Nachtragshaushalt 2012 - Ubstadt-Weiher
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Gemeinde <strong>Ubstadt</strong>-<strong>Weiher</strong><br />
Kreis Karlsruhe<br />
1. <strong>Nachtragshaushalt</strong>ssatzung der Gemeinde<br />
<strong>Ubstadt</strong>-<strong>Weiher</strong><br />
für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />
Aufgrund von §§ 79/82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24.07.2000<br />
(Ges.Bl. S. 581) in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat am 18.09.<strong>2012</strong><br />
folgende 1. <strong>Nachtragshaushalt</strong>ssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> beschlossen:<br />
Der Haushaltsplan <strong>2012</strong> wird wie folgt geändert:<br />
§ 1<br />
Haushaltsplan<br />
1. Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben<br />
des Verwaltungshaushaltes um 54.850 € auf 21.128.050 €<br />
2. Es reduzieren sich die Einnahmen und Ausgaben<br />
des Vermögenshaushaltes um 671.710 € auf 2.785.840 €<br />
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
(Kreditermächtigung) bleibt unverändert. 0 €<br />
4. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächti-<br />
gungen erhöht sich um 253.650 € auf 3.007.575 €<br />
§ 2<br />
Kassenkredite<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert. 1.000.000 €<br />
§ 3<br />
Steuerhebesätze<br />
Die Steuersätze werden festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) unverändert auf 320 %<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) unverändert auf 300 %<br />
der Steuermessbeträge<br />
2. Gewerbesteuer<br />
Nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital (unverändert) auf 340 %<br />
<strong>Ubstadt</strong>-<strong>Weiher</strong>, den 19. September <strong>2012</strong><br />
Tony Löffler<br />
Bürgermeister