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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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Ich brauche einen <strong>Krankenversicherung</strong>sschutz. 29<br />

meinheit die Kosten einer medizinischen Behandlung tragen muss, wenn die<br />

eigenen Mittel nicht ausreichen. Zugleich kann allen, die versichert sind, künf-<br />

tig auch der Versicherungsschutz nicht mehr vollständig entzogen werden<br />

– zum Beispiel wegen Beitragsrückstands. Auf der anderen Seite gilt:<br />

Wer zu spät, zum Beispiel erst wenn er krank ist, dieser neuen Versicherungspflicht<br />

nachkommt, muss nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Denn<br />

seit dem 1. April 2007 besteht diese neue Versicherungspflicht in der GKV<br />

und die damit verbundene Beitragspflicht. Eine Person unterliegt ihr, sobald<br />

sie keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall<br />

mehr hat. In der privaten <strong>Krankenversicherung</strong> gilt die entsprechende<br />

Pflicht zum Abschluss einer <strong>Krankenversicherung</strong> seit dem 1. Januar 2009.<br />

Wo Sie sich informieren können<br />

Waren Sie zuletzt gesetzlich versichert?<br />

Dann wenden Sie sich an Ihre ehemalige gesetzliche Krankenkasse<br />

oder ihre Rechtsnachfolgerin.<br />

Waren Sie zuletzt privat versichert?<br />

Dann wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihre frühere <strong>Krankenversicherung</strong><br />

oder an eine Verbraucherberatung.<br />

Waren Sie bisher weder gesetzlich noch privat versichert?<br />

Dann können Sie sich an jede gesetzliche Kasse wenden, um zu klären,<br />

ob Sie der GKV oder der PKV zuzuordnen sind.<br />

Informationen hierzu erhalten Sie auch beim Bürgertelefon des<br />

Bundesgesundheitsministeriums unter 01805/9966-01*.<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr.<br />

* Kostenpflichtig. 14 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz,<br />

abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich.

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