Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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Haushaltshilfe<br />
Ich benötige medizinische Versorgung.<br />
In welchen Fällen habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe?<br />
Ihre gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong> zahlt Ihnen in der Regel eine Haushaltshilfe<br />
unter zwei Voraussetzungen:<br />
Ihnen ist wegen einer Krankenhausbehandlung oder bestimmter<br />
anderer Leistungen, wie ambulanter oder stationärer Vorsorge- und<br />
Rehabilitationsleistungen oder häuslicher Krankenpflege, die Weiterführung<br />
des Haushalts nicht möglich.<br />
In Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das<br />
zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf<br />
Hilfe angewiesen ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob sie auch<br />
zahlt, wenn ältere oder gar keine Kinder im Haushalt leben. Die Kranken-<br />
kassen haben nämlich die Möglichkeit, in ihren Satzungen weiter<br />
gehende Leistungen der Haushaltshilfe vorzusehen. Zehn Prozent der<br />
kalendertäglichen Kosten für die Haushaltshilfe zahlen Sie selbst,<br />
jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Bei Haushaltshilfen<br />
im Rahmen von Schwangerschaften und Entbindungen entfallen<br />
die Zuzahlungen.<br />
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