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Verwaltung und Finanzen<br />

10<br />

rechnungsPrüFung<br />

in seiner Frühjahrssitzung am 16. Mai<br />

2012 informierte sich der rechnungsprüfungsausschuss<br />

unter anderem über eine<br />

im europäischen Parlament diskutierte<br />

neue richtlinie in Bezug auf prioritäre<br />

Stoffe im Bereich der wasserpolitik. im ergebnis<br />

könnten neue anforderungen und<br />

einzuhaltende grenzwerte, die erhebliche<br />

investitions- und Beitragsauswirkungen<br />

haben werden, auf den Verband zukommen.<br />

der ausschuss besichtigte die Kläranlage<br />

tönisberg, die gemeinsam mit zwei<br />

weiteren anlagen zukünftig zu Pumpstationen<br />

umgebaut werden wird und erhielt<br />

informationen zur dadurch erzielbaren<br />

Steigerung der Effi zienz und Anlagenauslastung.<br />

der Jahresabschluss 2011 war Hauptthema<br />

der zweiten Sitzung des rechnungsprüfungsausschusses<br />

im Berichtsjahr, die<br />

am 2. Oktober 2012 stattfand. grundlage<br />

der Beratungen waren hier die Berichte<br />

der externen Prüfstelle wwS wirtz, walter,<br />

Schmitz gmbH wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

sowie der internen Prüfstelle des<br />

Verbandes. Über das ergebnis der Prüfung<br />

wird der rechnungsprüfungsausschuss<br />

der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung<br />

am 13. dezember 2012 berichten.<br />

Kläranlage tönisberg<br />

beitrAgsVerAnlAgung<br />

beim niersVerbAnD<br />

die Beitragsveranlagung erfolgt nach den<br />

Vorgaben des niersverbandsgesetzes, der<br />

niersverbandssatzung und den Veranlagungsregeln<br />

des niersverbandes. danach<br />

haben die Mitglieder des Verbandes, zu<br />

denen Städte und gemeinden, Kreise,<br />

träger der öffentlichen wasserversorgung<br />

und gewerbliche unternehmen zählen,<br />

dem niersverband die Beiträge zu leisten,<br />

die zur erfüllung seiner aufgaben und<br />

Verbindlichkeiten sowie zu einer ordentlichen<br />

wirtschaftsführung erforderlich sind.<br />

Satzungsgemäß werden die Beiträge in<br />

den Beitragsgruppen<br />

● abwasserbeseitigung und entsorgung<br />

der dabei anfallenden rückstände,<br />

● Behandlung von mit niederschlagswasser<br />

vermischtem Schmutzwasser<br />

aus Mischkanalisationen in niederschlagswasserbehandlungsanlagen<br />

sowie rückhaltung von mit niederschlagswasser<br />

vermischtem Schmutzwasser<br />

aus Mischkanalisationen in<br />

dazu bestimmten Sonderbauwerken,<br />

● abwasserabgabe für das<br />

einleiten von niederschlagswasser,<br />

● unterhaltung der gewässer,<br />

● Regelung des Wasserabfl usses<br />

einschließlich ausgleich der<br />

wasserführung und Sicherung<br />

des Hochwasserabfl usses,

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