Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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140 Ich mache mit, möchte aber auch sparen.<br />
Nicht vergessen!<br />
Zuzahlungsbelege sammeln.<br />
Bruttoeinnahmen berechnen.<br />
Freibeträge abziehen.<br />
Erreichen der Belastungsgrenze kontrollieren (zwei Prozent beziehungsweise<br />
ein Prozent bei schwerwiegend chronisch Kranken).<br />
Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen.<br />
Wo fallen keine Zuzahlungen an?<br />
Vor dem Hintergrund, das Engagement der Versicherten für ihre eigene<br />
Gesundheit zu stärken und die besondere Stellung der Familie zu unterstützen,<br />
fallen keine Zuzahlungen an bei<br />
Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit<br />
Ausnahme der Fahrkosten.<br />
Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft.<br />
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.<br />
Gesundheits-Check ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre für gesetzlich<br />
Krankenversicherte.<br />
Schutzimpfungen.<br />
Zahnvorsorgeuntersuchungen einmal je Kalenderhalbjahr.<br />
(Details dazu siehe Tabelle Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen<br />
auf S. 70 ff.)<br />
Belastungsgrenzen<br />
Grundsätzlich werden alle Zuzahlungen im Bereich der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong><br />
für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt.