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Abschnitt beschäftigt sich auch mit den typischen Fehlern in der Zusammenarbeit zwischen dem Firmenmanagement des Klienten und den juristischen Beratern. Das 63 Seiten umfassende ausführliche Inhaltsverzeichnis macht schon allein durch die folgenden Stichworte neugierig: Verhandeln als soziales Ritual; 12 Regeln des Vertragsmanagements; Auswahl von Beratern und Beraterverträge; Störfaktoren; Ideensammlung; Grundidee des Zettelsystems: ein Zettel ist ein Gedanke; destruktiver Verhandlungsstil; Gesichtsverlust; nur das Notwendige formulieren; Verhandlungsplanung; soziale und kommunikative Rituale; Argumente ändern Gefühle; Funktion von Drohungen; Misstrauen und Vertrauen; Respekt; Bazarhandel; Machiavellis Ideen; destruktives Verhalten; aktives Zuhören; endlose Reden; Spannungen im Team; Pausen; Protokolle; Schlaf; Abkürzung endloser Reden; unsinnige Forderungen; Auflösen von Pattsituationen; Drohungen; Unhöflichkeiten; Gefühlsschwankungen; Umgang mit der Presse; Krisensitzungen; Vergütung nach Aufwand; Wahl des Zahlungsweges; Formulierungsbeispiele; Missbrauchsgefahr; Herausgabe von Unterlagen; Regelung des Scheiterns; rechtliche Qualifikation von Vorbereitungsmaßnahmen; versteckter Einigungsmangel; Formerfordernisse bei Vertragsabschluss und Heilungsmöglichkeiten; Auslegung und Lückenfüllung; Erhaltung guter Geschäftsbeziehungen; Verhandeln mit Institutionen; Informelle Vorgespräche; Besetzung der Delegation; Strategiekontrolle; Rolle des Rechtsanwalts; Kosten des Rechtsanwalts; psychologische Faktoren; Titel statt Geld; Einschaltung des russischen Korrespondenzanwaltes; in China: Streben nach Harmonie, Gesicht wahren, Gesicht verlieren, Gesicht gewinnen, Gesicht nehmen, Gesicht geben, Witze und Humor, lachen, Frauen im Verhandlungsteam, Gestik und Körpersprache, Geschenke, Patt-Situationen, Geduld, Geduld, Geduld, Wutausbrüche, plötzlicher Zeitdruck; das japanische System aus Hierarchie und Respekt; das japanische Nein; die japanische Entschuldigung; Verhandlungsatmosphäre in Brasilien: Höflichkeit, Humor, Optimismus; typische Gründe für Vertragsstörungen. Beim obigen Gang durch das Inhaltsverzeichnis wurden vor allem die eher ungewöhnlichen Themen herausgegriffen. Darüber hinaus wird im besprochenen Werk im Detail auf Gestaltungsfragen bei den Verträgen von folgenden Gesellschaften eingegangen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung), Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung, GmbH, GmbH und Co KG, AG, insbesondere kleine AG. Das Werk ist für jeden Anwalt, der sich mit Vertragsverhandlungen befasst, eine Quelle zahlreicher Hinweise und Anregungen. Das 64 Seiten umfassende Sachregister erleichtert das gezielte Auffinden aller Bereiche. Schnell wird das Werk in der Bibliothek aller Vertragsverhandler einen zentralen Platz erhalten. Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2011</strong>/07-08 Ivo Greiter Rezensionen " Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – AVRAG. Von Martin Binder. Kommentar, 2. Auflage, Verlag Manz, Wien 2010, XVIII, 590 Seiten, Ln, a 128,–. Weihnachtsliteratur wartet teils noch immer auf die Rezensentin. Denn die 2. Auflage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz- Kommentars von Binder war von so faszinierender Qualität, dass sie einige Zeit in Anspruch nahm! Zwischen der 1. und der 2. Auflage sind zehn Jahre vergangen. Was schon im Vorwort zur 1. Auflage vom Verfasser angesprochen wurde, nämlich, dass das AVRAG ein Auffanglager für arbeitsvertragsrechtliche Bestimmungen darstellt und auch Bestimmungen enthält, die man dort nicht vermuten würde, hat sich in diesen zehn Jahren verschlimmert. So entwickelte sich wieder einmal ein Gesetz, in dem dank der Kasuistik beispielsweise ein § 2 in die Gesellschaft von §§ 2 b bis 2 d geriet oder nunmehr dem § 7 weitere §§ 7 bis zu lit n folgen! Insofern enthält die Ausgabe bereits den Ministerialentwurf, der mit 1. 1. <strong>2011</strong> in Kraft treten sollte und auf Sachverhalte anzuwenden sein wird, die sich nach dem 30. 4. <strong>2011</strong> ereignen. Diese neuen §§ 7 d bis 7 n AVRAG dienen der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, der Fokus richtet sich auf gleiche Bedingungen für zuwandernde Arbeitnehmer, es soll ein fairer Wettbewerb zwischen Unter- nehmen gesichert werden sowie die Abführung von Abgaben und Sozialbeiträgen. Geregelt sind daher verstärkte Kontrollmaßnahmen und Verwaltungsstraftatbestände, alles Dinge, die man zunächst im AVRAG nicht vermuten würde (Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz). Der Kommentar ist in seiner Ausführlichkeit und Übersichtlichkeit vorbildlich! Das – trotz der eingeschobenen Paragrafen – mit den Übergangsbestimmungen in § 19 endende, sohin nicht sehr lange Gesetz führt zu einem nahezu 600 Seiten langen Kommentar! Angenehmerweise ist – neben einem Inhaltsverzeichnis, einem Stichwortverzeichnis, einem Abkürzungsverzeichnis und einem Literaturverzeichnis – der Ausgabe der reine Gesetzestext vorangestellt. Erst danach sind die einzelnen Paragrafen nochmals abgedruckt, jeweils gefolgt von einer Übersicht zum Kommentar. Diese Übersicht beginnt regelmäßig mit der Erörterung des Regelungszweckes der jeweiligen Bestimmung. Sowohl OGH-Judikatur als auch Judikatur von Unterinstanzen wird zitiert, ebenso EuGH-Judikatur. Der Autor setzt sich darüber hinaus mit interessanten Fragen auseinander wie der Konkurrenz zwischen Dienstzettel und Dienstzeugnis. Verwiesen wird auf sämtliche arbeitsrechtliche Gesetze, wo Bestimmungen betreffend Vertragsinhalt (also vergleichbar dem Dienstzettel) in Spezialnormen zu finden sind. Oder, beispielsweise, bei der Konkurrenzklausel befasst sich der Kommentar auch mit ähnlichen, jedoch der Bestimmung betreffend Konkurrenzklausel nicht zu subsumierenden Klauseln wie der Kundenschutz- oder der Geheimnisschutzklausel. Viele interessante Details fin- 341