Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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Ich möchte meine Rechte kennen.<br />
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Wenn Sie Fragen oder Beschwerden haben, können Sie sich an die Patienten-<br />
beauftragte der Bundesregierung wenden. Weitere Informationen auf<br />
www.patientenbeauftragte.de.<br />
Rechtliche Möglichkeiten<br />
Was soll ich tun, wenn ich mit meiner Behandlung unzufrieden bin?<br />
Ein Behandlungserfolg kann trotz bester Therapie nicht garantiert werden.<br />
Als Patientin oder Patient haben Sie aber Anspruch auf eine angemessene<br />
Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung.<br />
Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind mit Ihnen<br />
abzustimmen. Bei Behandlung, Pflege, Rehabilitation und Prävention sind<br />
Ihre Würde und Integrität als Patientin oder Patient zu achten, Ihr Selbstbestimmungsrecht<br />
und Ihr Recht auf Privatsphäre zu respektieren.<br />
Sollte es trotz des anerkannt hohen Niveaus der Gesundheitsversorgung in<br />
Deutschland zu einem Schadensfall kommen und sollten ein verschuldeter ärztlicher<br />
Behandlungsfehler oder un<strong>zur</strong>eichende Informations- oder Organisationsabläufe<br />
vorliegen, stehen Ihnen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche<br />
zu. Bei Schäden, die durch Arzneimittel oder durch ein Medizinprodukt<br />
(zum Beispiel Röntgengeräte) verursacht wurden, können Sie auch Ansprüche<br />
gegen das Pharmaunternehmen oder den Hersteller geltend machen.<br />
War ein Gespräch mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden<br />
Arzt nicht zielführend, können Sie sich mit Beschwerden und Beratungsanliegen<br />
an die Krankenkassen oder an unabhängige Patientenberatungs-<br />
und Patientenbeschwerdestellen, an Verbraucherzentralen und Selbsthilfeorganisationen<br />
wenden.