Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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Ich möchte mich gut absichern.<br />
Kündigung<br />
Wie wechsle ich von einer <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkasse zu einer<br />
anderen?<br />
Gesetzlich Versicherte können die Krankenkasse wechseln. Keine wählbare<br />
gesetzliche Kasse darf Ihnen die Mitgliedschaft verwehren. Allerdings gilt<br />
es dabei, Fristen und Regeln zu beachten.<br />
Kündigungsfristen<br />
Der Aufwand für einen Kassenwechsel ist gering. Als gesetzlich Versichertem<br />
ist Ihnen der Wechsel möglich, wenn Sie in Ihrer Krankenkasse mindestens 18<br />
Monate versichert waren. Sobald Sie Ihre Kündigung erklärt haben, können Sie<br />
zum Ende des übernächsten Kalendermonats Ihre Kasse wechseln. Mit Einführung<br />
des Gesundheitsfonds gilt: Vor Ablauf dieser 18-Monats-Frist ist eine<br />
Kündigung dann erlaubt, wenn die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag<br />
erhebt, der Zusatzbeitrag erhöht oder die Prämie, die die Kasse auszahlt,<br />
gesenkt wird. Ihre Kasse muss Sie über die Erhöhung des Zusatzbeitrags<br />
so rechtzeitig informieren, dass Sie wechseln können, ohne dass der neue<br />
Beitrag fällig wird.<br />
Die 18-Monats-Frist gilt allerdings nicht,<br />
wenn Sie freiwillig versichert sind und Ihre Mitgliedschaft kündigen<br />
wollen, weil Sie die Voraussetzung der Familienversicherung erfüllen<br />
oder eine private <strong>Krankenversicherung</strong> abschließen wollen,<br />
wenn Ihre Krankenkasse in der Satzung vorgesehen hat, dass die<br />
Bindungsfrist nicht gilt, wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse<br />
derselben Kassenart wechseln,<br />
wenn für Ihren Betrieb eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse neu<br />
errichtet wird.