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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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Beitragssätze<br />

Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder (Pflichtversicherte<br />

und freiwillig Versicherte) mit Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts<br />

bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen.<br />

Auch Rentnerinnen und Rentner haben aus Gründen der Generationengerechtigkeit<br />

Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zu<br />

zahlen.<br />

Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Versicherte, die ohne Anspruch<br />

auf Krankengeld versichert sind bzw. deren Leistungsumfang eingeschränkt<br />

ist. Zudem findet der ermäßigte Beitragssatz für die<br />

sonstigen Einnahmen (zum Beispiel Zins- oder Mieteinkünfte) von<br />

freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern Anwendung.<br />

Krankenkassenwahl<br />

Ich möchte mich gut absichern.<br />

Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Krankenversicherung</strong>?<br />

Als versicherungspflichtiges oder freiwilliges Mitglied können Sie grundsätzlich<br />

eine der folgenden Krankenkassen wählen:<br />

die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Ihres Beschäftigungs- oder<br />

Wohnorts.<br />

jede Ersatzkasse, auch solche, deren Namen auf bestimmte Berufsgruppen<br />

hinweisen, deren Zuständigkeit sich aber auf Ihren Beschäftigungs-<br />

oder Wohnort erstreckt.<br />

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