Download pdf 8,4 MB - Niersverband
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Verwaltung und Finanzen<br />
10<br />
rechnungsPrüFung<br />
in seiner Frühjahrssitzung am 16. Mai<br />
2012 informierte sich der rechnungsprüfungsausschuss<br />
unter anderem über eine<br />
im europäischen Parlament diskutierte<br />
neue richtlinie in Bezug auf prioritäre<br />
Stoffe im Bereich der wasserpolitik. im ergebnis<br />
könnten neue anforderungen und<br />
einzuhaltende grenzwerte, die erhebliche<br />
investitions- und Beitragsauswirkungen<br />
haben werden, auf den Verband zukommen.<br />
der ausschuss besichtigte die Kläranlage<br />
tönisberg, die gemeinsam mit zwei<br />
weiteren anlagen zukünftig zu Pumpstationen<br />
umgebaut werden wird und erhielt<br />
informationen zur dadurch erzielbaren<br />
Steigerung der Effi zienz und Anlagenauslastung.<br />
der Jahresabschluss 2011 war Hauptthema<br />
der zweiten Sitzung des rechnungsprüfungsausschusses<br />
im Berichtsjahr, die<br />
am 2. Oktober 2012 stattfand. grundlage<br />
der Beratungen waren hier die Berichte<br />
der externen Prüfstelle wwS wirtz, walter,<br />
Schmitz gmbH wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
sowie der internen Prüfstelle des<br />
Verbandes. Über das ergebnis der Prüfung<br />
wird der rechnungsprüfungsausschuss<br />
der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung<br />
am 13. dezember 2012 berichten.<br />
Kläranlage tönisberg<br />
beitrAgsVerAnlAgung<br />
beim niersVerbAnD<br />
die Beitragsveranlagung erfolgt nach den<br />
Vorgaben des niersverbandsgesetzes, der<br />
niersverbandssatzung und den Veranlagungsregeln<br />
des niersverbandes. danach<br />
haben die Mitglieder des Verbandes, zu<br />
denen Städte und gemeinden, Kreise,<br />
träger der öffentlichen wasserversorgung<br />
und gewerbliche unternehmen zählen,<br />
dem niersverband die Beiträge zu leisten,<br />
die zur erfüllung seiner aufgaben und<br />
Verbindlichkeiten sowie zu einer ordentlichen<br />
wirtschaftsführung erforderlich sind.<br />
Satzungsgemäß werden die Beiträge in<br />
den Beitragsgruppen<br />
● abwasserbeseitigung und entsorgung<br />
der dabei anfallenden rückstände,<br />
● Behandlung von mit niederschlagswasser<br />
vermischtem Schmutzwasser<br />
aus Mischkanalisationen in niederschlagswasserbehandlungsanlagen<br />
sowie rückhaltung von mit niederschlagswasser<br />
vermischtem Schmutzwasser<br />
aus Mischkanalisationen in<br />
dazu bestimmten Sonderbauwerken,<br />
● abwasserabgabe für das<br />
einleiten von niederschlagswasser,<br />
● unterhaltung der gewässer,<br />
● Regelung des Wasserabfl usses<br />
einschließlich ausgleich der<br />
wasserführung und Sicherung<br />
des Hochwasserabfl usses,