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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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Nicht vergessen!<br />

Zuzahlungsbelege sammeln.<br />

Bruttoeinnahmen berechnen.<br />

Freibeträge abziehen.<br />

Erreichen der Belastungsgrenze kontrollieren (zwei Prozent beziehungsweise<br />

ein Prozent bei schwerwiegend chronisch Kranken).<br />

Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen.<br />

Wo fallen keine Zuzahlungen an?<br />

Vor dem Hintergrund, das Engagement der Versicherten für ihre eigene<br />

Gesundheit zu stärken und die besondere Stellung der Familie zu unterstützen,<br />

fallen keine Zuzahlungen an bei<br />

Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit<br />

Ausnahme der Fahrkosten.<br />

Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft.<br />

Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.<br />

Gesundheits-Check ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre für gesetzlich<br />

Krankenversicherte.<br />

Schutzimpfungen.<br />

Zahnvorsorgeuntersuchungen einmal je Kalenderhalbjahr.<br />

(Details dazu siehe Tabelle Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen<br />

auf S. 70 ff.)<br />

Belastungsgrenzen<br />

Grundsätzlich werden alle Zuzahlungen im Bereich der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Krankenversicherung</strong><br />

für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt.

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