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121213_5.Gemeinderat_2012.pdf

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Da erst in unserer letzten gemeinsamen Konferenz geklärt werden konnte, dass –<br />

anders als im Pachtvertrag Ihrerseits vorgesehen – die Millstätter Bäderbetriebe<br />

GmbH das Badehaus errichtet, und mangels hinreichender Regelung der<br />

Rechtsbeziehungen zwischen Gemeinde und GmbH, bedarf es des Beitritts der<br />

Millstätter Bäderbetriebe GmbH zum Franchisevertrag. Anbei finden Sie eine<br />

unterschriftsreife Fassung dieses Vertragsbeitritts. Ich bitte Sie, diesen dreifach<br />

auszudrucken, sowohl für die Gemeinde wie auch für die GmbH zu fertigen und<br />

aufsichtsbehördlich genehmigen zu lassen. Anschließend bitte ich um Retournierung<br />

aller drei Ausfertigungen an meine Kanzlei zur Gegenzeichnung durch die Tourismus<br />

Holding. Für allfällige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne<br />

zur Verfügung und verbleibe mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung<br />

Dr. Christian Tschurtschenthaler.<br />

Vertragsbeitritt der<br />

���Millstätter Bäderbetriebe GmbH, FN 141011 w, Rathaus, 9872 Millstatt (im<br />

Folgenden kurz "MBG" genannt),<br />

zu dem zwischen der<br />

���Marktgemeinde Millstatt, Marktplatz 8, 9872 Millstatt, als Auftragnehmerin (und im<br />

Folgenden auch so genannt), einerseits<br />

und der<br />

���Kärnten Tourismus Holding G.m.b.H., FN 98961 g, Bahnhofstraße 6/3, 9020<br />

Klagenfurt am Wörthersee (im Folgenden kurz "KTH" genannt), als Auftraggeberin<br />

andererseits geschlossenen Franchisevertrag vom 27.9.2011.<br />

1. Ausgangslage:<br />

(1) In einem nach Maßgabe des Bundesvergabegesetzes 2006 durchgeführten<br />

Vergabeverfahren wurde eine Baukonzession für die Errichtung und den Betrieb des<br />

"Badehauses Kärnten I" (im Folgenden kurz: "Badehaus") ausgeschrieben. Die<br />

Auftragnehmerin erhielt als Bestbieterin den Zuschlag.<br />

2<br />

(2) Das Rechtsverhältnis zwischen der KTH und der Auftragnehmerin ist im Angebot<br />

letzterer vom 8.9.2011, welches mit Auftragsschreiben vom 27.9.2011 angenommen<br />

wurde, umfassend, nicht aber abschließend geregelt (sog. "Franchisevertrag").<br />

(3) Die Auftragnehmerin ist an der MBG mit einem Geschäftsanteil von 51 % als<br />

GmbH-Gesellschafterin beteiligt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, diesen Anteil<br />

für die Dauer des Franchisevertrages aufrechtzuerhalten.<br />

(4) Deklarativ festgehalten wird, dass die MBG als verbundenes und mit der<br />

Errichtung beauftragtes Unternehmen der Auftragnehmerin das Badehaus bereits<br />

errichtet hat und dieses auch betreiben wird.<br />

2. Beitrittserklärung:<br />

(1) Die MBG tritt hiermit dem zwischen der KTH und der Auftragnehmerin<br />

geschlossenen Franchisevertrag auf Seiten der Auftragnehmerin bei.<br />

(2) Die KTH und die Auftragnehmerin stimmen dem Vertragsbeitritt der MBG zu.<br />

3. Rechtspositionen der Vertragparteien:<br />

(1) Die MBG tritt nicht an die Stelle der Auftragnehmerin, sondern übernimmt mit<br />

dieser gemeinsam (solidarisch) alle ihr aus dem Franchisevertrag erfließenden<br />

Rechte und Pflichten.<br />

(2) Der KTH steht es frei, bei wem (der MBG oder der Auftragnehmerin, die<br />

solidarisch haften) sie die Erfüllung vertraglicher Pflichten des Franchisevertrages<br />

einfordert. Im Zweifel haben sowohl die MBG als auch die Auftragnehmerin die<br />

Pflichten zu 3 erfüllen, sodass die Leistung der einen, die andere nicht von der sie<br />

treffenden, kumulativen Leistungspflicht befreit.<br />

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