Nachtragshaushalt 2012 - Ubstadt-Weiher
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Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />
Mittelfristige Finanzplanung Einzelplan 7 Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben<br />
Nr. Öff.Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 2011 2011 <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> 2013 2013 2014 2014 2015 2015<br />
GVFG-Förd. (80% aus 3,259 Mio.,<br />
abzgl. Selbstbehalt 179.000 €)<br />
2.428.200,00 €<br />
Anteil LKR (50% der nicht über<br />
GVFG-geförderten Baukosten, somit<br />
3,259 Mio. € - 2,4282 Mio. € : 2)<br />
415.400,00 €<br />
ZWS Zuschüsse 2.843.600,00 €<br />
verbleiben 1.198.400,00 €<br />
Ausgleichst. (33 % aus 1.198.400 €)<br />
Eigenanteil<br />
395.470,00 €<br />
802.930,00 €<br />
Zuschüsse insg. 3.239.070,00 €<br />
Eigenanteil Gemeinde 802.930,00 €<br />
Anteil Zuschüsse 80,14%<br />
Anteil Gemeinde<br />
2009 - 2011 wird die Planung erstellt.<br />
19,86%<br />
Die Planungskosten verteilen sich auf die Jahre 2009 - 2015,<br />
da diese auch die Kosten der Ausführungsplanung (Ausschreibung,<br />
Bauüberwachung etc.) enthalten.<br />
Die Ausführung soll <strong>2012</strong> - 2015 erfolgen.<br />
Achtung:<br />
Der Gemeinde wird nur der Gemeindeanteil in Rechnung gestellt.<br />
Die GVFG-Zuschüsse und der Landkreisanteil werden vorab<br />
in Abzug gebracht.<br />
In der Mifrifi ist daher nur der Eigenanteil an den Baukosten<br />
zu finanzieren.<br />
Eigenanteil Planung (2009-2015):<br />
(diese werden bei GVFG nicht bezuschusst)<br />
783.000,00 € 59.180 100.600 155.050 104.750 83.800<br />
Eigenanteil Baukosten (<strong>2012</strong>-2015)<br />
(415.400 €: 4 Jahre = 103.850 €)<br />
415.400,00 €<br />
abzgl. Zuschuss Ausgleichstock 395.470,00 € 396.600<br />
(296.600 € in <strong>2012</strong> / 98.870 € in 2015)<br />
verbleibt ein Eigenanteil von 802.930,00 €<br />
Nach Mitteilungen der DB/des Landkreises, wird sich die<br />
Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögern. Bislang wurde<br />
von einer Fertigstellung im Jahr 2015 ausgegangen. Nunmehr<br />
ist die Rede von einer Bauzeit bis 2018.<br />
Dies hat auch Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung;<br />
diese können nunmehr zeitlich gestreckt werden.<br />
Andererseits werden wir im Jahr <strong>2012</strong> noch keinen Zuschuss<br />
aus dem Ausgleichstock (zahlungswirksam) erhalten können.<br />
Daher wurden die zu leistenden Ausgaben entsprechend einer<br />
aktuellen Kostenaufstellung des Landratsamtes zeitlich in die<br />
Länge gestreckt. Desweiteren wird der Zuschuss nach 2013<br />
verschoben.<br />
EP7