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2. Sollten einzelne Bestimmungen des gegenständlichen Pachtvertrages unzulässig,<br />

ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der<br />

übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Vertragsparteien werden vielmehr<br />

in einem solchen Falle diese Bestimmung(en) in gegenseitigem Einvernehmen durch<br />

eine wirksame Bestimmung, welche der ungültigen (unzulässigen und unwirksamen)<br />

Bestimmung möglichst nahe kommt(en), ergänzen.<br />

3. Änderungen oder Ergänzungen des gegenständlichen Pachtvertrages sowie<br />

dessen einvernehmliche Aufhebung bedürfen der Schriftform.<br />

4. Das gegenständliche Pachtverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Für<br />

allfällige Rechtstreitigkeiten aus dem gegenständlichen Pachtverhältnis ist<br />

ausschließlich der Gerichtsstand des sachlich- und örtlich in Betracht kommenden<br />

österreichischen Gerichts begründet.<br />

XIX. KOSTEN UND GEBÜHREN<br />

Pachtvertrag „Strandbad Millstatt“, „Strandbad Dellach“ und „Camping und Strandbad<br />

Pesenthein“ Marktgemeinde Millstatt – Millstätter Bäderbetriebe GmbH.<br />

1. Sämtliche mit der Errichtung des gegenständlichen Pachtvertrages verbundenen<br />

Kosten, Steuern und Gebühren trägt die Pächterin zur Gänze<br />

Antrag: Den Pachtvertrag für die Strandbäder Millstatt, Dellach,<br />

Pesenthein und den Campingplatz Pesenthein zwischen der<br />

Marktgemeinde Millstatt am See und der Millstätter<br />

Bäderbetriebe GmbH zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 23:0<br />

EW-TO<br />

Genehmigung der Zweckänderung der restlichen BZ-Mittel für Pier One<br />

Amtsvermerk der Finanzverwaltung vom 30.11.2012:<br />

Zweckänderung der restlichen BZ-Mittel für Pier One. Zugesicherte und nicht<br />

geflossene BZ-Mittel innerhalb des Rahmens für Pier One. Gesamtsumme EUR<br />

200.000,-. Zweckänderungen: Tourismusbüro neu EUR 27.100,-, Projekt Promenade<br />

Millstatt EUR 5.000,-, Ankauf Postamt Millstatt EUR 50.700,-, Abbruch Hallenbad<br />

EUR 50.000,-, Beitrag zum Badehaus EUR 67.200,-.<br />

Diskussion:<br />

GR Hofer: Im Prinzip bin ich froh, dass damit die restlichen BZ-Mittel für Pier One<br />

einer Verwendung zugeführt wurden. Wo gibt es allerdings einen Beschluss für das<br />

Bauvorhaben.<br />

Vorsitzender: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See hat in seiner<br />

Sitzung vom 22.12.2012 die Errichtung der Terrasse beschlossen.<br />

GR Hofer: Wer hat den Bauauftrag für die Terrasse vergeben?<br />

GV Nickmann: Die Ausführung der Terrasse hat die Holzbau Team GmbH<br />

durchgeführt, die Bestbieterin bei den Zimmermannsarbeiten beim Badehaus war.<br />

Die Ausführungspreise wurden der Bestbieterausschreibung zugrunde gelegt.<br />

Antrag: Die Änderung der BZ-Mittel für Pier One in Höhe von € 67.200,- für die<br />

Terrasse und die Ufermauer beim Projekt „Kärntner Badehaus“ zu<br />

genehmigen.<br />

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