Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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Häusliche Krankenpflege<br />
Wann steht mir häusliche Krankenpflege zu?<br />
Ich benötige medizinische Versorgung.<br />
Sofern durch häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt ver-<br />
mieden oder verkürzt werden kann oder wenn ein Krankenhausaufenthalt<br />
geboten, aber aus bestimmten Gründen nicht ausführbar ist, übernimmt<br />
die Krankenkasse für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen die Kosten je<br />
Krankheitsfall, in begründeten Ausnahmefällen auch länger. Voraussetzung<br />
ist: In Ihrem Haushalt leben keine Personen, die Sie in dem erforderlichen<br />
Umfang pflegen können. Ansonsten sind Pflegeleistungen Aufgabe<br />
der Pflegeversicherung.<br />
Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht im Haushalt der Versicherten<br />
und in anderen Wohnformen wie zum Beispiel Wohngemeinschaften<br />
oder in betreuten Wohneinrichtungen, unter bestimmten Voraussetzungen<br />
auch in der Schule oder in Behindertenwerkstätten. Einen Anspruch<br />
haben auch Wohnungslose (beispielsweise in Obdachlosenheimen, Männer-<br />
wohnheimen oder Frauenhäusern). Kein Anspruch besteht in stationären<br />
Einrichtungen.<br />
Die häusliche Krankenpflege umfasst die Grund- und Behandlungspflege<br />
sowie die hauswirtschaftliche Versorgung im erforderlichen Umfang.<br />
Außerdem erhalten Sie Behandlungspflege wie Verbandswechsel, wenn<br />
dies <strong>zur</strong> Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Ob<br />
die Grundpflege wie die Hilfe bei der Körperpflege und die hauswirtschaftliche<br />
Versorgung mit übernommen wird, erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.<br />
Für die häusliche Krankenpflege zahlen Sie zehn Euro je Verordnung<br />
und zehn Prozent der Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr dazu.<br />
Die jeweiligen Beträge werden Ihnen von der Krankenkasse in Rechnung<br />
gestellt.<br />
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