Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...
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Ich brauche einen <strong>Krankenversicherung</strong>sschutz.<br />
gilt: keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Die Leistungen des<br />
Basistarifs sind in Art, Umfang und Höhe mit dem Leistungskatalog der GKV<br />
vergleichbar. Auch bei privat Versicherten wird die Bezahlbarkeit der <strong>Krankenversicherung</strong><br />
sichergestellt. Standardtarife und Basistarife dürfen maximal<br />
so teuer sein wie der Höchstbeitrag in der GKV. Ist das für den Versicherten<br />
nachweislich zu teuer, wird der Beitrag im Basistarif halbiert. Und wer<br />
auch dafür nicht genug Geld aufbringen kann, bekommt einen Zuschuss<br />
vom Sozialamt oder Grundsicherungsträger.<br />
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2009<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Juni 2009 über mehrere Verfassungsbeschwerden<br />
von Unternehmen der privaten <strong>Krankenversicherung</strong><br />
entschieden und die Gesundheitsreform als vollständig verfassungsgemäß<br />
bestätigt.<br />
In ihrer Urteilsbegründung haben die Richter deutlich gemacht, dass der<br />
Gesetzgeber auch die privaten <strong>Krankenversicherung</strong>sunternehmen in<br />
die Pflicht nehmen darf bei der Gestaltung einer dem Sozialstaatsgebot<br />
folgenden <strong>Krankenversicherung</strong>. Die Finanzierung eines solidarischen<br />
Gesundheitswesens ist also nicht nur Sache der <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen<br />
und ihrer Versicherten, sondern aller Bürgerinnen und Bürger.<br />
Beanstandet hatten die Kläger u. a. die Einführung des Basistarifs in der<br />
privaten <strong>Krankenversicherung</strong>, die Mitnahmemöglichkeit von Alterungsrückstellungen<br />
und die dreijährige Wartefrist beim Wechsel von der<br />
<strong>gesetzlichen</strong> in die private <strong>Krankenversicherung</strong>. In allen Punkten gab<br />
das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Recht.<br />
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