08.02.2013 Aufrufe

Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Haushaltshilfe<br />

Ich benötige medizinische Versorgung.<br />

In welchen Fällen habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe?<br />

Ihre gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong> zahlt Ihnen in der Regel eine Haushaltshilfe<br />

unter zwei Voraussetzungen:<br />

Ihnen ist wegen einer Krankenhausbehandlung oder bestimmter<br />

anderer Leistungen, wie ambulanter oder stationärer Vorsorge- und<br />

Rehabilitationsleistungen oder häuslicher Krankenpflege, die Weiterführung<br />

des Haushalts nicht möglich.<br />

In Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das<br />

zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf<br />

Hilfe angewiesen ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob sie auch<br />

zahlt, wenn ältere oder gar keine Kinder im Haushalt leben. Die Kranken-<br />

kassen haben nämlich die Möglichkeit, in ihren Satzungen weiter<br />

gehende Leistungen der Haushaltshilfe vorzusehen. Zehn Prozent der<br />

kalendertäglichen Kosten für die Haushaltshilfe zahlen Sie selbst,<br />

jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Bei Haushaltshilfen<br />

im Rahmen von Schwangerschaften und Entbindungen entfallen<br />

die Zuzahlungen.<br />

99

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!