08.02.2013 Aufrufe

Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

scheidet, kann sich freiwillig versichern, wenn er unmittelbar vorher ununterbrochen<br />

mindestens zwölf Monate oder in den letzten fünf Jahren<br />

vor dem Ausscheiden insgesamt mindestens 24 Monate versichert war.<br />

Freiwillig versichern können sich außerdem:<br />

Schwerbehinderte, wenn sie, ein Elternteil oder ihr Ehegatte beziehungsweise<br />

eingetragener Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor<br />

dem Beitritt mindestens drei Jahre gesetzlich krankenversichert waren;<br />

die Satzung der Krankenkasse kann das Recht zum Beitritt von einer<br />

Altersgrenze abhängig machen.<br />

Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr aus dem<br />

Ausland wieder eine Beschäftigung aufnehmen.<br />

Versicherungspflichtgrenze<br />

Arbeitnehmer, deren Bruttojahresarbeitsentgelt in drei aufeinander<br />

folgenden Kalenderjahren über der Versicherungspflichtgrenze lag und<br />

auch im darauf folgenden Jahr voraussichtlich darüberliegt, können in<br />

die private <strong>Krankenversicherung</strong> (PKV) wechseln. Die Regelung gilt seit<br />

dem 2. Februar 2007.<br />

Beispiele:<br />

Ich möchte mich gut absichern.<br />

Ein Arbeitnehmer, der in den Jahren 2007 bis 2009 dauerhaft ein<br />

Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielt, ist ab<br />

dem 1. Januar 2010 versicherungsfrei, wenn auch das Arbeitsentgelt<br />

im Jahr 2010 diese Grenze überschreiten wird, und kann in die private<br />

<strong>Krankenversicherung</strong> wechseln.<br />

Die Versicherungsfreiheit bleibt bestehen, wenn ein Arbeitnehmer<br />

bereits am 2. Februar 2007 wegen Überschreitens der Versicherungs-<br />

pflichtgrenze versicherungsfrei war und zu diesem Zeitpunkt eine<br />

Mitgliedschaft in einer privaten <strong>Krankenversicherung</strong> bestand.<br />

35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!