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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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Ich möchte mich gut absichern.<br />

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit die Möglichkeit der<br />

Krankenbehandlung im Rahmen der Sachleistungsaushilfe.<br />

Island, Liechtenstein und Norwegen: Auch für diese Länder gelten die<br />

obigen Regelungen.<br />

Israel, Kroatien, Marokko, Schweiz, Tunesien, Türkei u. a.: Mit diesen<br />

Ländern wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch<br />

den <strong>Krankenversicherung</strong>sschutz einschließen.<br />

Vor einem Urlaub in den oben genannten Ländern sollten Sie mit Ihrer<br />

Krankenkasse sprechen und sich gegebenenfalls eine Anspruchsbescheinigung<br />

oder eine „Europäische <strong>Krankenversicherung</strong>skarte“ (EHIC) ausstellen<br />

lassen. Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu Besonderheiten<br />

bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des Gastlandes<br />

gibt Ihnen Ihre Krankenkasse. Reicht Ihnen dies nicht aus oder wollen<br />

Sie Ihren Urlaub in einem anderen Gastland verbringen, sollten Sie als<br />

gesetzlich Versicherter prüfen, ob Sie sich gegen mögliche Erkrankungen<br />

oder einen Unfall privat absichern möchten.<br />

Kostenerstattung<br />

Kann ich mir nachträglich die Kosten einer Behandlung<br />

im Ausland erstatten lassen?<br />

Wenn Sie einen Arzt oder einen anderen Leistungserbringer innerhalb der<br />

Europäischen Union in Anspruch nehmen, können Sie alternativ auch vor<br />

Ort die Behandlungskosten bezahlen und dann die Rechnungsbelege bei<br />

Ihrer Krankenkasse in Deutschland einreichen. Die Kosten werden jedoch<br />

nur in der Höhe übernommen, die bei einer inländischen Behandlung entstanden<br />

wäre. Ihre Krankenkasse hat darüber hinaus Abschläge vorzuneh-

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