Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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scheidet, kann sich freiwillig versichern, wenn er unmittelbar vorher ununterbrochen<br />
mindestens zwölf Monate oder in den letzten fünf Jahren<br />
vor dem Ausscheiden insgesamt mindestens 24 Monate versichert war.<br />
Freiwillig versichern können sich außerdem:<br />
Schwerbehinderte, wenn sie, ein Elternteil oder ihr Ehegatte beziehungsweise<br />
eingetragener Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor<br />
dem Beitritt mindestens drei Jahre gesetzlich krankenversichert waren;<br />
die Satzung der Krankenkasse kann das Recht zum Beitritt von einer<br />
Altersgrenze abhängig machen.<br />
Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr aus dem<br />
Ausland wieder eine Beschäftigung aufnehmen.<br />
Versicherungspflichtgrenze<br />
Arbeitnehmer, deren Bruttojahresarbeitsentgelt in drei aufeinander<br />
folgenden Kalenderjahren über der Versicherungspflichtgrenze lag und<br />
auch im darauf folgenden Jahr voraussichtlich darüberliegt, können in<br />
die private <strong>Krankenversicherung</strong> (PKV) wechseln. Die Regelung gilt seit<br />
dem 2. Februar 2007.<br />
Beispiele:<br />
Ich möchte mich gut absichern.<br />
Ein Arbeitnehmer, der in den Jahren 2007 bis 2009 dauerhaft ein<br />
Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielt, ist ab<br />
dem 1. Januar 2010 versicherungsfrei, wenn auch das Arbeitsentgelt<br />
im Jahr 2010 diese Grenze überschreiten wird, und kann in die private<br />
<strong>Krankenversicherung</strong> wechseln.<br />
Die Versicherungsfreiheit bleibt bestehen, wenn ein Arbeitnehmer<br />
bereits am 2. Februar 2007 wegen Überschreitens der Versicherungs-<br />
pflichtgrenze versicherungsfrei war und zu diesem Zeitpunkt eine<br />
Mitgliedschaft in einer privaten <strong>Krankenversicherung</strong> bestand.<br />
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