80 KTG-Fachinfo Regierungsbericht vom vergangenen Jahr einen Investitionsbedarf von 70 Milliarden Euro pro Jahr bis Ende 2030. Ihre KTG-Geschäftsstelle Nicolas Wendler KTG-Fachinfo 20/2023 vom 18.12.2023: BMUV sagt Logistikzentrum Konrad ab/Junge Union NRW legt Verfassungsbeschwerde gegen Ausstieg aus Kernenergie ein/Weihnachtsgrüße Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der KTG, am 12. Dezember 2023 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mitgeteilt, dass das Projekt eines Bereitstellungslagers, des Logistikzentrum Konrad in Würgassen, nicht mehr weiterverfolgt wird. Konkreter Anlass ist, dass zum Jahresende eine Option zum Kauf des Grundstücks vom Kraftwerksbetreiber Preussen- Elektra ausläuft, auf dessen Gelände das Logistik zentrum hätte errichtet werden sollen und der die Option nicht verlängern wollte. Grund ist laut BMUV, dass sich das Projekt „aufgrund zu vieler rechtlicher und planerischer Risiken voraus sichtlich nicht rechtzeitig und damit auch nicht wirtschaftlich umsetzen“ lässt. Das BMUV geht dabei von Kosten in Höhe von zwei Milliarden Euro aus, und sieht die Gefahr einer Fehlinvestition. Nachdem bereits seit 2018 an der Standortauswahl und der Vorbereitung des Projekts am Standort Würgassen gearbeitet wird, sieht man auch an einem alternativen Standort keine Möglichkeit für die rechtzeitige Realisierung bis 2029, dem aktuell genannten Fertigstellungsdatum für das Endlager Konrad. Das BMUV stellt selbst fest, dass das Endlager Konrad nun länger betrieben werden muss, und die „Einsparungen durch eine verkürzte Betriebszeit des Endlagers Konrad nicht eintreten“ werden. Im selben Zuge beklagt Umweltministerin Lemke: „Die Transporte dorthin aus Atommüll- Zwischenlagern im ganzen Land werden unsere Gesellschaft über Jahrzehnte belasten.“ Sie stellt darüber hinaus fest: „Es ist gut, dass wir dank Atomausstieg keine weiteren radioaktiven Abfälle aus Atomkraftwerken mehr produzieren.“ Der Hinweis darauf, dass der größte Teil der Konrad-Abfälle erst im Zuge des Ausstiegs beim Rückbau anfällt und das Endlager auch für die Abfälle in anderen Anwendungsbereichen der Kerntechnik gedacht ist, aus denen Deutschland nicht aussteigt, unterbleibt allerdings. Die Argumentation des Ministeriums, dass das Logistikzentrum seine Effizienzvorteile nur bei gleichzeitiger Inbetriebnahme mit Endlager Konrad erreichen würde – diese wird ohnehin erst nach 2029 erfolgen – erscheint fragwürdig, da man für den Betrieb des Endlagers mit rund vierzig Jahren Dauer rechnet. Sofern die erwartete Verzögerung beim Bereitstellungslager nicht ebenfalls Jahrzehnte beträgt, hätte man wohl zumindest einen relevanten Teil der Vorteile realisieren können. Theoretisch wäre nun allerdings der Weg frei zu einer wirklich rationalen Lösung des Problems des bisher zu kleinen, für die komplexe Einlagerungslogistik unzureichend dimensionierten Pufferlagers durch Errichtung eines größeren Bereitstellungs- bzw. Eingangslagers, und zwar am Endlagerstandort selbst. Dies bleibt im Sinne der gesamten Branche stark zu hoffen. Eine positive Abwechslung aus Sicht der <strong>Nuclear</strong> Community bietet die Junge Union Nordrhein-Westfalen. Wie Die Welt berichtet, reichten Mitglieder des Landesverbandes beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung und insbesondere gegen das Ende der Nutzung der Kernkraft ein. Die Gruppe um den Landesvorsitzenden Kevin Gniosdorz wird dabei durch den Vater einer Beschwerdeführerin, Michael Kotulla, Direktor des Instituts für Umweltrecht an der Universität Bielefeld und Inhaber des Lehrstuhls für Umweltrecht und Verfassungsgeschichte vertreten. Begründet wird die Beschwerde damit, dass die Bundesregierung gegen ihre Pflicht zum Klimaschutz und zum Schutz der Freiheit künftiger Generationen verstößt. Die Argumentation ähnelt derjenigen der Beschwerdeführer aus der Klimabewegung gegen das aus deren Sicht unzureichende Klimaschutzgesetz, die 2021 einen Teilerfolg erzielt hatten. Die Beschwerdeführer aus der Jungen Union erklären, dass die Bundesregierung „aus rein ideologischen Gründen“ die Grundsatzentscheidung zum Ausstieg aus der Kernkraft aus dem Jahr 2011 nach Abschluss des Pariser Klimaabkommens oder nach der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nicht noch einmal überdacht hat und dass das Ziel der Klimaneutralität und die Technologieneutralität im gesetzgeberischen Prozess bei der Beendigung der Nutzung der Kernkraft nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Die Beschwerde der Mitglieder der Jungen Union richtet sich gegen das geänderte Atomgesetz mit Ausstieg aus der Kernkraft zum 15. April 2023, gegen das Gesetz zum beschleunigten Ausbau von LNG-Terminals sowie gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Der Landesvorsitzende Gniosdorz bekundete gegenüber Welt: „Die Abschaltung der klimafreundlichen Kernkraftwerke sorgt für einen eklatanten CO 2 -Mehrausstoß. Die Ampel produziert lieber dreckigen Kohlestrom, als auf eigenen emissionsarmen Strom aus Kernenergie zu setzen. Neben dem Klima belastet die Ampel zudem unsere Gesundheit, und sie schränkt die Handlungsmöglichkeiten unserer sowie nachfolgender Generationen ein. Deshalb reichen wir Verfassungsbeschwerde ein.“ Am Ende eines wieder bewegten und ereignisreichen Jahres um die Kernenergie möchte die Geschäftsstelle der KTG allen Mitgliedern nun ein frohes Weihnachtsfest, ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2024 und eine gute gemeinsame Arbeit für die Kerntechnik im neuen Jahr wünschen! Ihre KTG-Geschäftsstelle Nicolas Wendler und Dr. Thomas Behringer Ausgabe 2 › März
Vor 66 Jahren 81 Vol. 69 (2024)
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