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Verwaltung und Finanzen<br />

2<br />

durchzuführende inventur überprüft und<br />

der Bilanzwert auch für 2011 unverändert<br />

beibehalten.<br />

Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände,<br />

Kassenbestände und guthaben<br />

bei Kreditinstituten sind mit ihren nennwerten<br />

erfasst.<br />

der anteil der ausgewiesenen Pensionsrückstellungen<br />

für Versorgungszusagen<br />

entspricht den nach versicherungsmathematischen<br />

grundsätzen ermittelten<br />

Barwerten der erfassten Verpflichtungen.<br />

grundlage bildet das gutachten der aOn<br />

Hewitt Consulting deutschland gmbH,<br />

Mülheim, vom 23.02.2012.<br />

dieses gutachten beinhaltet folgende<br />

Berechnungsgrundlagen:<br />

• Wahlrecht gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB<br />

wird ausgeübt<br />

• Pauschalansatz der Restlaufzeit: 15 Jahre<br />

• Zinssatz: 5,14 %<br />

• Sterbetafel: RT 2005 G<br />

• verwendetes SV-Näherungsverfahren:<br />

BMF-Schreiben vom 05.05.2008<br />

• verwendete BBG (Jahreswert): 67.200,- €<br />

• Rententrend: 2 %<br />

• Gehaltstrend: 2,75 %<br />

• BBG-Trend: 2,75 %<br />

Für die übrigen arbeitnehmer/ -innen bzw.<br />

ehemaligen arbeitnehmer/ -innen (entgelt-<br />

naturnahe gestaltung der niers am abzweig nierskanal kurz nach abschluss<br />

empfänger, rentner bzw. deren Hinterbliebene)<br />

besteht die zusatzversorgung<br />

des öffentlichen dienstes nach Maßgabe<br />

des atV-K durch Mitgliedschaft in der<br />

rheinischen zusatzversorgungskasse in<br />

Köln (rzVK). Seit dem 01.01.2000 erhebt<br />

die Kasse eine Umlage von 4,25 % der<br />

zusatzversorgungspflichtigen Bezüge. Der<br />

umlagesatz ist im Berichtsjahr unverändert<br />

geblieben. das neben der umlage zu<br />

zahlende Sanierungsgeld beträgt seit dem<br />

01.10.2010 3,5 % als Vomhundertsatz des<br />

zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes.<br />

Die Summe der umlagepflichtigen Entgelte<br />

beläuft sich im Jahresdurchschnitt für 312<br />

versicherungspflichtige Mitarbeiter/ -innen<br />

und auszubildende auf 14.192.500,67 €.<br />

Mit den sonstigen rückstellungen werden<br />

alle erkennbaren weiteren risiken<br />

berücksichtigt. in den rückstellungen für<br />

Altersteilzeitverpflichtungen sind auch<br />

die Mitarbeiter/ -innen berücksichtigt, die<br />

künftig – nach Vollendung des 60. lebensjahres<br />

– einen anspruch auf Vereinbarung<br />

einer altersteilzeitregelung haben. aus den<br />

rückstellungen für abwasserabgabe werden<br />

die endgültig anerkannten Verrechnungen<br />

nach § 10 abs. 3 abwasserabgaben-<br />

gesetz erfolgsneutral der zweckgebundenen<br />

investitionsrücklage direkt zugeführt.<br />

die rückstellung zu drohenden Verlusten<br />

aus den Übernahmen der regenüber

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