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Nachtragshaushalt 2012 - Ubstadt-Weiher

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Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />

lfd. Mittelfristige Finanzplanung Einzelplan 6 Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben<br />

Nr. Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 2011 2011 <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> 2013 2013 2014 2014 2015 2015<br />

1 A: LSP <strong>Ubstadt</strong> II ( Zuschuss 60 % )<br />

Aufnahme ins Programm: 2004<br />

Durchführungszeitraum: 8 - 9 Jahre<br />

Kostenrahmen: 1.667.000,00 €<br />

davon 60% Land 1.000.000,00 €<br />

davon 40% die Gemeinde 667.000,00 €<br />

(2004 wurde vorbereit. Untersuchung durchgeführt)<br />

Zur Abwicklung der verbleibenden Maßnahmen (insbesondere<br />

"Vision Obere Straße sowie Kelter + Umfeld) wurden für 2009<br />

weitere Mittel aus dem Sanierungsprogramm (Aufstockung) u. dem<br />

Sonderprogramm "IVP" - Bund-Länder-Investitionspakt zur energ.<br />

Modernisierung der kommunalen sozialen Infrastruktur beantragt.<br />

Für die Kelter wurden 640.000 € aus dem IVP bewilligt<br />

(hier werden die 60% Zuschuss je zur Hälfte von Bund und Land<br />

aufgebracht).<br />

Zur Restabwicklung aller geplanten Maßanhmen wurde eine Aufstockung<br />

des Kostenrahmens um rd. 125.000 € und für die Erweiterung<br />

des Kindergartens St. Josef <strong>Ubstadt</strong> um weitere 647.000 €,<br />

insgesamt also 772.000 € beantragt.<br />

Mit Bescheid vom 27.04.2010 wurde die Erhöhung des Kostenrahmens<br />

bewilligt.<br />

Kostenrahmen neu:<br />

(lt. Bewilligungsbescheid vom 27.04.2010)<br />

Bewilligter Kostenrahmen bisher 1.666.666,00 €<br />

Erhöhung für Restabwicklung LSP II 125.000,00 €<br />

Erhöhung für Kiga St. Josef <strong>Ubstadt</strong> 641.667,00 €<br />

Summe 2.433.333,00 €<br />

davon 60% Land 1.459.999,80 €<br />

davon 40% die Gemeinde 973.333,20 €<br />

Tw. Finanzierung EP 4 - Kindergarten<br />

Beim Kindergarten geht es um Grunderwerb, Herstellung von Parkplätzen,<br />

Umgestaltung der Außenanlage und den Umbau/Anbau<br />

der Regelgruppen. Für die Erweiterung um 3 Kleinkindgruppen gibt<br />

es keine LSP Zuschüsse, da die Bundesmittel für die Kleinkindförderung<br />

vorrangig sind (Verbot der Doppelförderung).<br />

Die Finanzierung des Kindergartens St. Josef ist im Einzelplan 4<br />

dargestellt.<br />

EP6

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