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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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Ich möchte mich gut absichern.<br />

Beitragshöhe<br />

Was kostet mich meine gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong>?<br />

Die Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> bemessen sich nach<br />

einem Prozentsatz der beitragspflichtigen Bruttoeinnahmen. Bei Pflichtversicherten<br />

sind dies das Arbeitsentgelt, Renten der <strong>gesetzlichen</strong> Renten-<br />

versicherung, sogenannte Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten) und das<br />

Arbeitseinkommen. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar<br />

2009 ist der Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten gleich.<br />

Bei freiwillig Versicherten ist bei der Beitragsbemessung die gesamte wirt-<br />

schaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Der Begriff der „gesam-<br />

ten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ umfasst alle Einnahmen, die <strong>zur</strong><br />

Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind, und zwar ohne Rücksicht<br />

auf ihre steuerliche Behandlung. Freiwillig Versicherte zahlen dementspre-<br />

chend zusätzlich Beiträge aus sonstigen Einnahmen, wie zum Beispiel<br />

Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Einnahmen aus Vermietung und<br />

Verpachtung.<br />

Sowohl bei pflicht- als auch bei freiwillig versicherten Mitgliedern werden<br />

die Einkünfte insgesamt nur bis <strong>zur</strong> Beitragsbemessungsgrenze (3.675 Euro<br />

pro Monat im Jahr 2009) berücksichtigt.<br />

Die Beiträge werden im Regelfall paritätisch finanziert. Das bedeutet, sie<br />

werden je <strong>zur</strong> Hälfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern<br />

bzw. den Rentenversicherungsträgern bezahlt. Ausnahmen gelten bei<br />

der Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen, bei einer Beschäftigung<br />

innerhalb der sogenannten Gleitzone und beim zusätzlichen Beitragssatz.

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