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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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132 Ich möchte meine Rechte kennen.<br />

der Justiz. Sie enthält auch nützliche Beispiele und Textbausteine, die Ihnen<br />

bei der möglichen Formulierung des Schriftstücks helfen.<br />

Die Broschüre „Patientenrechte in Deutschland“ können Sie über den Publikationsversand<br />

der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock,<br />

beziehen.<br />

Versichertenrechte<br />

Woher weiß ich, wofür meine Kasse mein Geld ausgibt?<br />

Krankenkassen, ihre Landesverbände, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen<br />

sowie die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />

und ihre Bundesvereinigungen müssen jährlich die Vorstandsvergütungen<br />

einschließlich Nebenleistungen und der wesentlichen Versorgungsregelungen<br />

ihrer Vorstände offenlegen.<br />

Die Informationen der Krankenkassen, ihrer Landesverbände und des Spitzenverbandes<br />

Bund der Krankenkassen werden im Bundesanzeiger und in den<br />

Mitgliederzeitschriften der jeweiligen Krankenkassen publiziert.<br />

Bei den Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und<br />

ihren Bundesvereinigungen erfolgt die Veröffentlichung der Angaben<br />

gleichfalls im Bundesanzeiger, darüber hinaus im Deutschen Ärzteblatt<br />

und für die Zahnärzte in den Zahnärztlichen Mitteilungen. Mit der Veröffentlichung<br />

der Einkommen der Ärztevertreter haben somit auch Ärztinnen<br />

und Ärzte einen Einblick in die Bezüge der gewählten Vorstände. Zudem<br />

sind die Krankenkassen verpflichtet, in ihren Mitgliederzeitschriften jährlich<br />

über die Verwendung ihrer Mittel im Vorjahr Rechenschaft abzulegen<br />

und zugleich ihre Verwaltungskosten gesondert als Beitragssatzanteil<br />

auszuweisen.

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