Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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Krankenkassen können mit einer oder mehreren anderen Kassen – auch<br />
anderer Kassenarten – fusionieren, um ihre Marktstellung zu verbessern.<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde straffer organisiert,<br />
seine Entscheidungen wurden beschleunigt.<br />
Der Gesundheitsfonds<br />
Allgemeiner Beitragssatz<br />
Seit dem 1. Januar 2009 legen die gut 200 <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen ihre<br />
Beitragssätze nicht mehr selbst fest. Stattdessen zahlen die rund 70,2 Millionen<br />
gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz. Schließlich haben<br />
alle gesetzlich Versicherten ja auch die gleichen Leistungsansprüche. Dennoch<br />
gilt: Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse. Sie werden sich im<br />
Wettstreit um den besten Service und die beste Versorgung der Versicherten<br />
beweisen müssen.<br />
Höhe des Beitragssatzes<br />
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 zahlen die Versicherten<br />
in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> einen allgemeinen Beitragssatz<br />
von 15,5 Prozent. Davon zahlen die Arbeitgeber 7,3 Prozent und<br />
die Arbeitnehmer 8,2 Prozent. Der Beitragssatz wird von der Bundesregierung<br />
festgelegt und bemisst sich nach den zu erwartenden Ausgaben –<br />
zum Beispiel für Medikamente, Krankenhäuser und Ärzte. Zum 1. Juli 2009<br />
wird der Beitragssatz im Rahmen des Konjunkturpakets II auf 14,9 Prozent<br />
gesenkt.<br />
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