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Anwaltsblatt 2011/0708 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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Abschnitt beschäftigt sich auch mit den typischen Fehlern in<br />

der Zusammenarbeit zwischen dem Firmenmanagement des<br />

Klienten und den juristischen Beratern. Das 63 Seiten umfassende<br />

ausführliche Inhaltsverzeichnis macht schon allein<br />

durch die folgenden Stichworte neugierig: Verhandeln als<br />

soziales Ritual; 12 Regeln des Vertragsmanagements; Auswahl<br />

von Beratern und Beraterverträge; Störfaktoren; Ideensammlung;<br />

Grundidee des Zettelsystems: ein Zettel ist ein<br />

Gedanke; destruktiver Verhandlungsstil; Gesichtsverlust;<br />

nur das Notwendige formulieren; Verhandlungsplanung; soziale<br />

und kommunikative Rituale; Argumente ändern Gefühle;<br />

Funktion von Drohungen; Misstrauen und Vertrauen;<br />

Respekt; Bazarhandel; Machiavellis Ideen; destruktives Verhalten;<br />

aktives Zuhören; endlose Reden; Spannungen im<br />

Team; Pausen; Protokolle; Schlaf; Abkürzung endloser Reden;<br />

unsinnige Forderungen; Auflösen von Pattsituationen;<br />

Drohungen; Unhöflichkeiten; Gefühlsschwankungen; Umgang<br />

mit der Presse; Krisensitzungen; Vergütung nach Aufwand;<br />

Wahl des Zahlungsweges; Formulierungsbeispiele;<br />

Missbrauchsgefahr; Herausgabe von Unterlagen; Regelung<br />

des Scheiterns; rechtliche Qualifikation von Vorbereitungsmaßnahmen;<br />

versteckter Einigungsmangel; Formerfordernisse<br />

bei Vertragsabschluss und Heilungsmöglichkeiten;<br />

Auslegung und Lückenfüllung; Erhaltung guter Geschäftsbeziehungen;<br />

Verhandeln mit Institutionen; Informelle Vorgespräche;<br />

Besetzung der Delegation; Strategiekontrolle;<br />

Rolle des Rechtsanwalts; Kosten des Rechtsanwalts; psychologische<br />

Faktoren; Titel statt Geld; Einschaltung des russischen<br />

Korrespondenzanwaltes; in China: Streben nach<br />

Harmonie, Gesicht wahren, Gesicht verlieren, Gesicht gewinnen,<br />

Gesicht nehmen, Gesicht geben, Witze und Humor,<br />

lachen, Frauen im Verhandlungsteam, Gestik und Körpersprache,<br />

Geschenke, Patt-Situationen, Geduld, Geduld, Geduld,<br />

Wutausbrüche, plötzlicher Zeitdruck; das japanische<br />

System aus Hierarchie und Respekt; das japanische Nein;<br />

die japanische Entschuldigung; Verhandlungsatmosphäre in<br />

Brasilien: Höflichkeit, Humor, Optimismus; typische Gründe<br />

für Vertragsstörungen.<br />

Beim obigen Gang durch das Inhaltsverzeichnis wurden<br />

vor allem die eher ungewöhnlichen Themen herausgegriffen.<br />

Darüber hinaus wird im besprochenen Werk im Detail<br />

auf Gestaltungsfragen bei den Verträgen von folgenden Gesellschaften<br />

eingegangen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts,<br />

Offene Handelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft,<br />

EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung),<br />

Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung,<br />

GmbH, GmbH und Co KG, AG, insbesondere<br />

kleine AG.<br />

Das Werk ist für jeden Anwalt, der sich mit Vertragsverhandlungen<br />

befasst, eine Quelle zahlreicher Hinweise und<br />

Anregungen. Das 64 Seiten umfassende Sachregister erleichtert<br />

das gezielte Auffinden aller Bereiche. Schnell wird das<br />

Werk in der Bibliothek aller Vertragsverhandler einen zentralen<br />

Platz erhalten.<br />

Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2011</strong>/07-08<br />

Ivo Greiter<br />

Rezensionen<br />

" Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – AVRAG. Von Martin<br />

Binder. Kommentar, 2. Auflage, Verlag Manz, Wien 2010, XVIII,<br />

590 Seiten, Ln, a 128,–.<br />

Weihnachtsliteratur wartet teils noch immer<br />

auf die Rezensentin. Denn die 2. Auflage<br />

des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz-<br />

Kommentars von Binder war von so faszinierender<br />

Qualität, dass sie einige Zeit in Anspruch<br />

nahm! Zwischen der 1. und der 2.<br />

Auflage sind zehn Jahre vergangen. Was<br />

schon im Vorwort zur 1. Auflage vom Verfasser<br />

angesprochen wurde, nämlich, dass das<br />

AVRAG ein Auffanglager für arbeitsvertragsrechtliche Bestimmungen<br />

darstellt und auch Bestimmungen enthält, die<br />

man dort nicht vermuten würde, hat sich in diesen zehn Jahren<br />

verschlimmert. So entwickelte sich wieder einmal ein<br />

Gesetz, in dem dank der Kasuistik beispielsweise ein § 2 in<br />

die Gesellschaft von §§ 2 b bis 2 d geriet oder nunmehr<br />

dem § 7 weitere §§ 7 bis zu lit n folgen! Insofern enthält<br />

die Ausgabe bereits den Ministerialentwurf, der mit<br />

1. 1. <strong>2011</strong> in Kraft treten sollte und auf Sachverhalte anzuwenden<br />

sein wird, die sich nach dem 30. 4. <strong>2011</strong> ereignen.<br />

Diese neuen §§ 7 d bis 7 n AVRAG dienen der Bekämpfung<br />

von Lohn- und Sozialdumping, der Fokus richtet sich auf<br />

gleiche Bedingungen für zuwandernde Arbeitnehmer, es soll<br />

ein fairer Wettbewerb zwischen Unter- nehmen gesichert<br />

werden sowie die Abführung von Abgaben und Sozialbeiträgen.<br />

Geregelt sind daher verstärkte Kontrollmaßnahmen<br />

und Verwaltungsstraftatbestände, alles Dinge, die man zunächst<br />

im AVRAG nicht vermuten würde (Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz).<br />

Der Kommentar ist in seiner Ausführlichkeit und Übersichtlichkeit<br />

vorbildlich! Das – trotz der eingeschobenen Paragrafen<br />

– mit den Übergangsbestimmungen in § 19 endende,<br />

sohin nicht sehr lange Gesetz führt zu einem nahezu<br />

600 Seiten langen Kommentar! Angenehmerweise ist – neben<br />

einem Inhaltsverzeichnis, einem Stichwortverzeichnis,<br />

einem Abkürzungsverzeichnis und einem Literaturverzeichnis<br />

– der Ausgabe der reine Gesetzestext vorangestellt. Erst<br />

danach sind die einzelnen Paragrafen nochmals abgedruckt,<br />

jeweils gefolgt von einer Übersicht zum Kommentar. Diese<br />

Übersicht beginnt regelmäßig mit der Erörterung des Regelungszweckes<br />

der jeweiligen Bestimmung. Sowohl OGH-Judikatur<br />

als auch Judikatur von Unterinstanzen wird zitiert,<br />

ebenso EuGH-Judikatur.<br />

Der Autor setzt sich darüber hinaus mit interessanten Fragen<br />

auseinander wie der Konkurrenz zwischen Dienstzettel<br />

und Dienstzeugnis. Verwiesen wird auf sämtliche arbeitsrechtliche<br />

Gesetze, wo Bestimmungen betreffend Vertragsinhalt<br />

(also vergleichbar dem Dienstzettel) in Spezialnormen<br />

zu finden sind. Oder, beispielsweise, bei der Konkurrenzklausel<br />

befasst sich der Kommentar auch mit ähnlichen, jedoch<br />

der Bestimmung betreffend Konkurrenzklausel nicht<br />

zu subsumierenden Klauseln wie der Kundenschutz- oder<br />

der Geheimnisschutzklausel. Viele interessante Details fin-<br />

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