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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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Häusliche Krankenpflege<br />

Wann steht mir häusliche Krankenpflege zu?<br />

Ich benötige medizinische Versorgung.<br />

Sofern durch häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt ver-<br />

mieden oder verkürzt werden kann oder wenn ein Krankenhausaufenthalt<br />

geboten, aber aus bestimmten Gründen nicht ausführbar ist, übernimmt<br />

die Krankenkasse für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen die Kosten je<br />

Krankheitsfall, in begründeten Ausnahmefällen auch länger. Voraussetzung<br />

ist: In Ihrem Haushalt leben keine Personen, die Sie in dem erforderlichen<br />

Umfang pflegen können. Ansonsten sind Pflegeleistungen Aufgabe<br />

der Pflegeversicherung.<br />

Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht im Haushalt der Versicherten<br />

und in anderen Wohnformen wie zum Beispiel Wohngemeinschaften<br />

oder in betreuten Wohneinrichtungen, unter bestimmten Voraussetzungen<br />

auch in der Schule oder in Behindertenwerkstätten. Einen Anspruch<br />

haben auch Wohnungslose (beispielsweise in Obdachlosenheimen, Männer-<br />

wohnheimen oder Frauenhäusern). Kein Anspruch besteht in stationären<br />

Einrichtungen.<br />

Die häusliche Krankenpflege umfasst die Grund- und Behandlungspflege<br />

sowie die hauswirtschaftliche Versorgung im erforderlichen Umfang.<br />

Außerdem erhalten Sie Behandlungspflege wie Verbandswechsel, wenn<br />

dies <strong>zur</strong> Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Ob<br />

die Grundpflege wie die Hilfe bei der Körperpflege und die hauswirtschaftliche<br />

Versorgung mit übernommen wird, erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.<br />

Für die häusliche Krankenpflege zahlen Sie zehn Euro je Verordnung<br />

und zehn Prozent der Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr dazu.<br />

Die jeweiligen Beträge werden Ihnen von der Krankenkasse in Rechnung<br />

gestellt.<br />

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