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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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Ich möchte mich gut absichern.<br />

Beispielhaft sind folgende Tarifvariationen vorstellbar:<br />

Der Leistungsbeginn kann variieren, d.h., Krankengeld kann ab dem<br />

ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit oder auch erst ab der dritten oder<br />

der sechsten Woche gewährt werden.<br />

Die Höhe der Leistung ist flexibel gestaltbar. Möglich ist eine Staffelung<br />

nach dem Arbeitseinkommen und/oder nach Altersgruppen. Die<br />

gewählte Einkommensabsicherung darf dabei den tatsächlichen<br />

Verdienstausfall nicht überschreiten; es kann aber auch eine niedrigere<br />

Absicherung gewählt werden.<br />

Ein Ausschluss des Krankengeldanspruchs für Versicherte ab dem 65.<br />

Lebensjahr ist grundsätzlich zulässig. Eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung<br />

findet nicht statt.<br />

Wer bisher schon ohne Krankengeldanspruch versichert ist, für den ändert<br />

sich zunächst einmal nichts. Aber: Auch diese Personen können künftig einen<br />

Wahltarif abschließen.<br />

Unabhängig davon, ob der Krankengeldanspruch bisher mitversichert war,<br />

besteht also auch im Jahr 2009 die Möglichkeit, sich gegen den Verdienstausfall<br />

bei Erkrankung abzusichern.

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