Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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Ich möchte mich gut absichern.<br />
Beitragshöhe<br />
Was kostet mich meine gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong>?<br />
Die Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> bemessen sich nach<br />
einem Prozentsatz der beitragspflichtigen Bruttoeinnahmen. Bei Pflichtversicherten<br />
sind dies das Arbeitsentgelt, Renten der <strong>gesetzlichen</strong> Renten-<br />
versicherung, sogenannte Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten) und das<br />
Arbeitseinkommen. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar<br />
2009 ist der Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten gleich.<br />
Bei freiwillig Versicherten ist bei der Beitragsbemessung die gesamte wirt-<br />
schaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Der Begriff der „gesam-<br />
ten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ umfasst alle Einnahmen, die <strong>zur</strong><br />
Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind, und zwar ohne Rücksicht<br />
auf ihre steuerliche Behandlung. Freiwillig Versicherte zahlen dementspre-<br />
chend zusätzlich Beiträge aus sonstigen Einnahmen, wie zum Beispiel<br />
Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Einnahmen aus Vermietung und<br />
Verpachtung.<br />
Sowohl bei pflicht- als auch bei freiwillig versicherten Mitgliedern werden<br />
die Einkünfte insgesamt nur bis <strong>zur</strong> Beitragsbemessungsgrenze (3.675 Euro<br />
pro Monat im Jahr 2009) berücksichtigt.<br />
Die Beiträge werden im Regelfall paritätisch finanziert. Das bedeutet, sie<br />
werden je <strong>zur</strong> Hälfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern<br />
bzw. den Rentenversicherungsträgern bezahlt. Ausnahmen gelten bei<br />
der Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen, bei einer Beschäftigung<br />
innerhalb der sogenannten Gleitzone und beim zusätzlichen Beitragssatz.