121213_5.Gemeinderat_2012.pdf
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Fortsetzung GR Hofer:<br />
Die Behauptung von Bürgermeister Pleikner, der Gemeindevorstand hat ihm in der<br />
Sitzung vom 5.5.2011 einstimmig mit der Geschäftsführung betraut, entspricht nicht<br />
den Tatsachen, es wurde keine Abstimmung durchgeführt. Zur<br />
Mitgliederversammlung und anschließenden Gesellschafterversammlung am<br />
27.5.2011 wurde der Gemeindevorstand als Vertreter der Marktgemeinde nicht<br />
eingeladen, daher sind auch sämtliche Beschlüsse ungültig. Das bedeutet nicht nur<br />
der Geschäftsführer, auch der Vorstand des Förderungs- und<br />
Verschönerungsvereins ist mit Nichtigkeit behaftet. Nachdem dieser Personenkreis<br />
ohne Genehmigung des Gemeinderates Aufträge in Millionen zu Lasten der<br />
Marktgemeinde vergeben hat, stellt sich die Frage: wer jetzt die Haftung für die<br />
Aufträge übernimmt?<br />
GR Politzer: Herr Kollege Hofer, du sollst dazusagen, dass sei deine Meinung. Ich<br />
weise darauf hin, dass dich die von dir geäußerten Vorwürfe und Behauptungen<br />
rechtlich angreifbar machen.<br />
GR Pertl: Herr Notar Mag. Fitzek hat im Zusammenhang mit der damaligen<br />
Geschäftsführerbestellung die Firmenbuchordnung hergestellt. Ich glaube nicht, dass<br />
Herr Kollege Hofer gescheiter ist als ein Notar.<br />
GV DI Schuster: Die Ordner wurden in der Kontrollausschusssitzung vorgelegt, aber<br />
nicht die konkreten Dokumente.<br />
GR Hofer: Am aktuellen Beispiel im Bundesland Salzburg sieht man, was passieren<br />
kann, wenn die Kontrolle versagt.<br />
EW-TO<br />
Genehmigung der Anpassung des Finanzierungsplans für das ao. Vorhaben<br />
WG Lammersdorf – Grantsch<br />
E-Mail von Frau Stefanie Gratzer, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3,<br />
vom 14. November 2012: Sehr geehrter Herr Leinthaler! Anbei die Aufstellung der<br />
Bedarfszuweisungsmittel für das ao. Vorhaben „Sanierung Ortschaftsweg<br />
Lammersdorf – Grantsch“: BZ 2011 € 107.300,-, BZ 2011 a. R. € 38.040,-, BZ 2012<br />
a.R. KVI € 50.000,- und BZ 2013 a. R. KVI € 7.500,-. Der Finanzierungsplan ist in der<br />
nächsten Gemeinderatsitzung dahingehend anzupassen bzw. zu beschließen. Die<br />
Anrainerbeiträge und Agrarmittel müssen von Seiten der Marktgemeinde laut<br />
Vorschreibung und Zusicherung angeführt werden. Mit freundlichen Grüßen Stefanie<br />
Gratzer.<br />
Finanzierungsplan (in 1000 Euro Beträgen):<br />
Gesamtbetrag Agrarabteilung Land 62,7, Teilbetrag 2013 62,7, Gesamtbetrag<br />
Landesbeitrag a. R. 38,0, Teilbetrag 2012 38,0, Gesamtbetrag Bedarfszuweisungen<br />
i. R. 107,3, Teilbetrag 2011 17,2, Teilbetrag 2012 90,1, Gesamtbetrag BZ a. R. KVI<br />
57,5, Teilbetrag 2012 50,0, Teilbetrag 2013 7,5, Gesamtbetrag Beiträge Dritter<br />
(Anrainer) 44,7, Teilbetrag 2012 22,3, Teilbetrag 2013 22,4. Gesamtbedeckung:<br />
Gesamtbetrag 310,2, 2011 17,2, 2012 200,4 und 2013 92,6.<br />
Antrag: Die Anpassung des Finanzierungsplanes für das ao. Vorhaben<br />
WG Lammersdorf – Grantsch zu genehmigen.<br />
Abstimmung: 23:0<br />
GR Roland Marchetti verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.<br />
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