Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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134 Ich möchte meine Rechte kennen.<br />
und Sachverhalten nachgehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige<br />
oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang<br />
mit den Aufgaben der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> hindeuten.<br />
Jede gesetzliche Krankenkasse, unter Umständen auch jeder Landesverband<br />
einer Kassenart, sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen,<br />
jede Kassenärztliche und jede Kassenzahnärztliche Vereinigung und ihre<br />
jeweilige Bundesvereinigung muss eine solche Stelle als organisatorische<br />
Einheit vorsehen. Die Stellen müssen sich wechselseitig informieren. Wenn<br />
eine Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare<br />
Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche<br />
<strong>Krankenversicherung</strong> bestehen könnte, sollen die genannten Organisationen<br />
unverzüglich die Staatsanwaltschaft unterrichten.<br />
Kampf dem Kartenmissbrauch!<br />
Ein nicht unerheblicher Schaden entsteht den Krankenkassen durch die<br />
missbräuchliche Verwendung der Krankenversichertenkarte – beispielsweise<br />
durch unkontrollierte Mehrfachinanspruchnahme ärztlicher<br />
Leistungen („Doktor-Hopping“) oder durch die Nutzung der Karte durch<br />
mehrere Personen („Chipkartentourismus“, „Chipkartenhandel“).<br />
Mit der Gesundheitsreform 2007 wurden die Kassen deshalb verpflichtet,<br />
ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen, wie zum Beispiel<br />
der Regelung zum Lichtbild, einer missbräuchlichen Verwendung<br />
der Karte durch weitere geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. So<br />
können die Krankenkassen durch eine möglichst tagesaktuelle Bereitstellung<br />
von Informationen <strong>zur</strong> Karte (beispielsweise Verlustmeldung,<br />
Beendigung des Versicherungsschutzes, Änderungen beim Zuzahlungsstatus)<br />
in einem Versichertenstammdatendienst wesentlich dazu beitragen,<br />
dass die Aktualität der Karte bei der Inanspruchnahme von<br />
Leistungen überprüft werden kann.