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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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Ich brauche für meine Gesundheit verlässliche Partner.<br />

Rehabilitationsmaßnahmen müssen von den Krankenkassen bezahlt<br />

werden. Das hilft vor allem älteren Menschen, die nach einem Unfall<br />

oder einer Krankheit nicht gleich in einem Pflegeheim untergebracht<br />

werden müssen, sondern bessere Möglichkeiten haben, auch weiterhin<br />

zu Hause leben zu können.<br />

Auch Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen neuen<br />

Wohnformen leben, haben jetzt einen Rechtsanspruch auf häusliche<br />

Krankenpflege.<br />

Notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren müssen von den Krankenkassen<br />

bezahlt werden. Über die Kostenübernahme konnten die Krankenkassen<br />

bislang nach eigenem Ermessen entscheiden.<br />

Um den Schutz vor Infektionskrankheiten zu stärken, erhalten die<br />

Versicherten einen Anspruch auf Schutzimpfungen. Auf der Grundlage<br />

der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-<br />

Institut bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss die Einzelheiten<br />

zu den Leistungen der Krankenkassen. Über diesen für alle Versicherten<br />

bestehenden Anspruch hinaus können die Krankenkassen weitere Imp-<br />

fungen für ihre Versicherten übernehmen, insbesondere Impfungen<br />

für private Auslandsreisen.<br />

Unnötige Bürokratie wird abgebaut<br />

Die Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung<br />

muss das oberste Ziel der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen<br />

sein. Mehr Wettbewerb muss deshalb mit weniger Bürokratie einhergehen.<br />

Der überbordende Verwaltungsaufwand hemmt eine zielgerichtete, gute<br />

Gesundheitsversorgung. Deshalb wird im gesamten System Bürokratie gezielt<br />

abgebaut:<br />

Statt bisher sieben gibt es nur noch eine Dachorganisation der <strong>gesetzlichen</strong><br />

Krankenkassen, den „Spitzenverband Bund der Krankenkassen“.

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