Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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Ich möchte mich gut absichern.<br />
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit die Möglichkeit der<br />
Krankenbehandlung im Rahmen der Sachleistungsaushilfe.<br />
Island, Liechtenstein und Norwegen: Auch für diese Länder gelten die<br />
obigen Regelungen.<br />
Israel, Kroatien, Marokko, Schweiz, Tunesien, Türkei u. a.: Mit diesen<br />
Ländern wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch<br />
den <strong>Krankenversicherung</strong>sschutz einschließen.<br />
Vor einem Urlaub in den oben genannten Ländern sollten Sie mit Ihrer<br />
Krankenkasse sprechen und sich gegebenenfalls eine Anspruchsbescheinigung<br />
oder eine „Europäische <strong>Krankenversicherung</strong>skarte“ (EHIC) ausstellen<br />
lassen. Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu Besonderheiten<br />
bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des Gastlandes<br />
gibt Ihnen Ihre Krankenkasse. Reicht Ihnen dies nicht aus oder wollen<br />
Sie Ihren Urlaub in einem anderen Gastland verbringen, sollten Sie als<br />
gesetzlich Versicherter prüfen, ob Sie sich gegen mögliche Erkrankungen<br />
oder einen Unfall privat absichern möchten.<br />
Kostenerstattung<br />
Kann ich mir nachträglich die Kosten einer Behandlung<br />
im Ausland erstatten lassen?<br />
Wenn Sie einen Arzt oder einen anderen Leistungserbringer innerhalb der<br />
Europäischen Union in Anspruch nehmen, können Sie alternativ auch vor<br />
Ort die Behandlungskosten bezahlen und dann die Rechnungsbelege bei<br />
Ihrer Krankenkasse in Deutschland einreichen. Die Kosten werden jedoch<br />
nur in der Höhe übernommen, die bei einer inländischen Behandlung entstanden<br />
wäre. Ihre Krankenkasse hat darüber hinaus Abschläge vorzuneh-