121213_5.Gemeinderat_2012.pdf
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Abstimmung: 20:3 (Gegenstimmen: GR Mag. Koller, GR Mag. Sichrowsky,<br />
GR Politzer)<br />
TO-Punkt 12<br />
FF Laubendorf – Antrag um Zustimmung zum Verkauf des alten<br />
Löschfahrzeuges Unimog<br />
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Laubendorf vom 30. Oktober 2012:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Geschätzte Damen und Herren des<br />
Gemeinderates! Die Feuerwehr Laubendorf stellt den Antrag das alte Löschfahrzeug<br />
Unimog Baujahr 1978 zu verkaufen und den Erlös für Investitionen unserer Wehr zur<br />
Verfügung zu stellen. Die Kameradschaft hat im Frühjahr 2012 das alte<br />
Mannschaftsfahrzeug VW Bus, welches 1985 selbst angekauft wurde, ausgetauscht.<br />
Die Kosten von € 50.000,- wurden zur Gänze von der Kameradschaftskasse<br />
getragen. Da nun das neue Fahrzeug LFA Sprinter mit Jahresende ausgeliefert wird,<br />
sind noch einige Ausrüstungsgegenstände, wie Schiebeleiter, Universaltragegerät,<br />
Funkgeräte, Schlauchmaterial und viele kleiner Anschaffungen nötig. Ein<br />
Druckbelüfter und ein Hebekissensatz wurden bereits von der Kameradschaft<br />
angekauft. Auch Mannesausrüstung, wie Helm und Stiefel bedarf es, teilweise zu<br />
erneuern. Des weiteren wurde das Feuerwehrhaus außen saniert und die<br />
Funkanlage (Fixstation) auf Grund ihres Alters (35 Jahre) ausgetauscht.<br />
Damit für die Marktgemeinde keine weiteren Kosten anfallen, würde uns der Erlös<br />
vom auszuscheidenden Fahrzeug ausreichen. Den Restbetrag würde die<br />
Kameradschaft selbst finanzieren. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich über €<br />
25.000,-. Wir bitte um positive Erledigung unseres Ansuchens und verbleiben mit<br />
freundlichen Grüßen für die Feuerwehr Laubendorf Gratzer Manfred, Kommandant.<br />
Antrag: Den Erlös für den Verkauf des alten FF Fahrzeuges der<br />
Feuerwehr Laubendorf für deren Investitionen zu genehmigen.<br />
Abstimmung: 23:0<br />
TO-Punkt 13<br />
Genehmigung der Verordnung über den Stellenplan 2013<br />
Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt am See vom 13.<br />
Dezember 2012 mit welcher der Stellenplan der Marktgemeinde Millstatt am See für<br />
das Jahr 2013 festgelegt wird. Gem. § 2 Abs. 1 des Gemeindebedienstetengesetzes<br />
1992 (K-GBG), LGBl.Nr. 56 i.d.g.F., in Verbindung mit Abschnitt I der<br />
Durchführungsverordnung zum Gemeindebedienstetengesetz und § 3 Abs.1<br />
Gemeindevertragsbedienstetengesetz (K-GVBG), LGBl. 64/1998 i.d.g.F., und § 5 des<br />
Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes (K-GMG), LGBl. Nr. 96/2011, i.d.g.F.,<br />
wird verordnet:<br />
Allgemeine Verwaltung und Finanzverwaltung: 1 Planstelle B VII, 1 Planstelle B VI, 3<br />
Planstellen C V, 3 Planstellen D IV. Standesamt: 1 Planstelle C V. Kurhaus: 1<br />
Planstelle P1 IV. Wasserversorgungsanlage Millstatt und Obermillstatt: 1 Planstelle<br />
P1 III. Wirtschaftshof: 2 Planstellen P1 IV, 3 Planstellen P2 IV, 2 Planstellen P3 III.<br />
VS Millstatt – Aufräumerin: 1 Planstelle P5 III. VS – Obermillstatt – Aufräumerin: 1<br />
Planstelle P5 III.<br />
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