Nachtragshaushalt 2012 - Ubstadt-Weiher
Nachtragshaushalt 2012 - Ubstadt-Weiher
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Bürgermeisteramt <strong>Ubstadt</strong>-<strong>Weiher</strong>, den 20.07.<strong>2012</strong><br />
- Rechnungsamt - fr/mo<br />
1. Einleitung<br />
2<br />
VORBERICHT<br />
zum<br />
1. <strong>Nachtragshaushalt</strong>splan <strong>2012</strong><br />
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde <strong>Ubstadt</strong>-<strong>Weiher</strong> soll im Haushaltsjahr <strong>2012</strong> durch einen Nachtragsplan<br />
aktualisiert werden. Die Korrektur ist aus folgenden Gründen erforderlich:<br />
- Die Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt hat sich geringfügig verbessert. Die Reduzierung<br />
der Gewerbesteuer und anderer Positionen konnte durch Mehreinnahmen beim Einkommensteueranteil<br />
kompensiert werden,<br />
- auf der Ausgabeseite des Verwaltungshaushalts haben sich – insbesondere beim Betriebskostendefizit<br />
für die Kindergärten und bei den Personalkosten – Ergebnisverschlechterungen ergeben.<br />
Auch im Vermögenshaushalt haben sich Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung ergeben:<br />
- Baumaßnahmen:<br />
Sanierungen/Umbauten bei Kindergärten, Generalsanierung der Tartanbahn <strong>Ubstadt</strong>, Korrekturen<br />
Zeuterner Straße nördlich und südlich und eine zeitliche Streckung der ÖPNV-Maßnahmen ziehen<br />
eine Korrektur der Ansätze <strong>2012</strong> und teilweise der Folgejahre nach sich.<br />
- Kreditaufnahme:<br />
Auch im Nachtrag ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.<br />
- Zuschüsse:<br />
Bisher nicht veranschlagte Zuschüsse aus dem Ausgleichstock für die Breitbandversorgung und<br />
aus der Sportstättenförderung für die Generalsanierung der Tartanbahn <strong>Ubstadt</strong> konnten aufgenommen<br />
werden. Der Ausgleichstockzuschuss für den Haltepunkt Stettfeld – <strong>Weiher</strong> muss nach<br />
2013 verschoben werden, ebenso die ELR-Förderung für die Zeuterner Straße südlich.<br />
- Grundstücksverkehr:<br />
Lediglich beim Grunderwerb Zeuterner Straße südlich wurden Korrekturen vorgenommen.<br />
Für die Durchführung der im Nachtrag veranschlagten Maßnahmen liegen zum größten Teil bereits<br />
entsprechende Beschlüsse vor.<br />
2. Verfahrensgang<br />
Einbringung des Entwurfs am 24.07.<strong>2012</strong><br />
Verabschiedung durch den Gemeinderat am 18.09.<strong>2012</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung nach erfolgter Bestätigung durch das Landratsamt.