121213_5.Gemeinderat_2012.pdf
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Herr GR Franz Politzer übergibt dem Vorsitzenden zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
einen Abänderungsantrag.<br />
Der Vorsitzende verliest den Abänderungsantrag und bringt diesen in weiterer Folge<br />
zur Abstimmung:<br />
Abänderungsantrag nach § 41 K-AGO. Sitzung des Gemeinderates am 13.<br />
Dezember 2012. Tagesordnungspunkt Vereinbarung Kostenbeitrag Badehaus.<br />
Antrag: Der Gemeinderat möge den Antrag zurückstellen, bis geklärt ist, woraus die<br />
KTH für sich das Recht ableitet, die Bedingung zu stellen, dass eine Abdeckung der<br />
„Verbindlichkeiten und der verbliebenen Abgänge ….., insbesondere im<br />
Zusammenhang mit dem nunmehr stillgelegten Hallenbad, bis spätestens 30.6.2013“<br />
zu erfolgen hat. Begründung: Die Regelung über den Kostenbeitrag der KTH im<br />
ursprünglichen Vertrag unter VII/1 vom Sommer 2012 sieht zwar vor, dass „die<br />
genaue Regelung (des Kostenbeitrages) einer separaten Vereinbarung vorbehalten<br />
bleibt“. Dies beschränkt sich aus meiner Sicht jedoch auf die im Pkt. 7 genannten<br />
Modalitäten. Dort ist zwar auch erwähnt, dass kein Rechtsanspruch auf den<br />
genannten Kostenbeitrag besteht. Demgegenüber konnte die Marktgemeinde<br />
Millstatt aber darauf vertrauen, dass dieser ausbezahlt wird, wenn von ihrer Seite her<br />
die Bedingungen, die in diesem Vertrag genannt werden, erfüllt sind. GR Franz<br />
Politzer.<br />
Abänderungs-<br />
Antrag: Der Gemeinderat möge den Antrag zurückstellen, bis geklärt<br />
ist, woraus die KTH für sich das Recht ableitet, die Bedingung<br />
zu stellen, dass eine Abdeckung der „Verbindlichkeiten und der<br />
verbliebenen Abgänge ….., insbesondere im Zusammenhang<br />
mit dem nunmehr still gelegten Hallenbad, bist spätestens<br />
30.6.2013“ zu erfolgen hat.<br />
Abstimmung: 7:16 (Stimmen dafür: GV DI Schuster, GR Mag. Printschler,<br />
GR Friedrich, GR Politzer, EM Hischmugl, GR Auer,<br />
GR Hofer)<br />
Haupt-<br />
Antrag: Die Vereinbarung betreffend die Leistung eines Kostenbeitrages<br />
für das Badehaus („VKB“) zu genehmigen.<br />
Abstimmung: 17:6 (Gegenstimmen: GR Mag. Printschler, GR Friedrich,<br />
GR Politzer, EM Hirschmugl, GR Auer, GR Hofer)<br />
TO-Punkt 07<br />
Genehmigung des Vertragsbeitrittes der Millstätter Bäderbetriebe GmbH zu<br />
dem zwischen der Marktgemeinde Millstatt am See und der KTH<br />
geschlossenen Franchisevetrag vom 27.9.2011<br />
E-Mail von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Tschurtschenthaler vom 30. Oktober<br />
2012: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pleikner! Sehr geehrter Herr Amtsleiter<br />
Joham! Die projektbezogenen Rechtsbeziehungen zwischen der Marktgemeinde<br />
Millstatt und der Millstätter Bäderbetriebe GmbH sind, abgesehen von der<br />
gesellschaftsrechtlichen Verbindung, nach wie vor unzureichend geregelt.<br />
Insbesondere der bereits für 10.10.2012 zugesicherte adaptierte Pachtvertrag,<br />
gleichsam das Herzstück des Projekts, wurde uns bis heute nicht übermittelt.<br />
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