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Nachtragshaushalt 2012 - Ubstadt-Weiher

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lfd.<br />

Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />

Mittelfristige Finanzplanung Einzelplan 7 Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben<br />

Nr. Öff.Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 2011 2011 <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> 2013 2013 2014 2014 2015 2015<br />

GVFG-Förd. (80% aus 3,259 Mio.,<br />

abzgl. Selbstbehalt 179.000 €)<br />

2.428.200,00 €<br />

Anteil LKR (50% der nicht über<br />

GVFG-geförderten Baukosten, somit<br />

3,259 Mio. € - 2,4282 Mio. € : 2)<br />

415.400,00 €<br />

ZWS Zuschüsse 2.843.600,00 €<br />

verbleiben 1.198.400,00 €<br />

Ausgleichst. (33 % aus 1.198.400 €)<br />

Eigenanteil<br />

395.470,00 €<br />

802.930,00 €<br />

Zuschüsse insg. 3.239.070,00 €<br />

Eigenanteil Gemeinde 802.930,00 €<br />

Anteil Zuschüsse 80,14%<br />

Anteil Gemeinde<br />

2009 - 2011 wird die Planung erstellt.<br />

19,86%<br />

Die Planungskosten verteilen sich auf die Jahre 2009 - 2015,<br />

da diese auch die Kosten der Ausführungsplanung (Ausschreibung,<br />

Bauüberwachung etc.) enthalten.<br />

Die Ausführung soll <strong>2012</strong> - 2015 erfolgen.<br />

Achtung:<br />

Der Gemeinde wird nur der Gemeindeanteil in Rechnung gestellt.<br />

Die GVFG-Zuschüsse und der Landkreisanteil werden vorab<br />

in Abzug gebracht.<br />

In der Mifrifi ist daher nur der Eigenanteil an den Baukosten<br />

zu finanzieren.<br />

Eigenanteil Planung (2009-2015):<br />

(diese werden bei GVFG nicht bezuschusst)<br />

783.000,00 € 59.180 100.600 155.050 104.750 83.800<br />

Eigenanteil Baukosten (<strong>2012</strong>-2015)<br />

(415.400 €: 4 Jahre = 103.850 €)<br />

415.400,00 €<br />

abzgl. Zuschuss Ausgleichstock 395.470,00 € 396.600<br />

(296.600 € in <strong>2012</strong> / 98.870 € in 2015)<br />

verbleibt ein Eigenanteil von 802.930,00 €<br />

Nach Mitteilungen der DB/des Landkreises, wird sich die<br />

Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögern. Bislang wurde<br />

von einer Fertigstellung im Jahr 2015 ausgegangen. Nunmehr<br />

ist die Rede von einer Bauzeit bis 2018.<br />

Dies hat auch Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung;<br />

diese können nunmehr zeitlich gestreckt werden.<br />

Andererseits werden wir im Jahr <strong>2012</strong> noch keinen Zuschuss<br />

aus dem Ausgleichstock (zahlungswirksam) erhalten können.<br />

Daher wurden die zu leistenden Ausgaben entsprechend einer<br />

aktuellen Kostenaufstellung des Landratsamtes zeitlich in die<br />

Länge gestreckt. Desweiteren wird der Zuschuss nach 2013<br />

verschoben.<br />

EP7

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