Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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Beitragssätze<br />
Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder (Pflichtversicherte<br />
und freiwillig Versicherte) mit Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts<br />
bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen.<br />
Auch Rentnerinnen und Rentner haben aus Gründen der Generationengerechtigkeit<br />
Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zu<br />
zahlen.<br />
Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Versicherte, die ohne Anspruch<br />
auf Krankengeld versichert sind bzw. deren Leistungsumfang eingeschränkt<br />
ist. Zudem findet der ermäßigte Beitragssatz für die<br />
sonstigen Einnahmen (zum Beispiel Zins- oder Mieteinkünfte) von<br />
freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern Anwendung.<br />
Krankenkassenwahl<br />
Ich möchte mich gut absichern.<br />
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der <strong>gesetzlichen</strong><br />
<strong>Krankenversicherung</strong>?<br />
Als versicherungspflichtiges oder freiwilliges Mitglied können Sie grundsätzlich<br />
eine der folgenden Krankenkassen wählen:<br />
die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Ihres Beschäftigungs- oder<br />
Wohnorts.<br />
jede Ersatzkasse, auch solche, deren Namen auf bestimmte Berufsgruppen<br />
hinweisen, deren Zuständigkeit sich aber auf Ihren Beschäftigungs-<br />
oder Wohnort erstreckt.<br />
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