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Herr GR Franz Politzer übergibt dem Vorsitzenden zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

einen Abänderungsantrag.<br />

Der Vorsitzende verliest den Abänderungsantrag und bringt diesen in weiterer Folge<br />

zur Abstimmung:<br />

Abänderungsantrag nach § 41 K-AGO. Sitzung des Gemeinderates am 13.<br />

Dezember 2012. Tagesordnungspunkt Vereinbarung Kostenbeitrag Badehaus.<br />

Antrag: Der Gemeinderat möge den Antrag zurückstellen, bis geklärt ist, woraus die<br />

KTH für sich das Recht ableitet, die Bedingung zu stellen, dass eine Abdeckung der<br />

„Verbindlichkeiten und der verbliebenen Abgänge ….., insbesondere im<br />

Zusammenhang mit dem nunmehr stillgelegten Hallenbad, bis spätestens 30.6.2013“<br />

zu erfolgen hat. Begründung: Die Regelung über den Kostenbeitrag der KTH im<br />

ursprünglichen Vertrag unter VII/1 vom Sommer 2012 sieht zwar vor, dass „die<br />

genaue Regelung (des Kostenbeitrages) einer separaten Vereinbarung vorbehalten<br />

bleibt“. Dies beschränkt sich aus meiner Sicht jedoch auf die im Pkt. 7 genannten<br />

Modalitäten. Dort ist zwar auch erwähnt, dass kein Rechtsanspruch auf den<br />

genannten Kostenbeitrag besteht. Demgegenüber konnte die Marktgemeinde<br />

Millstatt aber darauf vertrauen, dass dieser ausbezahlt wird, wenn von ihrer Seite her<br />

die Bedingungen, die in diesem Vertrag genannt werden, erfüllt sind. GR Franz<br />

Politzer.<br />

Abänderungs-<br />

Antrag: Der Gemeinderat möge den Antrag zurückstellen, bis geklärt<br />

ist, woraus die KTH für sich das Recht ableitet, die Bedingung<br />

zu stellen, dass eine Abdeckung der „Verbindlichkeiten und der<br />

verbliebenen Abgänge ….., insbesondere im Zusammenhang<br />

mit dem nunmehr still gelegten Hallenbad, bist spätestens<br />

30.6.2013“ zu erfolgen hat.<br />

Abstimmung: 7:16 (Stimmen dafür: GV DI Schuster, GR Mag. Printschler,<br />

GR Friedrich, GR Politzer, EM Hischmugl, GR Auer,<br />

GR Hofer)<br />

Haupt-<br />

Antrag: Die Vereinbarung betreffend die Leistung eines Kostenbeitrages<br />

für das Badehaus („VKB“) zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 17:6 (Gegenstimmen: GR Mag. Printschler, GR Friedrich,<br />

GR Politzer, EM Hirschmugl, GR Auer, GR Hofer)<br />

TO-Punkt 07<br />

Genehmigung des Vertragsbeitrittes der Millstätter Bäderbetriebe GmbH zu<br />

dem zwischen der Marktgemeinde Millstatt am See und der KTH<br />

geschlossenen Franchisevetrag vom 27.9.2011<br />

E-Mail von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Tschurtschenthaler vom 30. Oktober<br />

2012: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pleikner! Sehr geehrter Herr Amtsleiter<br />

Joham! Die projektbezogenen Rechtsbeziehungen zwischen der Marktgemeinde<br />

Millstatt und der Millstätter Bäderbetriebe GmbH sind, abgesehen von der<br />

gesellschaftsrechtlichen Verbindung, nach wie vor unzureichend geregelt.<br />

Insbesondere der bereits für 10.10.2012 zugesicherte adaptierte Pachtvertrag,<br />

gleichsam das Herzstück des Projekts, wurde uns bis heute nicht übermittelt.<br />

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