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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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Rentnerinnen und Rentner<br />

Welche Beiträge zahle ich als Rentner/-in?<br />

Versicherungspflichtige Rentner/-innen haben neben den Beiträgen aus<br />

der Rente der <strong>gesetzlichen</strong> Rentenversicherung auch für Versorgungsbezüge<br />

sowie für Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit <strong>Krankenversicherung</strong>sbeiträge<br />

zu zahlen.<br />

Die Beiträge aus der Rente werden grundsätzlich je <strong>zur</strong> Hälfte von den<br />

Rentnerinnen und Rentnern und vom Rentenversicherungsträger getragen.<br />

Die Beiträge aus den Versorgungsbezügen und dem Arbeitseinkommen<br />

sind vom versicherungspflichtigen Rentner allein zu tragen.<br />

Bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern werden der Beitragsbemessung<br />

nacheinander der Zahlbetrag der Rente, der Zahlbetrag der Ver-<br />

sorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen, die<br />

die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen,<br />

bis <strong>zur</strong> Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Freiwillige Mitglieder<br />

tragen den Beitrag grundsätzlich allein. Sie erhalten jedoch vom Rentenversicherungsträger<br />

einen Zuschuss zu den aus der Rente zu zahlenden<br />

Beiträgen.<br />

Versorgungsbezüge<br />

Ich möchte mich gut absichern.<br />

Versorgungsbezüge – unabhängig davon, ob sie laufend oder einmal gezahlt<br />

werden – sind als der Rente vergleichbare Einnahmen beitragspflichtig,<br />

soweit sie aufgrund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit<br />

oder <strong>zur</strong> Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden und wenn<br />

sie auf eine frühere Erwerbstätigkeit des Versorgungsempfängers <strong>zur</strong>ückzuführen<br />

sind.<br />

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