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Nachtragshaushalt 2012 - Ubstadt-Weiher

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Bürgermeisteramt <strong>Ubstadt</strong>-<strong>Weiher</strong>, den 20.07.<strong>2012</strong><br />

- Rechnungsamt - fr/mo<br />

1. Einleitung<br />

2<br />

VORBERICHT<br />

zum<br />

1. <strong>Nachtragshaushalt</strong>splan <strong>2012</strong><br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde <strong>Ubstadt</strong>-<strong>Weiher</strong> soll im Haushaltsjahr <strong>2012</strong> durch einen Nachtragsplan<br />

aktualisiert werden. Die Korrektur ist aus folgenden Gründen erforderlich:<br />

- Die Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt hat sich geringfügig verbessert. Die Reduzierung<br />

der Gewerbesteuer und anderer Positionen konnte durch Mehreinnahmen beim Einkommensteueranteil<br />

kompensiert werden,<br />

- auf der Ausgabeseite des Verwaltungshaushalts haben sich – insbesondere beim Betriebskostendefizit<br />

für die Kindergärten und bei den Personalkosten – Ergebnisverschlechterungen ergeben.<br />

Auch im Vermögenshaushalt haben sich Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung ergeben:<br />

- Baumaßnahmen:<br />

Sanierungen/Umbauten bei Kindergärten, Generalsanierung der Tartanbahn <strong>Ubstadt</strong>, Korrekturen<br />

Zeuterner Straße nördlich und südlich und eine zeitliche Streckung der ÖPNV-Maßnahmen ziehen<br />

eine Korrektur der Ansätze <strong>2012</strong> und teilweise der Folgejahre nach sich.<br />

- Kreditaufnahme:<br />

Auch im Nachtrag ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.<br />

- Zuschüsse:<br />

Bisher nicht veranschlagte Zuschüsse aus dem Ausgleichstock für die Breitbandversorgung und<br />

aus der Sportstättenförderung für die Generalsanierung der Tartanbahn <strong>Ubstadt</strong> konnten aufgenommen<br />

werden. Der Ausgleichstockzuschuss für den Haltepunkt Stettfeld – <strong>Weiher</strong> muss nach<br />

2013 verschoben werden, ebenso die ELR-Förderung für die Zeuterner Straße südlich.<br />

- Grundstücksverkehr:<br />

Lediglich beim Grunderwerb Zeuterner Straße südlich wurden Korrekturen vorgenommen.<br />

Für die Durchführung der im Nachtrag veranschlagten Maßnahmen liegen zum größten Teil bereits<br />

entsprechende Beschlüsse vor.<br />

2. Verfahrensgang<br />

Einbringung des Entwurfs am 24.07.<strong>2012</strong><br />

Verabschiedung durch den Gemeinderat am 18.09.<strong>2012</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung nach erfolgter Bestätigung durch das Landratsamt.

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