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Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesverband ...

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Ich brauche einen <strong>Krankenversicherung</strong>sschutz.<br />

gilt: keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Die Leistungen des<br />

Basistarifs sind in Art, Umfang und Höhe mit dem Leistungskatalog der GKV<br />

vergleichbar. Auch bei privat Versicherten wird die Bezahlbarkeit der <strong>Krankenversicherung</strong><br />

sichergestellt. Standardtarife und Basistarife dürfen maximal<br />

so teuer sein wie der Höchstbeitrag in der GKV. Ist das für den Versicherten<br />

nachweislich zu teuer, wird der Beitrag im Basistarif halbiert. Und wer<br />

auch dafür nicht genug Geld aufbringen kann, bekommt einen Zuschuss<br />

vom Sozialamt oder Grundsicherungsträger.<br />

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2009<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Juni 2009 über mehrere Verfassungsbeschwerden<br />

von Unternehmen der privaten <strong>Krankenversicherung</strong><br />

entschieden und die Gesundheitsreform als vollständig verfassungsgemäß<br />

bestätigt.<br />

In ihrer Urteilsbegründung haben die Richter deutlich gemacht, dass der<br />

Gesetzgeber auch die privaten <strong>Krankenversicherung</strong>sunternehmen in<br />

die Pflicht nehmen darf bei der Gestaltung einer dem Sozialstaatsgebot<br />

folgenden <strong>Krankenversicherung</strong>. Die Finanzierung eines solidarischen<br />

Gesundheitswesens ist also nicht nur Sache der <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkassen<br />

und ihrer Versicherten, sondern aller Bürgerinnen und Bürger.<br />

Beanstandet hatten die Kläger u. a. die Einführung des Basistarifs in der<br />

privaten <strong>Krankenversicherung</strong>, die Mitnahmemöglichkeit von Alterungsrückstellungen<br />

und die dreijährige Wartefrist beim Wechsel von der<br />

<strong>gesetzlichen</strong> in die private <strong>Krankenversicherung</strong>. In allen Punkten gab<br />

das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Recht.<br />

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