Departement I - Gemeinde Davos
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<strong>Departement</strong> IV Tiefbau<br />
Hangsicherung Wolfgang<br />
Vom Wolfgang bis Unter-Laret führt ein Fussweg abseits<br />
der Kantonsstrasse. Beim Dählenwald war eine<br />
bestehende kleine Stützmauer einsturzgefährdet. Der<br />
Forstbetrieb der <strong>Gemeinde</strong> entfernte die Mauer und<br />
sicherte die Böschung mit einem Hangrost.<br />
Hangsicherung Wolfgang<br />
Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />
2010 wurden die Tempo-30-Zonen im Laret, auf der<br />
Horlaubenstrasse und auf der Mühlestrasse (Abschnitt<br />
Bahnhofstrasse bis Flüelabach) realisiert. Der Grosse<br />
Landrat beschäftigte sich anlässlich der Sitzung vom<br />
22. April 2010 eingehend mit dem Verkehrsberuhigungskonzept<br />
und stimmte weiteren acht Tempo-30-<br />
Zonen zu. Diese werden 2011 umgesetzt.<br />
Tempo-30-Zone Laret<br />
76<br />
Strassenbeleuchtung<br />
Das Tiefbauamt erstellte in Zusammenarbeit mit dem<br />
EWD eine Beleuchtung am Verbindungsweg im Kurpark<br />
beim Hallenbad bzw. Parkplatz Kongresszentrum.<br />
Erneuert wurde die Beleuchtung am Carl-Dorno-<br />
Weg. Bei der öffentlichen Beleuchtung gilt heute als<br />
Standard, dass Natriumdampflampen installiert werden.<br />
Diese geben ein gelbliches Licht ab.<br />
Belagserneuerungen Kantonsstrassen<br />
Das Tiefbauamt Graubünden sanierte 2010 die Bahnhofstrasse<br />
Dorf von der Flüelakreuzung bis zur Promenade.<br />
Erneuert wurden die Entwässerung, die<br />
Randabschlüsse, die Beläge und die angrenzenden<br />
Gehwege der <strong>Gemeinde</strong>. Gemäss kantonalem Strassengesetz<br />
leistet die <strong>Gemeinde</strong> Beiträge an den Bau<br />
und den Unterhalt der Beläge von Kantonsstrassen im<br />
Innerortsbereich. Der <strong>Gemeinde</strong>beitrag von 55 % lautet<br />
auf 540’000 Franken.<br />
Höchstgewichte der Fahrzeuge im Sertig<br />
Nachdem das Tiefbauamt Graubünden den letzten<br />
schlechten Strassenabschnitt im Bereich Witi saniert<br />
hat, konnte die Erhöhung der zulässigen Höchstgewichte<br />
der Fahrzeuge in Betracht gezogen werden.<br />
Kanton und <strong>Gemeinde</strong> einigten sich darauf, dass bis<br />
Bäbi neu das Höchstgewicht von 32 Tonnen zugelassen<br />
ist. Ab Bäbi sind Fahrzeuge bis 18 Tonnen Gesamtgewicht<br />
möglich.