Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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Ich brauche für meine Gesundheit verlässliche Partner.<br />
Rehabilitationsmaßnahmen müssen von den Krankenkassen bezahlt<br />
werden. Das hilft vor allem älteren Menschen, die nach einem Unfall<br />
oder einer Krankheit nicht gleich in einem Pflegeheim untergebracht<br />
werden müssen, sondern bessere Möglichkeiten haben, auch weiterhin<br />
zu Hause leben zu können.<br />
Auch Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen neuen<br />
Wohnformen leben, haben jetzt einen Rechtsanspruch auf häusliche<br />
Krankenpflege.<br />
Notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren müssen von den Krankenkassen<br />
bezahlt werden. Über die Kostenübernahme konnten die Krankenkassen<br />
bislang nach eigenem Ermessen entscheiden.<br />
Um den Schutz vor Infektionskrankheiten zu stärken, erhalten die<br />
Versicherten einen Anspruch auf Schutzimpfungen. Auf der Grundlage<br />
der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-<br />
Institut bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss die Einzelheiten<br />
zu den Leistungen der Krankenkassen. Über diesen für alle Versicherten<br />
bestehenden Anspruch hinaus können die Krankenkassen weitere Imp-<br />
fungen für ihre Versicherten übernehmen, insbesondere Impfungen<br />
für private Auslandsreisen.<br />
Unnötige Bürokratie wird abgebaut<br />
Die Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung<br />
muss das oberste Ziel der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen<br />
sein. Mehr Wettbewerb muss deshalb mit weniger Bürokratie einhergehen.<br />
Der überbordende Verwaltungsaufwand hemmt eine zielgerichtete, gute<br />
Gesundheitsversorgung. Deshalb wird im gesamten System Bürokratie gezielt<br />
abgebaut:<br />
Statt bisher sieben gibt es nur noch eine Dachorganisation der <strong>gesetzlichen</strong><br />
Krankenkassen, den „Spitzenverband Bund der Krankenkassen“.