Download pdf 8,4 MB - Niersverband
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Gewässer und Labor<br />
11<br />
sielhautprobe aus der recherche<br />
nach der antimoneinleitungsstelle<br />
wurden in den Jahren 2010 und 2011<br />
screening-untersuchungen durchgeführt.<br />
aufbauend auf den ergebnissen dieser untersuchungen<br />
konnte ein neues untersuchungsprogramm<br />
erstellt werden, das die<br />
aktuellen niers-relevanten spurenstoffe<br />
berücksichtigt. dieses untersuchungsprogramm<br />
wird seit anfang 2012 beim chemischen<br />
Gewässermonitoring angewandt.<br />
Tatsachenfeststellung/<br />
Indirekteinleiter<br />
Zur verursachergerechten Veranlagung der<br />
gewerblichen Mitglieder erhebt das Verbandslabor<br />
im rahmen der so genannten<br />
Tatsachenfeststellung die hierzu erforderlichen<br />
analytischen und technischen daten<br />
und leitet diese an die abteilung Verwaltung<br />
und Finanzen zur beiwertfestsetzung<br />
weiter. Im berichtsjahr wurden neben der<br />
ermittlung bzw. Prüfung von wasserverlusten<br />
über 8 % die abwässer von rund 40<br />
gewerblichen Mitgliedsunternehmen nach<br />
den Vorgaben der Veranlagungsregeln<br />
beprobt und untersucht.<br />
darüber hinaus traten im berichtsjahr<br />
mehrfach untypische belastungszustände<br />
auf verschiedenen Kläranlagen auf, die<br />
auf unsachgemäße einleitungen zurück-<br />
ringversuchsergebnis – Chlorophyll a und Phaeopigment<br />
zuführen waren. In diesen Fällen wurden<br />
zeitnah untersuchungen im jeweiligen<br />
einzugsgebiet durchgeführt. beispielhaft<br />
seien zwei Vorkommnisse erwähnt: während<br />
der Verursacher für die Zuführung<br />
einer erhöhten Fracht an schwerabbaubarem<br />
Csb in Goch nicht ermittelt werden<br />
konnte, verlief die recherche hinsichtlich<br />
der einleitung antimonhaltiger abwässer<br />
im einzugsgebiet der Kläranlage nette<br />
sehr erfolgreich. auf basis einer systematischen<br />
sielhautrecherche konnte die<br />
einleitungsstelle in Zusammenarbeit mit<br />
dem Kanalnetzbetreiber eindeutig lokalisiert<br />
werden.<br />
Qualitätsmanagementsystem<br />
des Labors<br />
Für die Zulassungen (Notifi zierungen) des<br />
Labors als untersuchungsstelle gemäß §<br />
25 Landesabfallgesetz und § 3 absatz 5<br />
und 6 Klärschlammverordnung (abfKlärV)<br />
muss das Labor ein Qualitätsmanagementsystem<br />
nach Iso/IeC 17025:2005<br />
„allgemeine anforderungen an die Kompetenz<br />
von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“<br />
unterhalten.<br />
Diese Notifi zierungen müssen regelmäßig<br />
erneuert werden. Im dezember 2011