Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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Ich möchte mich gut absichern.<br />
Beispielhaft sind folgende Tarifvariationen vorstellbar:<br />
Der Leistungsbeginn kann variieren, d.h., Krankengeld kann ab dem<br />
ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit oder auch erst ab der dritten oder<br />
der sechsten Woche gewährt werden.<br />
Die Höhe der Leistung ist flexibel gestaltbar. Möglich ist eine Staffelung<br />
nach dem Arbeitseinkommen und/oder nach Altersgruppen. Die<br />
gewählte Einkommensabsicherung darf dabei den tatsächlichen<br />
Verdienstausfall nicht überschreiten; es kann aber auch eine niedrigere<br />
Absicherung gewählt werden.<br />
Ein Ausschluss des Krankengeldanspruchs für Versicherte ab dem 65.<br />
Lebensjahr ist grundsätzlich zulässig. Eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung<br />
findet nicht statt.<br />
Wer bisher schon ohne Krankengeldanspruch versichert ist, für den ändert<br />
sich zunächst einmal nichts. Aber: Auch diese Personen können künftig einen<br />
Wahltarif abschließen.<br />
Unabhängig davon, ob der Krankengeldanspruch bisher mitversichert war,<br />
besteht also auch im Jahr 2009 die Möglichkeit, sich gegen den Verdienstausfall<br />
bei Erkrankung abzusichern.