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Fortsetzung GR Hofer:<br />

Die Behauptung von Bürgermeister Pleikner, der Gemeindevorstand hat ihm in der<br />

Sitzung vom 5.5.2011 einstimmig mit der Geschäftsführung betraut, entspricht nicht<br />

den Tatsachen, es wurde keine Abstimmung durchgeführt. Zur<br />

Mitgliederversammlung und anschließenden Gesellschafterversammlung am<br />

27.5.2011 wurde der Gemeindevorstand als Vertreter der Marktgemeinde nicht<br />

eingeladen, daher sind auch sämtliche Beschlüsse ungültig. Das bedeutet nicht nur<br />

der Geschäftsführer, auch der Vorstand des Förderungs- und<br />

Verschönerungsvereins ist mit Nichtigkeit behaftet. Nachdem dieser Personenkreis<br />

ohne Genehmigung des Gemeinderates Aufträge in Millionen zu Lasten der<br />

Marktgemeinde vergeben hat, stellt sich die Frage: wer jetzt die Haftung für die<br />

Aufträge übernimmt?<br />

GR Politzer: Herr Kollege Hofer, du sollst dazusagen, dass sei deine Meinung. Ich<br />

weise darauf hin, dass dich die von dir geäußerten Vorwürfe und Behauptungen<br />

rechtlich angreifbar machen.<br />

GR Pertl: Herr Notar Mag. Fitzek hat im Zusammenhang mit der damaligen<br />

Geschäftsführerbestellung die Firmenbuchordnung hergestellt. Ich glaube nicht, dass<br />

Herr Kollege Hofer gescheiter ist als ein Notar.<br />

GV DI Schuster: Die Ordner wurden in der Kontrollausschusssitzung vorgelegt, aber<br />

nicht die konkreten Dokumente.<br />

GR Hofer: Am aktuellen Beispiel im Bundesland Salzburg sieht man, was passieren<br />

kann, wenn die Kontrolle versagt.<br />

EW-TO<br />

Genehmigung der Anpassung des Finanzierungsplans für das ao. Vorhaben<br />

WG Lammersdorf – Grantsch<br />

E-Mail von Frau Stefanie Gratzer, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3,<br />

vom 14. November 2012: Sehr geehrter Herr Leinthaler! Anbei die Aufstellung der<br />

Bedarfszuweisungsmittel für das ao. Vorhaben „Sanierung Ortschaftsweg<br />

Lammersdorf – Grantsch“: BZ 2011 € 107.300,-, BZ 2011 a. R. € 38.040,-, BZ 2012<br />

a.R. KVI € 50.000,- und BZ 2013 a. R. KVI € 7.500,-. Der Finanzierungsplan ist in der<br />

nächsten Gemeinderatsitzung dahingehend anzupassen bzw. zu beschließen. Die<br />

Anrainerbeiträge und Agrarmittel müssen von Seiten der Marktgemeinde laut<br />

Vorschreibung und Zusicherung angeführt werden. Mit freundlichen Grüßen Stefanie<br />

Gratzer.<br />

Finanzierungsplan (in 1000 Euro Beträgen):<br />

Gesamtbetrag Agrarabteilung Land 62,7, Teilbetrag 2013 62,7, Gesamtbetrag<br />

Landesbeitrag a. R. 38,0, Teilbetrag 2012 38,0, Gesamtbetrag Bedarfszuweisungen<br />

i. R. 107,3, Teilbetrag 2011 17,2, Teilbetrag 2012 90,1, Gesamtbetrag BZ a. R. KVI<br />

57,5, Teilbetrag 2012 50,0, Teilbetrag 2013 7,5, Gesamtbetrag Beiträge Dritter<br />

(Anrainer) 44,7, Teilbetrag 2012 22,3, Teilbetrag 2013 22,4. Gesamtbedeckung:<br />

Gesamtbetrag 310,2, 2011 17,2, 2012 200,4 und 2013 92,6.<br />

Antrag: Die Anpassung des Finanzierungsplanes für das ao. Vorhaben<br />

WG Lammersdorf – Grantsch zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 23:0<br />

GR Roland Marchetti verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.<br />

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