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121213_5.Gemeinderat_2012.pdf

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Im gegenständlichen Fall sind freie Sichtbeziehungen zum Südufer des Millstätter<br />

Sees und Richtung Glanz / Mirnock vorhanden, sodass eine Photovoltaikanlage in<br />

der beabsichtigten Größenordnung nachhaltige negative Auswirkungen auf das<br />

hochwertige Landschaftsbild haben würde. Es kann daher der Umwidmung aus<br />

raumordnungsfachlichen Gründen nicht zugestimmt werden.<br />

Ergebnis: negativ<br />

Wortmeldung:<br />

GV DI Schuster: Der Widmungswerber plant die Errichtung einer Photovoltaikanlage<br />

mit 380 kwp, was grundsätzlich ein sehr interessantes Projekt darstellen würde.<br />

Leider ist die beantragte Widmung nicht durchsetzbar, weil Photovoltaikanlagen<br />

dieser Größenordnung in Hanglagen Blendwirkungen erzeugen, die weithin wirken.<br />

Ich habe diesbezüglich ein langes Gespräch mit dem zuständigen Beamten des<br />

Amtes der Kärntner Landesregierung geführt.<br />

Antrag: Die begehrte Umwidmung von Teilflächen aus den<br />

Grundstücken Nr. 176/1, 177 und 180/1 der KG Matzelsdorf im<br />

Ausmaß von ca. 4.755 m² von derzeit Grünland für die Land-<br />

und Forstwirtschaft in Grünland-Photovoltaikanlage abzulehnen.<br />

Abstimmung: 23:0<br />

TO-Punkt 25<br />

Genehmigung der Vereinbarung über Entsorgungsdienstleistungen mit der<br />

Peter Seppel GmbH<br />

Schreiben der Peter Seppele GmbH, Bahnhofstraße 79, 9710 Feistritz/Drau, vom 2.<br />

November 2012:<br />

Sehr geehrter Herr Egger! Wir dürfen Ihnen einen Vorentwurf über die Betreibung<br />

eines mobilen Altstoffsammelzentrums wie folgt vorschlagen:<br />

Öffnungszeiten ab Jänner 2013: 14-tägig am Freitag jeder geraden Woche, von<br />

12.00 Uhr bis 16.00 Uhr (bzw. nach Vereinbarung mit der Gemeinde). Sollte der<br />

Freitag ein Feiertag sein, so wird das Altstoffsammelzentrum nach gemeinsamer<br />

Vereinbarung geöffnet, vorzugsweise den Tag davor. Anlieferungsberechtigt sind<br />

ausschließlich nur gemeldete Bewohner der Marktgemeinde Millstatt am See.<br />

Bereitstellung von Sammel- bzw. Container je nach Bedarf und ausgebildetem<br />

Personal. Die übernommenen Abfälle werden vom Personal der Firma Seppele<br />

übernommen, kassiert und am Standort der Firma Seppele nachsortiert. Die Firma<br />

Seppele verpflichtet sich nach der KEV - Regelung bis spätestens 15 des folge<br />

Monats den Sperrmüllanteil an den AWV Spittal/Drau zu liefern. Dieser wird vom<br />

AWV Spittal direkt an die Marktgemeinde verrechnet. Der Transport wird von<br />

Seppele an die Marktgemeinde in Rechnung gestellt. Die Problemstoffe werden von<br />

den Gemeindebürgern kostenlos übernommen und die Mengen werden von der<br />

Firma Seppele an die Marktgemeinde, mit den Tarifen in Rechnung gestellt. Der<br />

Mobile Container für die Lagerung und Übernahme von Problemstoffen wird<br />

kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit dieser Vereinbarung wird auf ein Jahr<br />

abgeschlossen, danach automatische Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr,<br />

wenn nicht bis 30. Juni des jeweiligen Jahres schriftlich gekündigt wird.<br />

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