.<br />
Sonderfall Harn- und Blutteststreifen: Sie sind zwar nicht verschreibungspflichtige<br />
Arzneimittel, werden aber weiterhin von Ihrer Krankenkasse<br />
übernommen. Das heißt: Für Harn- und Blutteststreifen müssen Sie keine<br />
Zuzahlungen leisten.<br />
Medikamente <strong>zur</strong> Verbesserung der privaten Lebensführung: Sie<br />
werden von der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> generell nicht bezahlt.<br />
Dazu zählen Mittel gegen Potenzschwäche, gegen Impotenz, <strong>zur</strong> Raucherentwöhnung,<br />
Appetithemmer oder Haarwuchsmittel.<br />
Generika: Pharmazeutische Unternehmen lassen sich neu entwickelte<br />
Arzneiwirkstoffe patentieren. Der Patentschutz gibt ihnen das alleinige<br />
Recht, den Wirkstoff herzustellen und zu vermarkten. Läuft der Patentschutz<br />
aus, können auch andere Unternehmen diesen Wirkstoff produzieren<br />
und unter einem anderen Namen verkaufen. Solch ein Präparat<br />
wird als Nachahmerprodukt oder Generikum (Mehrzahl: Generika) bezeichnet.<br />
Generika sind in der Regel preiswerter als die Originalpräparate, weil der<br />
Hersteller keine eigene Forschung betreiben musste, sondern vom abgelaufenen<br />
Patentschutz für ein bewährtes Arzneimittel profitiert. Auch<br />
Generika werden vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien geprüft.<br />
Festbeträge: Die <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen zahlen für bestimmte<br />
Arzneimittel und Wirkstoffkombinationen festgelegte Höchstbeträge,<br />
unabhängig davon, wie teuer das Medikament tatsächlich ist. Die Festbeträge<br />
werden für einzelne Gruppen vergleichbarer Arzneimittel festgesetzt.<br />
So hat der Arzt, der ein Medikament verschreiben will, die Wahl<br />
zwischen mehreren therapeutisch gleichwertigen Präparaten, die er auf<br />
Kosten der Krankenkasse verschreiben kann. Patentgeschützte Arzneimittel,<br />
die eine therapeutische Verbesserung bedeuten, sind von der<br />
Festbetragsbildung ausgenommen. Liegt dagegen kein erkennbarer<br />
therapeutischer Fortschritt vor, können auch patentierte Arzneimittel in<br />
die Festbetragsregelung einbezogen werden.