Anwaltsblatt 2011/0708 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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Abschnitt beschäftigt sich auch mit den typischen Fehlern in<br />
der Zusammenarbeit zwischen dem Firmenmanagement des<br />
Klienten und den juristischen Beratern. Das 63 Seiten umfassende<br />
ausführliche Inhaltsverzeichnis macht schon allein<br />
durch die folgenden Stichworte neugierig: Verhandeln als<br />
soziales Ritual; 12 Regeln des Vertragsmanagements; Auswahl<br />
von Beratern und Beraterverträge; Störfaktoren; Ideensammlung;<br />
Grundidee des Zettelsystems: ein Zettel ist ein<br />
Gedanke; destruktiver Verhandlungsstil; Gesichtsverlust;<br />
nur das Notwendige formulieren; Verhandlungsplanung; soziale<br />
und kommunikative Rituale; Argumente ändern Gefühle;<br />
Funktion von Drohungen; Misstrauen und Vertrauen;<br />
Respekt; Bazarhandel; Machiavellis Ideen; destruktives Verhalten;<br />
aktives Zuhören; endlose Reden; Spannungen im<br />
Team; Pausen; Protokolle; Schlaf; Abkürzung endloser Reden;<br />
unsinnige Forderungen; Auflösen von Pattsituationen;<br />
Drohungen; Unhöflichkeiten; Gefühlsschwankungen; Umgang<br />
mit der Presse; Krisensitzungen; Vergütung nach Aufwand;<br />
Wahl des Zahlungsweges; Formulierungsbeispiele;<br />
Missbrauchsgefahr; Herausgabe von Unterlagen; Regelung<br />
des Scheiterns; rechtliche Qualifikation von Vorbereitungsmaßnahmen;<br />
versteckter Einigungsmangel; Formerfordernisse<br />
bei Vertragsabschluss und Heilungsmöglichkeiten;<br />
Auslegung und Lückenfüllung; Erhaltung guter Geschäftsbeziehungen;<br />
Verhandeln mit Institutionen; Informelle Vorgespräche;<br />
Besetzung der Delegation; Strategiekontrolle;<br />
Rolle des Rechtsanwalts; Kosten des Rechtsanwalts; psychologische<br />
Faktoren; Titel statt Geld; Einschaltung des russischen<br />
Korrespondenzanwaltes; in China: Streben nach<br />
Harmonie, Gesicht wahren, Gesicht verlieren, Gesicht gewinnen,<br />
Gesicht nehmen, Gesicht geben, Witze und Humor,<br />
lachen, Frauen im Verhandlungsteam, Gestik und Körpersprache,<br />
Geschenke, Patt-Situationen, Geduld, Geduld, Geduld,<br />
Wutausbrüche, plötzlicher Zeitdruck; das japanische<br />
System aus Hierarchie und Respekt; das japanische Nein;<br />
die japanische Entschuldigung; Verhandlungsatmosphäre in<br />
Brasilien: Höflichkeit, Humor, Optimismus; typische Gründe<br />
für Vertragsstörungen.<br />
Beim obigen Gang durch das Inhaltsverzeichnis wurden<br />
vor allem die eher ungewöhnlichen Themen herausgegriffen.<br />
Darüber hinaus wird im besprochenen Werk im Detail<br />
auf Gestaltungsfragen bei den Verträgen von folgenden Gesellschaften<br />
eingegangen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts,<br />
Offene Handelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft,<br />
EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung),<br />
Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung,<br />
GmbH, GmbH und Co KG, AG, insbesondere<br />
kleine AG.<br />
Das Werk ist für jeden Anwalt, der sich mit Vertragsverhandlungen<br />
befasst, eine Quelle zahlreicher Hinweise und<br />
Anregungen. Das 64 Seiten umfassende Sachregister erleichtert<br />
das gezielte Auffinden aller Bereiche. Schnell wird das<br />
Werk in der Bibliothek aller Vertragsverhandler einen zentralen<br />
Platz erhalten.<br />
Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2011</strong>/07-08<br />
Ivo Greiter<br />
Rezensionen<br />
" Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – AVRAG. Von Martin<br />
Binder. Kommentar, 2. Auflage, Verlag Manz, Wien 2010, XVIII,<br />
590 Seiten, Ln, a 128,–.<br />
Weihnachtsliteratur wartet teils noch immer<br />
auf die Rezensentin. Denn die 2. Auflage<br />
des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz-<br />
Kommentars von Binder war von so faszinierender<br />
Qualität, dass sie einige Zeit in Anspruch<br />
nahm! Zwischen der 1. und der 2.<br />
Auflage sind zehn Jahre vergangen. Was<br />
schon im Vorwort zur 1. Auflage vom Verfasser<br />
angesprochen wurde, nämlich, dass das<br />
AVRAG ein Auffanglager für arbeitsvertragsrechtliche Bestimmungen<br />
darstellt und auch Bestimmungen enthält, die<br />
man dort nicht vermuten würde, hat sich in diesen zehn Jahren<br />
verschlimmert. So entwickelte sich wieder einmal ein<br />
Gesetz, in dem dank der Kasuistik beispielsweise ein § 2 in<br />
die Gesellschaft von §§ 2 b bis 2 d geriet oder nunmehr<br />
dem § 7 weitere §§ 7 bis zu lit n folgen! Insofern enthält<br />
die Ausgabe bereits den Ministerialentwurf, der mit<br />
1. 1. <strong>2011</strong> in Kraft treten sollte und auf Sachverhalte anzuwenden<br />
sein wird, die sich nach dem 30. 4. <strong>2011</strong> ereignen.<br />
Diese neuen §§ 7 d bis 7 n AVRAG dienen der Bekämpfung<br />
von Lohn- und Sozialdumping, der Fokus richtet sich auf<br />
gleiche Bedingungen für zuwandernde Arbeitnehmer, es soll<br />
ein fairer Wettbewerb zwischen Unter- nehmen gesichert<br />
werden sowie die Abführung von Abgaben und Sozialbeiträgen.<br />
Geregelt sind daher verstärkte Kontrollmaßnahmen<br />
und Verwaltungsstraftatbestände, alles Dinge, die man zunächst<br />
im AVRAG nicht vermuten würde (Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz).<br />
Der Kommentar ist in seiner Ausführlichkeit und Übersichtlichkeit<br />
vorbildlich! Das – trotz der eingeschobenen Paragrafen<br />
– mit den Übergangsbestimmungen in § 19 endende,<br />
sohin nicht sehr lange Gesetz führt zu einem nahezu<br />
600 Seiten langen Kommentar! Angenehmerweise ist – neben<br />
einem Inhaltsverzeichnis, einem Stichwortverzeichnis,<br />
einem Abkürzungsverzeichnis und einem Literaturverzeichnis<br />
– der Ausgabe der reine Gesetzestext vorangestellt. Erst<br />
danach sind die einzelnen Paragrafen nochmals abgedruckt,<br />
jeweils gefolgt von einer Übersicht zum Kommentar. Diese<br />
Übersicht beginnt regelmäßig mit der Erörterung des Regelungszweckes<br />
der jeweiligen Bestimmung. Sowohl OGH-Judikatur<br />
als auch Judikatur von Unterinstanzen wird zitiert,<br />
ebenso EuGH-Judikatur.<br />
Der Autor setzt sich darüber hinaus mit interessanten Fragen<br />
auseinander wie der Konkurrenz zwischen Dienstzettel<br />
und Dienstzeugnis. Verwiesen wird auf sämtliche arbeitsrechtliche<br />
Gesetze, wo Bestimmungen betreffend Vertragsinhalt<br />
(also vergleichbar dem Dienstzettel) in Spezialnormen<br />
zu finden sind. Oder, beispielsweise, bei der Konkurrenzklausel<br />
befasst sich der Kommentar auch mit ähnlichen, jedoch<br />
der Bestimmung betreffend Konkurrenzklausel nicht<br />
zu subsumierenden Klauseln wie der Kundenschutz- oder<br />
der Geheimnisschutzklausel. Viele interessante Details fin-<br />
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