121213_5.Gemeinderat_2012.pdf
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Im gegenständlichen Fall sind freie Sichtbeziehungen zum Südufer des Millstätter<br />
Sees und Richtung Glanz / Mirnock vorhanden, sodass eine Photovoltaikanlage in<br />
der beabsichtigten Größenordnung nachhaltige negative Auswirkungen auf das<br />
hochwertige Landschaftsbild haben würde. Es kann daher der Umwidmung aus<br />
raumordnungsfachlichen Gründen nicht zugestimmt werden.<br />
Ergebnis: negativ<br />
Wortmeldung:<br />
GV DI Schuster: Der Widmungswerber plant die Errichtung einer Photovoltaikanlage<br />
mit 380 kwp, was grundsätzlich ein sehr interessantes Projekt darstellen würde.<br />
Leider ist die beantragte Widmung nicht durchsetzbar, weil Photovoltaikanlagen<br />
dieser Größenordnung in Hanglagen Blendwirkungen erzeugen, die weithin wirken.<br />
Ich habe diesbezüglich ein langes Gespräch mit dem zuständigen Beamten des<br />
Amtes der Kärntner Landesregierung geführt.<br />
Antrag: Die begehrte Umwidmung von Teilflächen aus den<br />
Grundstücken Nr. 176/1, 177 und 180/1 der KG Matzelsdorf im<br />
Ausmaß von ca. 4.755 m² von derzeit Grünland für die Land-<br />
und Forstwirtschaft in Grünland-Photovoltaikanlage abzulehnen.<br />
Abstimmung: 23:0<br />
TO-Punkt 25<br />
Genehmigung der Vereinbarung über Entsorgungsdienstleistungen mit der<br />
Peter Seppel GmbH<br />
Schreiben der Peter Seppele GmbH, Bahnhofstraße 79, 9710 Feistritz/Drau, vom 2.<br />
November 2012:<br />
Sehr geehrter Herr Egger! Wir dürfen Ihnen einen Vorentwurf über die Betreibung<br />
eines mobilen Altstoffsammelzentrums wie folgt vorschlagen:<br />
Öffnungszeiten ab Jänner 2013: 14-tägig am Freitag jeder geraden Woche, von<br />
12.00 Uhr bis 16.00 Uhr (bzw. nach Vereinbarung mit der Gemeinde). Sollte der<br />
Freitag ein Feiertag sein, so wird das Altstoffsammelzentrum nach gemeinsamer<br />
Vereinbarung geöffnet, vorzugsweise den Tag davor. Anlieferungsberechtigt sind<br />
ausschließlich nur gemeldete Bewohner der Marktgemeinde Millstatt am See.<br />
Bereitstellung von Sammel- bzw. Container je nach Bedarf und ausgebildetem<br />
Personal. Die übernommenen Abfälle werden vom Personal der Firma Seppele<br />
übernommen, kassiert und am Standort der Firma Seppele nachsortiert. Die Firma<br />
Seppele verpflichtet sich nach der KEV - Regelung bis spätestens 15 des folge<br />
Monats den Sperrmüllanteil an den AWV Spittal/Drau zu liefern. Dieser wird vom<br />
AWV Spittal direkt an die Marktgemeinde verrechnet. Der Transport wird von<br />
Seppele an die Marktgemeinde in Rechnung gestellt. Die Problemstoffe werden von<br />
den Gemeindebürgern kostenlos übernommen und die Mengen werden von der<br />
Firma Seppele an die Marktgemeinde, mit den Tarifen in Rechnung gestellt. Der<br />
Mobile Container für die Lagerung und Übernahme von Problemstoffen wird<br />
kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit dieser Vereinbarung wird auf ein Jahr<br />
abgeschlossen, danach automatische Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr,<br />
wenn nicht bis 30. Juni des jeweiligen Jahres schriftlich gekündigt wird.<br />
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