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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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Freiwillig versicherte Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld<br />

zahlten <strong>zur</strong> Absicherung des Krankengeldrisikos bisher Beiträge nach<br />

dem allgemeinen oder erhöhten Beitragssatz ihrer Krankenkasse. Wer<br />

ohne Krankengeldanspruch versichert war, zahlte Beiträge nach einem<br />

ermäßigten Beitragssatz.<br />

Nach dem bis Ende 2008 geltenden Recht konnten die Krankenkassen<br />

den Anspruch auf Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige<br />

per Satzungsbeschluss ausschließen oder zu einem späteren Zeitpunkt<br />

entstehen lassen. Wer bisher als Selbstständiger eine gesetzliche Krankenkasse<br />

wählte, musste genau darauf achten, ob die Versicherung einen<br />

Krankengeldanspruch beinhaltete, eingeschränkt beinhaltete oder<br />

gar nicht umfasste.<br />

Für diesen Personenkreis bedeutet die Gesundheitsreform eine deutliche<br />

Verbesserung. Denn seit dem 1. Januar 2009 besteht ein klares<br />

Wahlrecht für eine Absicherung mit oder ohne Krankengeldanspruch.<br />

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für freiwillig versicherte Selbstständige der<br />

einheitliche ermäßigte Beitragssatz. Der Versicherungsschutz umfasst<br />

zunächst keinen Krankengeldanspruch. Selbstständige können nun aber<br />

freiwillig und flexibel entscheiden, ob sie über einen Wahltarif einen<br />

Krankengeldanspruch bei ihrer Krankenkasse erhalten möchten oder<br />

nicht. Entscheiden sie sich dafür, zahlen sie eine entsprechende zusätzliche<br />

Prämie. Dabei sind verschiedene Tarifvariationen möglich. Ein Vergleich<br />

der verschiedenen Angebote lohnt sich.<br />

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende Krankengeld-Wahltarife<br />

anzubieten; eine Gesundheitsprüfung wie in der privaten<br />

<strong>Krankenversicherung</strong> ist nicht zulässig. So kann sich künftig jeder<br />

Selbstständige bei jeder <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkasse sowohl mit als auch<br />

ohne Krankengeldanspruch versichern.<br />

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