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Nachtragshaushalt 2012 - Ubstadt-Weiher

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Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />

lfd. Mittelfristige Finanzplanung Einzelplan 6 Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben<br />

Nr. Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 2011 2011 <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> 2013 2013 2014 2014 2015 2015<br />

Kostenerstattungsbetrag (Ökoausgleich) 195.000 €<br />

(25.000 € davon entfallen auf das Ackerwildkrautprogramm,<br />

für das in den vergangenen 10 u. 39.000<br />

in den folgenden 15 Jahren je 1.000 € aus dem<br />

VWH-Umweltetat bereitgestellt wurden)<br />

Beiträge insgesamt 2.043.985 €<br />

4 Wegebaumaßnahmen <strong>Ubstadt</strong><br />

a) Sanierung Großgartenweg<br />

Eine Sanierung der Asphaltdecke im Großgartenweg<br />

war dringend erforderlich. Vor allem im<br />

Bereich des Friedhofs hatte die Straßendecke<br />

dichte Netzrisse, die zu Asphaltabplatzungen<br />

und dadurch zu Schlaglöchern führten.<br />

Für eine neue Aspahaltdecke und die Behebung<br />

von Schäden im Unterbau wurden 50.000 € im<br />

Jahr 2011 bereitgestellt.<br />

Anmerkung:<br />

Die Ausführung der Sanierungsarbeiten kostete 28.400 € mehr als<br />

vreanschlagt. Der Ansatz musste daher im Nachtrag 2011 von<br />

50.000 € auf auf 78.400 € erhöht werden.<br />

GR: 22.03.2011<br />

b) Sanierung Fußweg Dorfgrabenstraße/Großgartenweg<br />

c) Aufschotterung Verbindungsweg Uhlandstraße/Kolpingstraße<br />

5 Gemeindeverbindungsstraße Zeutern - Östringen<br />

(öff. - rechtliche Vereinbarung)<br />

Kosten Sanierung : 300.000,00 €<br />

Anteil Landkreis: 51 % 153.000,00 €<br />

Anteil Gemeinden: 49 % 147.000,00 €<br />

- davon UW, ca. 60 % 88.200,00 €<br />

Nichtöffentliche Bekanntgabe GR: 13.12.2011<br />

Hier wurde mit dem Landkreis ein Kompromiss gefunden. Die<br />

Straße wird keine Kreisstraße. Der Landkreis übernimmt den<br />

Winterdienst. Außerdem erhält die Gemeinde zusätzlich zur<br />

aktuellen Entschädigungsleistung eine Entschädigung in der Form,<br />

die der Landkreis erhält. Diese ist 3 x so hoch wie die bisherige<br />

Entschäidigungsleistung.<br />

Es sind daher keine Mittel als Entschädigungsleistung an den<br />

Landkreis für die Übernahme der bisherigen Verbindungsstraße<br />

durch den Landkreis als Kreisstraße bereitzustellen.<br />

78.400<br />

EP6<br />

9.800<br />

6.950

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