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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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Ich möchte mich gut absichern.<br />

Kündigung<br />

Wie wechsle ich von einer <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkasse zu einer<br />

anderen?<br />

Gesetzlich Versicherte können die Krankenkasse wechseln. Keine wählbare<br />

gesetzliche Kasse darf Ihnen die Mitgliedschaft verwehren. Allerdings gilt<br />

es dabei, Fristen und Regeln zu beachten.<br />

Kündigungsfristen<br />

Der Aufwand für einen Kassenwechsel ist gering. Als gesetzlich Versichertem<br />

ist Ihnen der Wechsel möglich, wenn Sie in Ihrer Krankenkasse mindestens 18<br />

Monate versichert waren. Sobald Sie Ihre Kündigung erklärt haben, können Sie<br />

zum Ende des übernächsten Kalendermonats Ihre Kasse wechseln. Mit Einführung<br />

des Gesundheitsfonds gilt: Vor Ablauf dieser 18-Monats-Frist ist eine<br />

Kündigung dann erlaubt, wenn die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag<br />

erhebt, der Zusatzbeitrag erhöht oder die Prämie, die die Kasse auszahlt,<br />

gesenkt wird. Ihre Kasse muss Sie über die Erhöhung des Zusatzbeitrags<br />

so rechtzeitig informieren, dass Sie wechseln können, ohne dass der neue<br />

Beitrag fällig wird.<br />

Die 18-Monats-Frist gilt allerdings nicht,<br />

wenn Sie freiwillig versichert sind und Ihre Mitgliedschaft kündigen<br />

wollen, weil Sie die Voraussetzung der Familienversicherung erfüllen<br />

oder eine private <strong>Krankenversicherung</strong> abschließen wollen,<br />

wenn Ihre Krankenkasse in der Satzung vorgesehen hat, dass die<br />

Bindungsfrist nicht gilt, wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse<br />

derselben Kassenart wechseln,<br />

wenn für Ihren Betrieb eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse neu<br />

errichtet wird.

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