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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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Ich möchte meine Rechte kennen.<br />

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Wenn Sie Fragen oder Beschwerden haben, können Sie sich an die Patienten-<br />

beauftragte der Bundesregierung wenden. Weitere Informationen auf<br />

www.patientenbeauftragte.de.<br />

Rechtliche Möglichkeiten<br />

Was soll ich tun, wenn ich mit meiner Behandlung unzufrieden bin?<br />

Ein Behandlungserfolg kann trotz bester Therapie nicht garantiert werden.<br />

Als Patientin oder Patient haben Sie aber Anspruch auf eine angemessene<br />

Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung.<br />

Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind mit Ihnen<br />

abzustimmen. Bei Behandlung, Pflege, Rehabilitation und Prävention sind<br />

Ihre Würde und Integrität als Patientin oder Patient zu achten, Ihr Selbstbestimmungsrecht<br />

und Ihr Recht auf Privatsphäre zu respektieren.<br />

Sollte es trotz des anerkannt hohen Niveaus der Gesundheitsversorgung in<br />

Deutschland zu einem Schadensfall kommen und sollten ein verschuldeter ärztlicher<br />

Behandlungsfehler oder un<strong>zur</strong>eichende Informations- oder Organisationsabläufe<br />

vorliegen, stehen Ihnen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche<br />

zu. Bei Schäden, die durch Arzneimittel oder durch ein Medizinprodukt<br />

(zum Beispiel Röntgengeräte) verursacht wurden, können Sie auch Ansprüche<br />

gegen das Pharmaunternehmen oder den Hersteller geltend machen.<br />

War ein Gespräch mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden<br />

Arzt nicht zielführend, können Sie sich mit Beschwerden und Beratungsanliegen<br />

an die Krankenkassen oder an unabhängige Patientenberatungs-<br />

und Patientenbeschwerdestellen, an Verbraucherzentralen und Selbsthilfeorganisationen<br />

wenden.

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