Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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Rentnerinnen und Rentner<br />
Welche Beiträge zahle ich als Rentner/-in?<br />
Versicherungspflichtige Rentner/-innen haben neben den Beiträgen aus<br />
der Rente der <strong>gesetzlichen</strong> Rentenversicherung auch für Versorgungsbezüge<br />
sowie für Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit <strong>Krankenversicherung</strong>sbeiträge<br />
zu zahlen.<br />
Die Beiträge aus der Rente werden grundsätzlich je <strong>zur</strong> Hälfte von den<br />
Rentnerinnen und Rentnern und vom Rentenversicherungsträger getragen.<br />
Die Beiträge aus den Versorgungsbezügen und dem Arbeitseinkommen<br />
sind vom versicherungspflichtigen Rentner allein zu tragen.<br />
Bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern werden der Beitragsbemessung<br />
nacheinander der Zahlbetrag der Rente, der Zahlbetrag der Ver-<br />
sorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen, die<br />
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen,<br />
bis <strong>zur</strong> Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Freiwillige Mitglieder<br />
tragen den Beitrag grundsätzlich allein. Sie erhalten jedoch vom Rentenversicherungsträger<br />
einen Zuschuss zu den aus der Rente zu zahlenden<br />
Beiträgen.<br />
Versorgungsbezüge<br />
Ich möchte mich gut absichern.<br />
Versorgungsbezüge – unabhängig davon, ob sie laufend oder einmal gezahlt<br />
werden – sind als der Rente vergleichbare Einnahmen beitragspflichtig,<br />
soweit sie aufgrund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit<br />
oder <strong>zur</strong> Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden und wenn<br />
sie auf eine frühere Erwerbstätigkeit des Versorgungsempfängers <strong>zur</strong>ückzuführen<br />
sind.<br />
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